Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe fordert geordnetes Verfahren mit aussagekräftigen Unterlagen / Das Aktionsbündnis Lebendige Tidelbe aus BUND, NABU und WWF sieht für das vor kurzem zunächst über die Presse bekannt gewordene Gesprächsangebot der Hamburg Port Authority (HPA) über eine mögliche Ausgleichsmaßnahme an der Billwerder Bucht in Hamburg keine ausreichend belastbare Substanz.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 09.02.2017 ausdrücklich gefordert, dass mögliche neue Maßnahmen in das Gesamtkonzept zur Kohärenzsicherung einzubetten sind (Rdn 445 der schriftlichen Urteilsbegründung). Bislang hat die mit dem Planergänzungsverfahren beauftragte HPA aber nur ein dünnes Maßnahmenblatt allein für die Hamburger Maßnahme vorgelegt. Dieses kursiert zudem in verschiedenen Versionen mit unterschiedlichen Flächengrößen.
„Wir halten es im Sinne der Verfahrenseffizienz für geboten, dass die Stadt Hamburg und die Wasser- und Schifffahrtsdirektion in einem Gesamtkonzept darlegt, wie alle Kritikpunkte des Bundesverwaltungsgerichtes aus der Welt geschaffen werden sollen. Alles andere ist politischer Aktionismus. Wir erwarten im anstehenden Planergänzungsverfahren aussagekräftige Unterlagen und werden uns an dieser Stelle im Verfahren einbringen“, so die Verbände BUND, NABU und WWF.
Zum Hintergrund:
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 7 A 2.15) hatte nach einer fünfjährigen Verfahrensdauer den Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung trotz zahlreicher Nachbesserungsversuche der Antragssteller für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die Hamburger Ausgleichsmaßnahme Kreetsand wurde als Etikettenschwindel gebrandmarkt, die fehlende Abgrenzung von Sowieso-Maßnahmen und tatsächlich anrechenbaren Ausgleichsmaßnahmen für vier niedersächsische Kompensationsprojekte kritisiert und die Bewertung von Salinitätsveränderungen in einem Fluss-abschnitt als unzulänglich eingestuft.
Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, NABU und WWF