Am Flughafen Hamburg müssen die Airlines für lautere und späte Flüge künftig deutlich mehr Gebühren zahlen. Im April hat die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation die von Hamburg Airport beantragte Anpassung der Entgeltordnung genehmigt.
Gleichzeitig trifft der Sommerflugplan 2017 offensichtlich die Wünsche der Norddeutschen – dies geht aus dem heute veröffentlichten Monatsbericht April 2017 hervor: Im ersten Monat des neuen Flugangebots haben im Vergleich zum Vorjahr 10,7 Prozent mehr Menschen den Flughafen Hamburg für ihre Reise genutzt. 14 neue Sommerziele sind hinzugekommen.
Insgesamt konnte der Hamburger Flughafen im April 2017 mehr als 1,4 Millionen Fluggäste begrüßen. Die Reisenden haben die Möglichkeit, über das neue Streckenangebot rund 130 Ziele direkt anzufliegen. Rund 1.000 Destinationen sind mit nur einmaligem Umsteigen von Hamburg aus erreichbar. Da die Flugzeuge immer besser ausgelastet sind, ist die Zahl der Starts und Landungen im April trotz deutlich angestiegener Passagierzahl um 4,1 Prozent gesunken.
Späte Flüge zahlen bis zu 700 Prozent Zuschlag
Zum 14. Juni 2017 erhöht Hamburg Airport seine Start- und Landeentgelte noch einmal deutlich. Das Gebührensystem setzt damit gezielt Anreize, die modernsten und leisesten Flugzeuge in Hamburg einzusetzen und – vor allem in den Abendstunden – viel Wert auf Pünktlichkeit zu legen. Neben der Verdoppelung des Lärmzuschlags in allen sieben Lärmklassen wird der Zuschlag für verspätete Starts und Landungen nach 23 Uhr künftig in fünf Stufen zeitlich gestaffelt und auf bis zu 700 Prozent erhöht. Schon ab 22 Uhr liegt der Zuschlag bei 150 Prozent. Als zusätzliche Maßnahme ist vorgesehen, für den Einsatz lärmmindernder Wirbelgeneratoren einen Rabatt zu gewähren.
„Viele Airlines stellen derzeit ihre Flotten um und haben moderne Flugzeuge wie A320neo oder Boeing 737 MAX geordert. Die notwendige Anpassung der Start- und Landeentgelte kommt also zu einem passenden Zeitpunkt – so bieten wir den Fluggesellschaften einen weiteren Anreiz, diese leiseren Maschinen gleich auf ihren Hamburg-Routen einzusetzen“, sagt Janet Niemeyer, Pressesprecherin Hamburg Airport.
Flughafen und Lärmschutzbeauftragte im Dialog mit den Airlines
Am Hamburg Airport gilt eine Verspätungsregelung zwischen 23 und 24 Uhr: In dieser Zeit ist es regelmäßigen Linien- und Touristikflügen erlaubt zu starten oder zu landen, wenn für die Verspätung unvermeidbare Gründe vorliegen. Dazu zählen unter anderem technische oder wetterbedingte Probleme, aber auch starke Verzögerungen im Tagesumlauf eines Flugzeugs, die nicht mehr aufgeholt werden können. Für die Kontrolle der Nachtflugbeschränkungen ist in Hamburg die Fluglärmschutzbeauftragte in der Behörde für Umwelt und Energie zuständig.
Ziel von Hamburg Airport ist es, die Zahl dieser Flüge so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen der Pünktlichkeitsoffensive stehen Flughafen und Behörden dazu im engen Austausch mit den Fluggesellschaften. Bei besonders instabilen Verbindungen, die häufiger als andere von der Verspätungsregelung Gebrauch machen müssen, werden entsprechende Gegenmaßnahmen geprüft und angeregt.
Pressemitteilung Flughafen HH