Gericht kündigt Folgetermin im kommenden Jahr an
Die Klimaklage des Landwirts Ulf Allhoff-Cramer gegen Volkswagen am Landgericht Detmold wird am 3. Februar 2023 fortgesetzt, gab das Gericht heute bekannt. Erstmals prüft ein Gericht, ob ein Autokonzern zum Schutz vor klimabedingten Schäden an Gesundheit und Eigentum eines Klägers sein Geschäftsmodell ändern muss. Unterstützt von der Umweltorganisation Greenpeace fordert Allhoff-Cramer den VW-Konzern auf, weltweit bis spätestens Ende des Jahrzehnts die Produktion klimaschädlicher Verbrenner zu beenden.
“Die Richter haben keine Zweifel daran geäußert, dass VW mit seinem klimaschädlichen Geschäftsgebaren für den verheerenden Zustand der Wälder und Böden des Klägers mitverantwortlich sein kann”, sagt Rechtsanwältin Roda Verheyen in Detmold. “Das ist ein erster Erfolg. Enttäuschend ist, dass nun weitere fünf Monate bis zur nächsten Verhandlung vergehen. Das Gericht muss die Zeit nutzen und eine klare Struktur für das weitere Verfahren vorgeben. Jede weitere Verzögerung schadet dem Klima und dem Kläger.”
Landwirte verlieren durch die Klimakrise ihre Lebensgrundlagen
Bisher weist Volkswagen die Vorwürfe zurück und sät Zweifel am Zusammenhang zwischen den Treibhausgasemissionen des Konzerns und der Klimakrise. In den von Greenpeace analysierten Klageerwiderungen (Online: https://act.gp/3eqsyCT) stellen die VW-Anwälte Erkenntnisse der Klimawissenschaft als unsicher dar und übernehmen Argumente von Klima-Skeptiker:innen. Auf Allhoff-Cramers Bioland-Betrieb sind die Schäden gegen Ende des Dürresommers 2022 indes immens (aktuelle Foto- und Videoaufnahmen online: https://act.gp/3d30RPX). Weil die Weiden seit Wochen verdorrt sind, muss der Landwirt seine Rinder schon jetzt mit Heu füttern, das für den Winter vorgesehen ist. “Alles spricht dafür, dass die Klimakrise das Höfesterben massiv beschleunigt, weil Bauernfamilien unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr über die Runden kommen”, sagt der 62-jährige Allhoff-Cramer. “Politik und Industrie müssen jetzt wirksam handeln, um die Klimaerhitzung zu bremsen. Auch VW sollte die Zeichen der Zeit erkennen und ab 2030 weltweit keine weiteren Verbrenner mehr verkaufen. Auf einen Gerichtsbeschluss müsste VW dazu nicht warten.”
Derzeit plant der Konzern, bis mindestens 2040 Autos mit Verbrennungsmotor zu produzieren, mit einem Schwerpunkt auf besonders klimaschädliche SUV. Neben dem Verfahren in Detmold sind deshalb weitere Klagen der Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp sowie der Klima-Aktivistin Clara Mayer vor dem Landgericht Braunschweig gegen VW anhängig. Vor Gerichten in Stuttgart und München klagt die DUH gegen die CO2-Großemittenten Mercedes-Benz und BMW. Ein Verkündungstermin in Stuttgart ist für den 13. 9. angesetzt.
Pressemitteilung Greenpeace