GRÜNE: „Flugsicherung tanzt der Stadt auf der Nase herum“

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) will keine Zugeständnisse bei der Lärmvermeidung in Hamburg machen. Die Grünen sind überrascht über den Umgang der DFS mit dem 10-Punkte-Plan der Bürgerschaft zu Fluglärmreduzierung. Die aktuellen Äußerungen stehen im deutlichen Widerspruch zu den Ausführungen, die die DFS bei der Expertenanhörung im Umweltausschuss am 28. Januar gemacht hatte.

 

Dr. Anjes Tjarks, Sprecher für Wirtschaftspolitik und parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen Bürgerschaftsfraktion, erklärt: „Wir sind überrascht und verärgert über die Erklärungen der Deutschen Flugsicherung. Diese klingen wieder kompromisslos, während im Umweltausschuss im Januar ein Entgegenkommen signalisiert worden war. Gerade in Bezug auf die verkürzten Anflüge unterscheiden sich die die Äußerungen erheblich. Alle Beteiligten waren guten Willens, einen tragfähigen Konsens zu finden. Dies steht aber in Frage, wenn die deutsche Flugsicherung sich nicht an die gemachten Aussagen hält. Sie hätte durchaus die Möglichkeit, die Zahl der verkürzten Anflüge zu senken. Für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner ist der Rückzug der DFS in den Schützengraben eine herbe Enttäuschung.“

Im Umweltausschuss hatte die Deutsche Flugsicherung in Bezug auf die verkürzten Anflüge u. a. ausgeführt, dass die Wirtschaftsbehörde die neuen Anflugverfahren in das deutsche Luftfahrthandbuch einbringen müsse, und wenn sich alle einig wären, „es sehr schnell gehen könne“. Gleichzeitig machte die DFS auch deutlich, dass sie in den Tagesrandzeiten die Vermeidung der verkürzten Anflüge durch „interne Vorgaben“ verändert habe.

Hierzu Anjes Tjarks weiter: „Es drängt sich zunehmend das Gefühl auf, dass die DFS sich ohne deutlich strengere politische Vorgaben nicht bewegt. Man muss dabei Erfahrungen aus anderen Bundesländern sehr ernst nehmen, in denen die DFS dem Lärmschutz nicht gerade eine hohe Priorität einräumt, weil es ihr gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Ohne klare und auch schärfere Spielregeln wird die Flugsicherung auch in Hamburg der Stadt weiter auf der Nase herumtanzen und machen, was sie will. Wir haben einen gemeinsamen Beschluss der Bürgerschaft und erwarten jetzt vom Senat, dass dieser auch entsprechend umgesetzt wird. Die zuständige Senatorin hatte bei der Umsetzung und der Durchsetzung bisher einen sehr lustlosen Eindruck hinterlassen. Dabei befindet sie sich offenbar in guter Gesellschaft mit der DFS. Wir erwarten jetzt, dass die SPD-Fraktion Druck macht. Bis zum Senatsbericht im Oktober müssen konkrete Maßnahmen zum Lärmschutz umgesetzt werden – es darf nicht nur bei der Prüfung einiger Punkten bleiben.“

Hintergrund

Hier einige Auszüge der DFS aus der Expertenanhörung zu Fluglärm im Umweltausschuss vom 28 Januar 2014 (vollständiges Protokoll hier). Auskunftsperson war Christine Schierhorn, Tower Managerin Hamburg der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Sie erklärte u.a.:

„Und wir haben uns angeschaut, was wir machen können, und haben einen Probebetrieb letztes Jahr gemacht und haben den Fluglotsen als interne Vorgabe gegeben, die Flugzeuge spätestens bei 7 nautischen Meilen auf den Endanflug zu drehen, also nicht mehr sehr spät bei 4“

[…]

Außerdem haben wir die Erlaubnis für Sicht- und Kurzanflüge am Wochenende in den Morgenstunden auch zurückgenommen, das war jetzt rein intern, wo wir einmal schauen wollten, was denn das Ergebnis ist und ob die Bevölkerung irgendwie darauf reagiert. Im Ergebnis kann man sagen, es ist machbar, wir haben keine Kapazitätsverkürzungen oder Engpässe oder Ähnliches festgestellt, aber die Beschwerden haben auch nicht nachgelassen.

[…]

Warum ist das so?

Ich gebe Ihnen da eine ganz einfache Antwort: Weil es erlaubt ist. So einfach ist das. Es ist erlaubt, die Vorschriften im Luftfahrthandbuch geben das her und ganz so simpel ist das auch tatsächlich. Und wenn die Vorschriften das hergeben, dass das hier so geflogen werden darf oder ich sage schon fast, noch so geflogen werden darf, dann wird das Verfahren sowohl von den Piloten, die das nämlich auch nachlesen können im Luftfahrthandbuch, als auch von den Fluglotsen genauso angewandt.

[…]

Rein, was den Flugbetrieb und was die Abwicklung des Flugbetriebes angeht, ist das selbstverständlich möglich, das zu ändern. Ich habe es ja erwähnt, wir haben diesen Probebetrieb gemacht und haben diese 7 Meilen einmal angepeilt, wo wir dachten, es ist ein ganz guter Mittelwert, weil es eben auch diese positiven Auswirkungen auf den Anflug, auf den sogenannten Gegenanflug gibt. Und ja, das ist alles arbeitbar, überhaupt keine Frage.

[…]

„Da schließt sich gleich die nächste Frage von Ihnen an, wie ist das mit Änderungen von Flugverfahren, wer initiiert das und Ähnliches. Das wäre bei diesen Sicht- und Kurzanflügen genau das Gleiche, wenn man sich da auf ein Vorgehen einigt, müsste das eben als Verfahren im deutschen Luftfahrthandbuch niedergeschrieben werden. Da muss man im Prinzip in Absprache mit der Landesluftfahrtbehörde hier, mit der BWVI, das entsprechend in dieses Werk einbringen. Wenn sich da alle einig sind, dann ist das auch schnell geschehen.
Pressemitteilung Grüne Bürgerschaftsfraktion

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