… würde europäische Energiewende bremsen – Vor EuGH-Verhandlung zur Taxonomie: Erdgas und Atomkraft als nachhaltig zu deklarieren, widerspricht den Klimazielen der EU
Erdgas und Atomkraft als „grüne” Energien einzustufen, würde die europäische Energiewende deutlich verlangsamen und die Klimakrise verschärfen, zeigt ein neuer Greenpeace-Report. Heute und morgen verhandelt der Europäische Gerichtshof über die Klage Österreichs gegen die Einstufung von Erdgas und Atomkraft als „grüne“ Energieträger durch die Europäische Union.
Die Verhandlung geht einer Klage von acht Greenpeace-Länderbüros gegen diese Einstufung in der EU-Taxonomie voraus. Greenpeace ist bei der Verhandlung in Luxemburg vor Ort.
„Wenn die EU Erdgas und Atomkraft als nachhaltig deklariert, handelt sie ökologisch, finanziell und sozial unverantwortlich”, sagt Anna-Katharina Muth, Greenpeace-Expertin für Grüne Finanzen. „Statt Milliarden in klimaschädliche Energien zu lenken, sollte die EU den Ausbau der Erneuerbaren so beschleunigen, dass sie die eigenen Klimaziele erreicht.”
Der Greenpeace-Report zeigt, dass es 10 bis 19 Jahre dauert, ein neues Atomkraftwerk in Betrieb zu nehmen. Lenkt die EU-Taxonomie die geplanten Investitionen auch in Atomkraft, fehlen diese Gelder für weit schneller umsetzbare Solar- und Windkraftanlagen. Klimaschädliche Kohle- und Gaskraftwerke würden entsprechend Jahre länger laufen. Die Greenpeace-Klage argumentiert, Gas und Atom als Übergangstechnologie im Sinne der EU-Taxonomie zu klassifizieren, sei eine irreführende Darstellung.
Greenpeace-Report entlarvt etliche Atom-Mythen
Anders als oft behauptet, sind Atomkraftwerke auch nicht klimaneutral, zeigen zahlreiche Studien. Die Meiler verursachen mehr als viermal so viele Emissionen – etwa durch Abbau und Vermahlung von Uran oder Herstellung von Brennstäben – wie Onshore Windparks und mehr als doppelt so viele Emissionen wie Solarkraftwerke. Zudem kostet 2024 die Erzeugung einer Megawattstunde Atomstrom im Durchschnitt dreimal so viel wie mit erneuerbaren Energien, einschließlich der Baukosten. Zugleich haben heute geplante Gaskraftwerke Laufzeiten, die über 2050 hinausreichen und damit dem Ziel widersprechen, bis zur Mitte des Jahrhunderts aus fossilen Energien auszusteigen.
„Gewinnt Österreich die Klage, kippt der delegierte Rechtsakt, der Erdgas und Atomenergie in die Taxonomie aufgenommen hat. Das entspricht auch der Forderung von Greenpeace”, sagt Dr. Roda Verheyen, die Greenpeace als Rechtsanwältin für die Klage vertritt und die Verhandlung vor Ort verfolgen wird. Die Greenpeace-Klage ist bis zum Ausgang des Verfahrens mit Österreichs ausgesetzt. Danach entscheidet der Gerichtshof über eine Wiederaufnahme.
Pressemitteilung Greenpeace