Mitte November war zum Schutz der Geflügelbestände hamburgweit die Stallpflicht angeordnet worden. Ab morgen, 6. Mai, darf Hausgeflügel wieder im Freien gehalten werden. Der Geflügelpest-Erreger wird in Hamburg nur noch vereinzelt bei Wildvögeln nachgewiesen.
Seit Oktober ist die Geflügelpest in Hamburg bei rund 40 Wildvögeln nachgewiesen worden. Die Fallzahlen gingen zuletzt weiter zurück. Infektionen in Tierhaltungen gab es nicht. Auch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das bundesweite Risiko für Geflügelhaltungen mittlerweile als mäßig ein. Aufgrund dieser Entwicklung kann die Stallpflicht aufgehoben werden. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen der Bezirke treten am morgigen Donnerstag in Kraft.
Aufgrund eines umfassenden Wildtier-Monitorings in Hamburg kann es nach wie vor zu Nachweisen von Geflügelpest bei Wildvögeln kommen. Zudem sind in Norddeutschland immer noch Betriebe von der Geflügelpest betroffen. Halterinnen und Halter in Hamburg sollten deshalb wachsam bleiben und die Maßnahmen zur Biosicherheit einhalten. Dazu gehört insbesondere:
· Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden
· Futter, Einstreu usw. dürfen nicht an Orten aufbewahrt werden, zu denen Wildvögel Zugang haben
· Vermehrte Todesfällen, Veränderung der Legeleistung oder Gewichtsabnahme müssen von Tierärztinnen und Tierärzten abgeklärt werden
· Ställe sollten nur mit sauberem Schuhwerk betreten werden (Plastiküberzieher)
· Halterinnen und Halter müssen ein Register über Zu- und Abgänge von Geflügel führen, einschließlich Nennung des Transporteurs und Empfängers
· Es müssen Aufzeichnungen über verendete Tiere gemacht werden (Bestände über 100 Tiere)
· Es müssen Aufzeichnungen über die Legeleistung je Werktag gemacht werden (Bestände über 1000 Tiere)
Bürgerinnen und Bürger, die viele tote Vögel an einem Ort in Hamburg entdecken oder größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel tot auffinden, sollten dies direkt beim jeweiligen Bezirksamt melden. Die gemeldeten Vögel werden eingesammelt und zur Untersuchung gebracht, um herauszufinden, ob ein verendeter Vogel mit einem Geflügelpestvirus infiziert war. ist. Kein Grund zur Sorge besteht nach wie vor bei einzelnen kleinen Vögeln wie toten Spatzen oder Amseln.
Hintergrund
Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen auch andere Spezies erkranken können. Ab dem Spätherbst steigt die Gefahr der Einschleppung durch Zugvögel. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Geflügelbestände eingeschleppt werden.
Pressemitteilung Behörde für Justiz und Verbraucherschutz