Geflügelpest: Hamburg schaltet Hotline für Meldung toter Vögel

Die Zahl der Wildvögel in Hamburg, bei denen der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen wurde, ist auf sechs gestiegen. Seit heute gilt daher Stallpflicht für gehaltenes Geflügel. Die Verbraucherschutzämter haben eine Hotline geschaltet, unter der man den Fund toter Vögel melden kann.

 

Wer viele tote Vögel an einem Ort entdeckt oder größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel tot auffindet, sollte dies den Behörden melden. In Hamburg wurde dafür eine Hotline unter der Telefonnummer 040 42837-2200 eingerichtet, die rund um die Uhr zu erreichen ist. Die gemeldeten Vögel werden eingesammelt und zur Untersuchung gebracht. Nur so lässt sich herausfinden, ob ein verendeter Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist.

Kein Grund zur Sorge besteht bei einzelnen kleinen Vögeln wie toten Spatzen oder Amseln. Viele Vögel sterben an Entkräftung oder Altersschwäche. Diese verendeten Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Grundstück gefunden werden, in der Restmülltonne entsorgt werden. Aus hygienischen Gründen sollten grundsätzlich Kadaver nicht mit bloßen Händen angefasst, sondern zum Beispiel Handschuhe getragen oder Schaufeln benutzt werden.

Mit der hamburgweiten Stallpflicht seit Freitag soll verhindert werden, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift. Geflügel darf bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt unabhängig von der Betriebsart oder Betriebsgröße, somit sind auch Hobbyhaltungen betroffen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Hintergrund:

Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen auch andere Spezies erkranken können. Ab dem Spätherbst steigt die Gefahr der Einschleppung durch Zugvögel. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Geflügelbestände eingeschleppt werden.

Die Verfügungen der Bezirke zur Stallpflicht unter: https://www.hamburg.de/bezirke/

Fragen und Antworten zur Geflügelpestunterr: https://www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/14545634/gefluegelpest/

Pressemitteilung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz


Geflügelpest: Hamburgweite Stallpflicht von Geflügel angeordnet

In Hamburg ist bei vier Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Zum Schutz der Geflügelbestände haben die Bezirke nun die Aufstallung angeordnet. Gehaltenes Geflügel darf damit bis auf Weiteres nicht mehr ins Freie.

Mit der hamburgweiten Stallpflicht soll verhindert werden, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift. Die Maßnahme tritt am Freitag, 13. November, in Kraft. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese dürfen bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder in entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden.

Zudem ist im gesamten Stadtgebiet die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen mit Geflügel und Tauben bis auf weiteres verboten. Verstöße gegen diese Verfügung können als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

In Hamburg wurde der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 mittlerweile bei vier Wildvögeln nachgewiesen. In Schleswig-Holstein erhöhte sich die Zahl der Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln auf mehr als 100 Fälle. Zudem wurde die Geflügelpest in zwei Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt. Daraufhin wurde eine landesweite Aufstallung von Geflügel angeordnet.

Die hamburgweite Stallpflicht kann das Risiko einer Übertragung der Geflügelpest auf Haus- und Nutztierbestände deutlich einschränken. Eine solche Maßnahme ist für viele Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ein gravierender Eingriff. Oberste Priorität muss aber sein, einen Ausbruch in einem Bestand zu verhindern, da betroffene Tiere getötet werden müssten.

Hintergrund

Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen auch andere Spezies erkranken können. Ab dem Spätherbst steigt die Gefahr der Einschleppung durch Zugvögel. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Geflügelbestände eingeschleppt werden.

Unabhängig von den aktuellen Fällen werden in Hamburg im Institut für Hygiene und Umwelt ganzjährig Untersuchungen zur Früherkennung der Geflügelpest vorgenommen (Influenza Wildvogelmonitoring). Nach den aktuellen Funden wurde dieses Monitoring noch einmal verstärkt.

Die Verfügungen der Bezirke unter: https://www.hamburg.de/bezirke/

Fragen und Antworten zur Geflügelpest unter: https://www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/14545634/gefluegelpest/

Pressemitteilung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (12.11.)

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