NABU und BUND erringen wichtigen E
rfolg für Klimaschutz / Krüger: Starkes Verbandsklagerecht gibt Natur & Klima vor Gericht eine Stimme
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute in Leipzig entschieden: Der Planfeststellungsbeschluss für das Hamburger Autobahnprojekt A26 Ost ist rechtswidrig und nicht vollziehbar. Damit gaben die Richter der Klage von NABU Hamburg und BUND Hamburg statt. Die Planungen müssen neu aufgerollt werden – ein Erfolg für Klima und Rechtsstaatlichkeit.
Das Gericht beanstandete insbesondere die mangelhafte Variantenprüfung: Eine kürzere, klimafreundlichere und kostengünstigere Trassenvariante sei nicht ausreichend geprüft und bewertet worden. Zudem habe die Planfeststellungsbehörde indirekte und direkte Klimaauswirkungen unzureichend berücksichtigt – ein Novum in der deutschen Rechtsprechung.
„Das ist ein Meilenstein“, erklärt Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg. „Mit diesem Urteil wird klar: Wer Verkehrsprojekte plant, muss Umwelt- und Klimaschutz ernst nehmen – und sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Das Gericht hat dem sorglosen Umgang mit Mooren und Klimarisiken eine klare Absage erteilt. Für Natur und Steuerzahler ist das ein großer Erfolg.“
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger betont die bundesweite Bedeutung:
„Das Urteil zeigt, warum das Verbandsklagerecht so wichtig ist. Nur durch den Einsatz unabhängiger Umweltverbände kann sichergestellt werden, dass Natur- und Klimaschutz vor Gericht Gehör finden und bessere Lösungen für Natur und Umwelt gefunden werden. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet nicht, was politisch wünschenswert ist, sondern was rechtmäßig ist. Dieses Urteil gibt Rückenwind, Planungs- und Genehmigungsverfahren künftig sauberer, transparenter und klimagerechter zu gestalten.“
NABU und BUND fordern Bund und Länder auf, die Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen und den Vorrang von Erhalt vor Neubau endlich konsequent umzusetzen. Gerade angesichts der Klimakrise müsse der Schutz von Mooren als natürliche CO₂-Speicher höchste Priorität haben.
Hintergrund: Die geplante A26 Ost soll die A7 im Hamburger Westen mit der A1 im Südosten verbinden. Das Projekt gilt seit Jahren als eines der umstrittensten Straßenbauvorhaben Deutschlands: Es bedroht wertvolle Moorflächen und Lebensräume seltener Vogelarten, verschlingt nach aktuellen Schätzungen über 2,4 Milliarden Euro und widerspricht den Zielen des Klimaschutzgesetzes.
Bereits 2020 wurde die A26 Ost vom NABU-Bundesverband als „Dinosaurier des Jahres“ ausgezeichnet – Symbol einer überholten Verkehrspolitik.
Pressemitteilung NABU
Urteil zur A26 Ost: „Rechtswidrig und nicht vollziehbar“
Bundesverwaltungsgericht spricht wegweisendes Urteil: Sieg für Klima und Moor
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute das Urteil zur A26 Ost verkündet: Der Planfeststellungsbeschluss ist „rechtswidrig und nicht vollziehbar“. Das Gericht hat damit der Klage der Umweltverbände stattgegeben. Erstmals haben bei einer Klage gegen eine Autobahn die Belange des Klimaschutzes eine wesentliche Rolle bei der Urteilsfindung gespielt. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass eine kürzere, klimafreundlichere und kostengünstigere Variante der A26 Ost nur unzureichend untersucht und von der Planfeststellungsbehörde als mögliche Variante nicht ausreichend gewürdigt wurde.
BUND und NABU erklären: „Dieses Urteil ist ein Triumph für das Klima. Moore sind natürliche Kohlenstoffspeicher, wer sie aufreißt, heizt die Erde an. Die A 26 Ost gehört politisch beendet und ersetzt durch eine kürzere und naturverträgliche Lösung entlang bestehender Verkehrsräume. Damit liegt der Ball nun wieder auf der politischen Ebene. Das Projekt A26 Ost muss jetzt endgültig begraben werden – zum dauerhaften Schutz von Natur, Klima und den Menschen vor Ort.“
Das Urteil zeigt: Umweltverbände haben mit dem Verbandsklagerecht ein scharfes Schwert, das sie verantwortungsvoll einsetzen. Als Anwälte der Umwelt sind sie ein wichtiges Korrektiv zur offensichtlich schlechten Planung der Vorhabenträger. Der Sofortvollzug ist gestoppt. Statt einer möglichen konfliktärmeren Führung sollte die Trasse durch wertvolle Moorböden führen und hätte Lebensräume von Moorfrosch, Fledermäusen und gefährdeten bzw. streng geschützten Vogelarten zerstört. Das wäre aufgrund der längeren Strecke auch wirtschaftlich unplausibel. Dieses Urteil ist wegweisend für den Klimaschutz.
Gemeinsame Pressemeldung von BUND Hamburg und NABU Hamburg
Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen Autobahn A26 Ost überwiegend ab
Der Planfeststellungsbeschluss bleibt bestehen. Das hat das BVerwG mit seinem heutigen Urteil bestätigt. Der Weg für den ersten Bauabschnitt der A 26 ist damit unter der Voraussetzung einiger Anpassungen frei.
In seinem heute veröffentlichten Urteil kommt das Gericht zu dem Schluss, dass für mehrere mögliche Trassenverläufe die Klimafolgen zu prüfen sind. Damit ist nicht der Bau einer Autobahn verworfen, sondern eine nachträgliche Betrachtung anderer möglicher Trassenverläufe erforderlich. Dies kann in einem ergänzenden Verfahren erfolgen.
Eine Begründung liegt bislang noch nicht vor und folgt.
Der durch das Gericht benannte Überarbeitungsbedarf wird nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe unverzüglich gemeinsam mit der Vorhabenträgerin, der Autobahnbaugesellschaft DEGES, umgesetzt. In der Folge wird die Planung für den Autobahnbau entsprechend angepasst und umgesetzt werden.
Pressemitteilung Behörde für Wirtschaft und Innovation