Gentechnik ohne Kennzeichnung?

NABU kritisiert Entscheidung der EU-Mitgliedsländer – Krüger: Drohender Rückschritt / Deutschland sollte sich für Kennzeichnung und Risikoprüfung einsetzen

Der NABU kritisiert die Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten zur Neuen Gentechnik (NGT) scharf. Dadurch drohe eine weitreichende Deregulierung des Gentechnikrechts in Europa. Dies stellt nicht nur eine Gefahr für die biologische Vielfalt und die gentechnikfreie Landwirtschaft dar, sondern untergräbt auch das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Die Entscheidung für eine weitgehende Deregulierung der Neuen Gentechnik ist ein massiver Rückschritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Ohne klare Kennzeichnung verlieren Verbraucher*innen die Wahlfreiheit, und der ökologische Landbau gerät unter Druck. Die EU trägt Verantwortung, eine Landwirtschaft zu fördern, die auf natürliche Vielfalt setzt und das Vorsorgeprinzip respektiert. Deutschland sollte sich im Trilog klar gegen eine Aushöhlung des Gentechnikrechts und für eine strikte Kennzeichnung einsetzen, um die Zukunft einer nachhaltigen und gentechnikfreien Landwirtschaft zu sichern.“

Hintergrund
Am 14. März 2025 hat eine Mehrheit im Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten (COREPER) der sogenannten Neuen Gentechnik (NGT) zugestimmt. Nun beginnen die Trilogverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Rat der EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament. Mit der aktuellen Ratsposition wäre eine weitgehende Deregulierung verbunden, die bisher geltende Schutzmechanismen gegen Gentechnik in der Landwirtschaft faktisch aushebeln würde. Dies würde insbesondere die biologische Landwirtschaft sowie den Gentechnik-freien Sektor in ihrer Existenz bedrohen. Bereits jetzt warnen zahlreiche Akteure vor erheblichen wirtschaftlichen und ökologischen Risiken. Auch das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip wird durch die aktuelle Ratsposition infrage gestellt.

Pressemitteilung NABU

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