Gesetz befördert Raubbau an der Natur

Greenpeace zur Abstimmung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes im Bundestag
Bevor der Bundestag an diesem Donnerstag über das Infrastruktur-Zukunftsgesetz abstimmt und das Bundeskabinett sich mit dem Natürliche-Infrastruktur-Gesetz befasst, warnt Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland, vor den ökologischen Konsequenzen:

“Bürokratieabbau darf nicht zum Raubbau an der Natur führen. Deutschland braucht schnellere Verfahren, um uns besser gegen die Folgen der Klimakrise zu schützen und die Verkehrswende voranzutreiben. Ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz verdient seinen Namen nur, wenn dadurch Zukunft gesichert statt zerstört wird. Planung auf Kosten von Natur, etwa um noch mehr Autobahnen durch die Landschaft zu walzen, setzt falsche Prioritäten. Wälder kühlen – Asphaltschneisen wie Autobahnen heizen die Klimakrise an.

Besonders schockierend ist, dass dieses Paket den Schutz und die Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen künftig dem Ausbau von Infrastruktur unterordnen will. Das muss der Deutsche Bundestag verhindern. Das Naturschutzrecht darf nicht beschnitten werden, schließlich hat Deutschland sich international verpflichtet, den Verlust der Artenvielfalt bis 2030 aufzuhalten.

Wer in Zeiten zunehmender Dürre und Hitze den Schutz von Wäldern und Mooren zurückdrängt, baut die natürliche Klimaanlage unseres Landes ab. Das Infrastrukturgesetz muss von einem starken Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur flankiert werden, wie Umweltminister Carsten Schneider es vorgelegt hat. Sonst riskiert die Regierung, den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen großflächig zu verlieren. Wer die natürliche Hilfe gegen die Folgen der Klimakrise wirksam nutzen will, darf die Natur nicht mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz weiter unter Druck setzen.”

Pressemitteilung Greenpeace (25.6.)


Deutsche Umwelthilfe zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz im Bundestag: „Generalangriff auf Natur- und Klimaschutz ohne Rücksicht auf Verluste“

Das sogenannte „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ zur Beschleunigung grauer Infrastruktur soll am morgigen Freitag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden. Es enthält massive Einschnitte für den Umwelt- und Naturschutz und schwächt Beteiligungsrechte.

Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer:

„Den Bundestagsabgeordneten und den Menschen in unserem Land sollte klar sein: Mit dieser Abstimmung schafft die Bundesregierung ein zentrales Instrument für den Naturschutz faktisch ab, die Realkompensation. Bisher musste die Natur, die für Infrastrukturprojekte vor Ort zerstört wird, vorrangig in unmittelbarer Nähe als Ausgleich wieder hergestellt werden. Davon profitieren Mensch und Natur gleichermaßen. Durch den Artikel 10 des ‚Infrastruktur-Zukunftsgesetzes‘ wird dieser Mechanismus aufgelöst. Statt für ein zerstörtes Waldstück in der Nähe einen neuen Wald zu pflanzen, können sich Vorhabensträger zukünftig direkt durch ein Ersatzgeld freikaufen. Es ist nicht klar, was mit dem Geld anschließend passiert. Denn für das Gesetz, welches das regeln soll, liegt noch nicht mal ein Kabinettsbeschluss vor. Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf, das Gesetz zur Beschleunigung der grauen Infrastruktur abzulehnen. Es muss mindestens aufgeschoben werden, bis die Regierung auch ein Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur vorlegt, das den Namen verdient hat.“

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer:

„Wir erleben mit diesem Gesetz einen Generalangriff auf den Klimaschutz. Dem Bau von neuen Autobahnen und Bundesstraßen wird übergeordnete Priorität eingeräumt. Das ist besonders in Zeiten, in denen tausende Brücken zerbröseln, absurd. Anstatt den Neubau von Autobahnen zu beenden und das Geld in die Sanierung wichtiger Brücken zu investieren, sollen neue Autobahnen noch einfacher und ohne Rücksicht auf Verluste durch Moore und Wälder gebaut werden. Damit werden nicht nur klimapolitisch die falschen Prioritäten gesetzt, sondern zudem bestehende Umweltstandards und Beteiligungsrechte weiter eingeschränkt. Wir fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, diesem Irrsinn ein Ende zu setzen. Die Bundesregierung verkennt dabei, dass Artikel 20a Grundgesetz sie verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen.“

Pressemitteilung DUH (25.6.)


NABU kritisiert Infrastrukturzukunftsgesetz: Natur darf nicht zum Kollateralschaden der Beschleunigung werden
Naturschutz braucht Umsetzung in der Fläche statt Geld auf der Bank

Der Bundestag hat das Infrastrukturzukunftsgesetz (IZG) verabschiedet. Der NABU warnt davor, Planungsbeschleunigung mit dem Abbau von Umweltstandards zu verwechseln. Insbesondere die Ausweitung des „überragenden öffentlichen Interesses“ auf weitere Infrastrukturvorhaben sowie die Schwächung von Umweltprüfungen und Ausgleichsregelungen bewertet der Verband kritisch. Gleichzeitig droht der Schutz und die Stärkung natürlicher Infrastruktur ins Hintertreffen zu geraten.

„Deutschland braucht schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, aber nicht auf Kosten von Natur und Umwelt. Das überragende öffentliche Interesse darf nicht zur Gießkanne werden. Naturschutz ist kein unnötiger Bremsklotz, sondern Teil einer zukunftsfähigen Infrastruktur“, sagt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

Der NABU fordert, Eingriffe in Natur und Landschaft weiterhin vorrangig durch konkrete Maßnahmen auszugleichen. Wo Ersatzgelder gezahlt werden, müssten diese schnell und unbürokratisch in Projekte vor Ort fließen.

„Geld auf Konten hilft weder der Natur noch den Menschen in den Regionen. Ersatzgelder müssen in die Fläche kommen, zu Kommunen und in Projekte, die konkrete Naturschutzmaßnahmen umsetzen können. Die Bundesregierung trägt die Verantwortung dafür, dass die Menschen vor Ort von den Ausgleichsmaßnahmen profitieren und mit den Folgen neuer Infrastrukturvorhaben nicht allein gelassen werden“, so Krüger.

Pressemitteilung NABU

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