Die CDU Wandsbek hat als Hamburgs größter CDU-Kreisverband auf ihrer Delegiertenversammlung am Montag, 08.02.2021, den anliegenden Antrag einstimmig beschlossen, der vorsieht, dass jeder in Hamburg gefällte Straßenbaum 1 zu 1,5 nachgepflanzt und gerodete Wälder aufgeforstet werden sollen.
Darin sieht die CDU Wandsbek einen wichtigen Beitrag für den Klima- und Umweltschutz in der Hansestadt.
Dazu Franziska Hoppermann, stellv. Vorsitzende des CDU-Kreisverbands Wandsbek: „Mit dem Beschluss verdeutlicht der größte Hamburger CDU-Kreisverband die Bedeutung des Klimaschutzes und wie es auch in einer Großstadt möglich ist. Einen ganz wesentlichen Beitrag werden hierzu die Bäume in Hamburg leisten müssen. Seit 2014 wurden allein im Bezirk Wandsbek 500 gefällte Straßenbäume unter Rot-Grüner Bezirksregierung nicht nachgepflanzt. Mit den im Jahr 2019 zur Verfügung gestellten Mitteln von knapp 400 Tsd. Euro konnten jedoch nur 266 Straßenbäume nachgepflanzt werden. Wenn der rot-grüne Senat es ernst meint mit dem Klimaschutz, muss er sich endlich für eine feste Nachpflanzungsquote von gefällten Bäumen aussprechen und die Bezirke finanziell dafür ausstatten.“
Sandro Kappe, CDU-Vorsitzender von Bramfeld/Steilshoop: „Klimaschutz ohne die Nachpflanzung der gefällten Bäume geht nicht. Es bleibt dabei: Die Pflicht kommt vor der Kür und die Nachpflanzung der gefällten Bäume muss endlich eine Pflichtaufgabe werden.“
Straßenbaumpflanzung kosten in der Regel zwischen 1.200 € – 2.500 €; je nach Bedingungen am Standort können bei besonderen Anforderungen die Kosten im Einzelfall bis 3.500 € erreichen. Der Durchschnitt liegt bei ca. 1.500 € (22-2823).
Pressemitteilung CDU Kreisverband Wandsbek
WUZ-Info: Die CDU fordert hier etwas, was schon länger auf der Agenda von rot-grün steht: Im Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN in Wandsbek ist die Nachpflanzquote von Bäumen im Verhältnis 1:1,5 schon länger festgeschrieben.
Quelle: Auszug aus dem Koalitionsvertrag rot-grün 2019:
…Daher setzt sich die rot-grüne Koalition dafür ein, dass auch künftig bei Planungen zu Straßenbaumaßnahmen darauf geachtet wird, dass der vorhandene Baumbestand geschützt wird. Sollten Baumfällungen notwendig sein, soll eine entsprechende Ersatzpflanzung vorrangig mit Straßenbäumen möglichst ortsnah geplant und vorgenommen werden. Der Ausgleich soll verpflichtend mindestens im Verhältnis 1:1,5 vorgenommen werden. Dabei soll sich der Ersatz an der ökologischen Wertigkeit und dem Grünvolumen der zu fällenden Bäume orientieren…
In einem Antrag von rot-grün vor etwa einem Jahr wurde genau dies gefordert (DRS. 21-0963) 21-0963 Antrag Bäume