Gegen „Luftnummern“ bei Eiscreme

Eis aus dem Supermarkt wird oft mit Luft aufgeschlagen und mit Zusatzstoffen wie Stabilisatoren versehen. Dieser Luftanteil muss auf Eispackungen nicht angegeben werden. Mit einer Änderung der entsprechenden Verordnung will Hamburg mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit der Produkte erreichen.

 

Wegen einer Ausnahmeregelung der Fertigungsverpackungsverordnung wird Eis aus dem Supermarkt nach Volumen und nicht nach Gewicht gekennzeichnet. Der Grundpreis auf dem Preisschild wird anhand dieses Volumens berechnet. Dadurch können Kundinnen und Kunden den Preis im Hinblick auf die tatsächliche Füllmenge jedoch nicht vergleichen. Weil die tatsächliche Eismasse beim Grundpreis nicht berücksichtigt wird, erscheint mit Luft versetztes Eis oftmals günstiger als es tatsächlich ist.

Hamburg setzt sich auf Bundesebene für eine Vergleichbarkeit der Mengenangaben ein. Hersteller sollen auf Eisverpackungen künftig Gewicht statt Volumen angeben. Viele Hersteller schreiben zwar mittlerweile freiwillig das Gewicht in Gramm auf die Verpackung. Doch ein Vergleich des tatsächlich gezahlten Preises pro Kilogramm Eis ist für Verbraucherinnen und Verbraucher so kaum möglich.

Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt dazu: „Kundinnen und Kunden wollen wissen, wieviel Eis sie für ihr Geld bekommen. Wir brauchen hier eine ehrliche Kennzeichnung. Die bisherige Regelung ist kaum transparent. Luft macht das Eis vielleicht cremiger. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Kundinnen und Kunden beim Preis auf die falsche Fährte gelockt werden und glauben, ein besonders günstiges Produkt zu kaufen. Deshalb möchten wir, dass Eis nach Gewicht statt nach Volumen gekennzeichnet wird. Das ist verbraucherfreundlich.“

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte vor kurzem untersucht, wie viel Luft sich in sechs abgepackten Fertigeisprodukten befand. Das Gewicht der Eisproben lag bei gleichem Volumen von einem Liter zwischen 477 bis 870 Gramm. Damit ließ sich der Lufteinschlag der Produkte abschätzen. Das Eis mit der meisten Luft im Test wäre eigentlich mehr als doppelt so teuer, wenn sich der Grundpreis auf das Gewicht beziehen würde. Zum Test: https://www.vzhh.de/themen/lebensmittel-ernaehrung/jede-menge-luft-im-eis

Dazu sagt Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg: „Es ist nicht verständlich, warum die Menge von Speiseeis aufgrund einer Ausnahmeregelung immer noch in Volumen und nicht in einer Masseeinheit wie Gramm angegeben werden darf. Mit dem Volumen einer Packung als Bezugsgröße wird der Grundpreis verzerrt und die „Luftnummern“ unter den Eismarken profitieren. Darum unterstützen wir den Vorstoß der Hansestadt Hamburg für eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Speiseeis.“

Auch die WELMEC (Western European Legal Metrology Cooperation), zuständig für das Messwesen innerhalb Europas, empfiehlt die Nettogewichtskennzeichnung von Speiseeis. In Ländern wie Italien, Spanien, Frankreich oder den Niederlanden wird dies bereits längst umgesetzt.

Pressemitteilung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

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