Gemeinsam stark für unseren Wald

Die BundesBürgerInitiative WaldSchutz (BBIWS) bestehend aus Bürgerinitiativen und Mitgliedern aus 11 Bundesländern startet am 1.Dezember 2018 eine PETITION ZUR NOVELLIERUNG DES BUNDESWALDGESETZES
Der NABU Ammersbek, mit seiner Wald-AG ein Mitglied der Bundes-BürgerInitiative WaldSchutz (BBIWS), beobachtet mit Besorgnis die massiv zunehmende Industrialisierung unserer öffentlichen und kommunalen Wälder. Überall, auch in Stormarn behandeln viele „Treuhänder des Waldes“ den Wald, als gäbe es keine keinen Klimawandel und kein Artensterben, als wäre der Wald kein wichtiger Ort der Erholung für die Menschen. Es gilt deshalb heute mehr denn je, Wälder sehr schonend zu bewirtschaften und natürliche Prozesse zuzulassen.

 

Das heißt auch, die tonnenschweren Maschinen durch Wald- und bodenschonende Arbeitsverfahren zu ersetzen. Aktuell wird der Einsatz überschwerer Forsttechnik mit den unbestimmten Begriffen der sogenannten „Guten fachlichen Praxis“ oder der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft legitimiert. Durch die Privilegierung der forstwirtschaftlichen Nutzung unterliegen die dramatischen Eingriffe in die Waldökosysteme nicht der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Ganzjährige großflächige Durchforstungsmaßnahmen während der gesetzlichen Brut- und Setzzeiten und innerhalb von Naturschutzgebieten sind nur ein Beispiel von vielen. Selbst wenn einzelne Kommunen mit ihrem Wald keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen wollen, wird ihnen dies – wie jüngst in Ammersbek – unter Verweis auf das deutsche Waldgesesetz verwehrt, unter Androhung von Zwangsmaßnahmen und Bußgeldern. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgelegt, dass die Bewirtschaftung des Körperschafts- und Staatswaldes in erster Linie der Umwelt- und Erholungsfunktion des Waldes zu dienen hat, und nicht der Sicherung von Absatz und Verwertung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Staatliche Forstpolitik ist gesetzlich verpflichtet die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu fördern und zu erhalten! (BVerfG, Urt. v. 31.05.1990, NVWZ 1991, 53). Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist die deutsche Forstwirtschaft aber nie wirklich nachgekommen. Insbesondere seit der gesteigerten Nachfrage nach regenerativer Energie werden die Wälder mehr denn je verholzt und verhackschnitzelt. Der Wert älterer Bäume wird nur nach Festmetern bemessen, auf Artenschutz kaum Rücksicht genommen. Diese Fehlentwicklung muss unbedingt durch eine NOVELLIERUNG des Bundeswaldgesetzes gestoppt werden! Deutschlands Wälder müssen auch zum Kampf gegen den Klimawandel und das massive Artensterbens in Zukunft sanft bewirtschaftet und wirksam geschützt werden.
Aus diesem Grund ist es notwendig, dass für die sogenannte “Gute fachliche Praxis” längst überfällige Mindeststandards ausgearbeitet werden. Naturschutzgesetze müssen auch im Wald gelten und Schutzgebiete dürfen nicht länger bewirtschaftet werden. Mit der Petition wird sich der NABU Ammersbek gemeinsam mit der BBIWS dafür einsetzen, dass der Wald wieder vorrangig seine gesellschaftliche Bedeutung als Erholungs- und Erfahrungsort zurückerhält, der Nutzungsdruck abgesenkt wird und die natürliche Lebensgemeinschaft mit ihrer Artenvielfalt erhalten bleibt, so wie es beispielsweise im Lübecker Stadtwald nachweislich seit mehr als zwanzig Jahren erfolgreich praktiziert wird.

BundesBürgerInitiative WaldSchutz (BBIWS) startet Change.org Petition zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes: Pressemitteilung zur BBIWS Petition 2018 Bundeswaldgesetz

Mehr Infos: https://www.change.org/p/bundesministerin-svenja-schulze-wälder-sind-keine-holzfabriken-es-reicht-wir-fordern-ein-neues-bundeswaldgesetz-e55a7ddd-54db-4bd7-84cc-ff88bf1f5b72

und: https://www.bundesbuergerinitiative-waldschutz.de/

Pressemitteilung NABU Ammersbek

Foto: durch Fahrzeuge beschädigter Waldboden im Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald (c) WUZ

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