Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen die Bohrgenehmigung ein
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht. Trotz unzureichender Untersuchungen und großer Proteste von Bürgerinnen und Bürgern sowie Umweltgruppen hatte das LBEG dem niederländischen Öl- und Gaskonzern One-Dyas die Genehmigung für Richtbohrungen unter der deutschen Nordsee erteilt.
Die Klage wird unterstützt vom BUND Niedersachsen und der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland. Das Bündnis aus Umweltorganisationen ist überzeugt, dass der Beschluss des LBEG gegen nationales Naturschutz- und Klimarecht verstößt.
Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Die Genehmigung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie ist aus wirtschafts- und klimapolitischer Sicht nicht nachvollziehbar. Deutschland braucht dieses Gas weder für die Versorgungssicherheit noch für stabile Gaspreise. Gleichzeitig birgt die Förderung große Risiken für unsere Umwelt und setzt Deutschlands internationale Glaubwürdigkeit in Sachen Klimaschutz aufs Spiel. Deswegen muss sich auch die Bundesregierung konsequent gegen neue Gasbohrungen im Wattenmeer aussprechen. Für die Menschen und die Natur auf Borkum hat die Bohrinsel konkrete negative Folgen wie die Luftverschmutzung durch Stickstoffemissionen, ein steigendes Risiko für Erdbeben und Bodenabsenkungen sowie die Gefährdung geschützter Tierarten. Anstatt diesem fossilen Gasprojekt eine Absage zu erteilen und sich damit richtungsweisend für Klima- und Umweltschutz zu entscheiden, verstecken sich Bundes- und Landesregierung hinter den Gerichten. Wir fordern die Bundes- und Landesregierung auf, dieses unnötige und klimapolitisch schädliche Vorhaben auf politischem Wege umgehend zu stoppen.“
Sandra Koch, Sprecherin der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland: „Für die Umweltverträglichkeitsprüfung wurden von den deutschen Behörden keine eigenen Untersuchungen durchgeführt. Man verließ sich vollkommen auf die Daten und Aussagen aus den Niederlanden. Demzufolge wurden die mittlerweile durch diverse Studien bestätigten seltenen Steinriffe nicht entsprechend ihrem Schutzwert berücksichtigt. Noch dazu ist das in nur 500 Metern Entfernung zur Grenze in den Niederlanden eingeleitete giftige Produktionswasser gar nicht Teil des Planfeststellungsverfahrens. Mit dieser Vorgehensweise kommen weder die deutschen Behörden noch die Politik ihrem Schutzauftrag für Mensch und Natur nach. Deshalb klagen wir.“
Susanne Gerstner, Landesvorsitzende des BUND Niedersachsen erklärt: „Die Entscheidung des LBEG ist völlig inakzeptabel. Mit dem Planfeststellungsbeschluss werden die wirtschaftlichen Interessen des Gaskonzerns One-Dyas höher gewichtet als der Schutz des Nationalparks und des Welterbes Wattenmeer. Dabei hat das UNESCO-Welterbekomitee Ende Juli bekräftigt, dass eine Förderung von Öl und Gas mit dem Welterbe-Status des Wattenmeers unvereinbar ist. Hier wird bewusst der Schutzstatus aufs Spiel gesetzt! Und das für ein Vorhaben, das für die Versorgungssicherheit überflüssig ist, denn es gibt nachweislich keine Gasmangellage mehr. Stattdessen würde die Gasförderung die Klimakrise weiter anheizen und dafür sorgen, dass Niedersachsen seine selbst gesteckten Klimaziele reißt.“
Hintergrund:
Der Öl- und Gaskonzern One-Dyas plant in der Nordsee ein Gasfeld zu erschließen, das zur Hälfte unter der deutschen und niederländischen Nordsee liegt. Die mit Diesel betriebene Bohrplattform befindet sich bereits seit mehreren Wochen in Position. Das deutet darauf hin, dass die Vorbohrungen bereits begonnen haben und irreversibler Schaden an der Natur entsteht.
Nachdem die DUH die niederländische Genehmigung für die Bohrungen im April 2024 bereits vor Gericht gekippt hatte, erteilte das zuständige Ministerium plötzlich eine neue Genehmigung. Die Genehmigung der Bohrungen auf deutscher Seite durch das LBEG erfolgte im August. Gegen diese Genehmigung geht die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation mit der Einreichung der heutigen Klage ebenfalls gerichtlich vor.
Pressemitteilung DUH