Die EU-Kommission will die umstrittene Zulassung für Glyphosat um 18 Monate verlängern. Innerhalb dieser Technischen Verlängerung wird eine neue Bewertung der Europäischen Chemikalienagentur erwartet, ob der Wirkstoff Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend einzustufen ist.
Es kommentiert Greenpeace-Landwirtschaftsexpertin Christiane Huxdorff: „Die EU-Kommission hat sich von der Agrarlobby einschüchtern lassen und will gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger entscheiden.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat mit seiner Enthaltung den Weg zu dieser Entscheidung geebnet. Er sollte aufhören, strittige Fragen an die EU zu delegieren. Stattdessen muss er endlich Verantwortung übernehmen und Glyphosat national verbieten.“
Mehr Infos: www.greenpeace.de.
Hintergrund: Greenpeace hat vergangenen Donnerstag eine repräsentative Forsa-Umfrage zur Einstellung der Bundesbürger zu Glyphosat veröffentlicht. Darin haben sich 83 Prozent der Befragten gegen eine weitere Zulassung ausgesprochen. Die vollständige Umfrage finden Sie hier: http://gpurl.de/FkHKQ
Pressemitteilung Greenpeace
Glyphosat-Entscheidung ist Affront gegen Europas Bevölkerung
BUND Hamburg fordert Ausweitung des derzeitigen Verbots in der
Hansestadt auf landwirtschaftliche Flächen und Kleingärten
Nach der Ankündigung des EU-Kommissars für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Vytenis Andriukaitis zur Zulassungsverlängerung des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Glyphosat fordert der BUND Hamburg die Stadt auf, an dem geltenden Verbot des Gifts auf den öffentlichen Flächen der Hansestadt festzuhalten und deutlich auszuweiten. „Hamburg hat in diesem Frühjahr zusammen mit einigen anderen Bundesländern eine verantwortungsvolle Entscheidung getroffen und das laut Weltgesundheitsorganisation WHO wahrscheinlich krebserregende Pestizid an öffentlichen Orten wie Straßen, Wegen oder Friedhöfen verboten“, lobt Paul Schmid, Sprecher des BUND Hamburg.
Nach der europaweiten Verlängerung der Glyphosat-Zulassung um 18 Monate müsse die Hansestadt nun das Verbot auf alle Flächen ausdehnen, die in ihrem Einflussbereich liegen. „Über 30 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen und ein Großteil der Kleingärten sind im Besitz der Stadt Hamburg. Die Stadt muss jetzt alle Möglichkeiten nutzen, um die Pachtverträge so anzupassen, dass das gesundheitsgefährdende Gift dort nicht mehr zum Einsatz kommt“, so Schmid. Auch der Bundesverband des BUND ist über die Entscheidung der EU-Kommission empört. „Die Kommission hat es vier Mal nicht geschafft, den mehrheitlichen Widerstand der Mitgliedstaaten gegen das Pestizid zu brechen. Jetzt drückt sie dessen Weiterverwendung ohne deren Zustimmung durch. Diese Glyphosat-Entscheidung ist ein Affront gegen viele überzeugte Europäer“, sagte der BUND-Vorsitzende Prof. Hubert Weiger heute in Berlin.
Wenn EU-Politik so aussehe, dürfe man sich über den Brexit nicht wundern. Immer mehr Menschen in Europa und in Deutschland forderten eine Landwirtschaft ohne Pestizide. „Die 8250 Tonnen Glyphosat, die in den kommenden 18 Monaten allein in Deutschland auf die Äcker gelangen, sind 8250 Bücklinge vor Monsanto und Co. Es muss endlich darum gehen, eine EU der Bürgerinnen und Bürger statt eine der Konzerne zu schaffen“, so der BUND-Vorsitzende.
Pressemitteilung Bund für Umwelt und Naturschutz Hamburg (BUND)
Wirtschaftsbehörde verlängert Glyphosat Moratorium
Die BWVI wird jetzt das Glyphosat-Moratorium für Nichtkulturlandflächen bis zum Abschluss der Verfahren verlängern
Die Europäische Kommission hat heute den Wirkstoff Glyphosat zeitlich befristet zugelassen. Ziel der Befristung ist die Ergebnisse der Europäischen Chemikalienagentur abzuwarten. Diese Behörde soll klären, ob der Wirkstoff krebserregend ist oder nicht. Bis dieser Prozess abgeschlossen ist, übernimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger. Mit der Verlängerung des Moratoriums sollen die Gefahren die von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln im öffentlichen Raum ausgehen, eingegrenzt – und die Menschen besser davor geschützt werden. Aus Vorsorgegründungen werden daher bis zum Ende des befristeten Verlängerungszeitraumes auf europäischer Ebene und der darauf folgenden Prüfung auf nationaler Ebene keine Genehmigungen für den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturlandfläche, die im direkten Kontakt mit der Allgemeinheit stehen, ausgestellt. Das Moratorium gilt bis zum Abschluss der Verfahren, nach derzeitigem Stand bis Ende 2017.
Hintergrund:
Glyphosat ist ein zugelassener Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln zur Unkrautbekämpfung (Herbizid) und zur Sikkation (Vorerntebehandlung). Glyphosat ist seit Jahren in politischer sowie in fachlicher Diskussion. Es sind, im Rahmen der Neubewertung von Glyphosat im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung, Änderungen an den Bedingungen der europarechtlichen Zulassung zu erwarten. Derzeit ist deshalb nicht absehbar wie sich diese in der nationalen Pflanzenschutzmittelzulassung wiederspiegeln.
Das Moratorium betrifft den Einsatz von Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat auf den sogenannten Nichtkulturlandflächen, welche im direkten Kontakt mit der Allgemeinheit stehen. Unter Nichtkulturlandflächen sind Flächen zu verstehen auf denen keine Pflanzenproduktion oder planmäßige Entwicklung von Pflanzenbeständen betrieben wird. Beispiele für typisches Nichtkulturland sind Industrie-, Wege-, Verkehrsflächen, Parkplätze oder Bürgersteige. Auf diesen Flächen ist generell die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verboten. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden und somit Pflanzenschutzmittel angewendet werden. Diese Anträge erhalten für die Dauer des Moratoriums keine Genehmigung, wenn Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat vorgesehen sind und die Anwendung auf Flächen erfolgt, die im direkten Kontakt zur Allgemeinheit stehen. Betroffen sind in Hamburg u.a. Öffentliche Wege und Plätze, Spiel- und Sportplätze sowie Friedhofswege.
Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturlandflächen müssen vor der Anwendung nach § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) von der zuständigen Landesbehörde genehmigt werden. Im Hamburg ist die BWVI für diese Genehmigungen zuständig.
Pressemitteilung Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation