Greenpeace und DUH zum Entwurf des Solarpakets

Heute (16.8.) bringt das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung auf den Weg. Das so genannte Solarpaket soll den Ausbau der Solarenergie in Deutschland weiter beschleunigen und entbürokratisieren. Weil dem Entwurf gleichzeitig eine dringend nötige Solardachpflicht für Neubauten fehlt, bleibt es für Greenpeace-Energieexperte Andree Böhling unter seinen Möglichkeiten:

 

“Der zuletzt deutliche Ausbau der Solarenergie ist der größte klimapolitische Erfolg dieser Regierung, und es ist gut, dass die Ampel ihn mit dem Solarpaket fortschreiben will. Wenn die Hürden für Balkonkraftwerke gesenkt werden, entlastet das viele Haushalte durch niedrigere Stromrechnungen. Aber auch der Klimaschutz, die Solarindustrie und perspektivisch die Netzstabilität profitieren von mehr privaten Solaranlagen.

Aber die Regierung drückt sich weiter davor, einen umfassenden Solardach-Standard für Neubauten einzuführen. Mit einer solchen Solarpflicht könnten die wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile der Solarenergie besser genutzt und der Rückstand der Bundesregierung beim CO2-Sparen verkürzt werden. Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel angekündigt, die Solarenergie in Neubauten ‘zur Regel zu machen’. Diese Zusage müssen SPD und Grüne im parlamentarischen Verfahren gegenüber der bremsenden FDP durchsetzen.”

Pressemitteilung Greenpeace


Deutsche Umwelthilfe zum Bürokratieabbau für Balkonkraftwerke im Solarpaket: „Wichtiger Schritt – aber Mieterinnen und Mieter werden weiter durch umfassende Zustimmungspflichten schikaniert“

Mit dem heute (16.8.) verabschiedeten Solarpaket plant die Bundesregierung Erleichterungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken. Vor allem bürokratische Hürden sollen abgebaut werden, darunter die Erhöhung der Bagatellgrenze von 600 auf 800 Watt, eine einfachere Anmeldung und Sonderregelungen bei Anlagenzusammenfassung.

Dazu sagt die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Barbara Metz:

„Die heute beschlossenen Erleichterungen für Balkonkraftwerke sind ein wichtiger Schritt, um die Energiewende für alle voranzutreiben. Doch die gravierendste Hürde bleibt: In der Praxis scheitern viele Balkonkraftwerkprojekte an der Zustimmungspflicht von Eigentümergemeinschaften, Vermietenden oder der Hausverwaltung. Diese stellen immer wieder absurde Forderungen, die die Installation unnötig umständlich und teils auch wirtschaftlich unrentabel machen. Ein aktueller Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht immerhin Anpassungen bei der Zustimmungspflicht vor. Wir fordern, das geplante Mitspracherecht dabei über die genaue Umsetzung der Installation zu konkretisieren. So wird sichergestellt, dass insbesondere Mieterinnen und Mieter, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten, nicht weiter schikaniert werden!“

Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe

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