Hamburg ist vorbereitet: Start der E-Tretroller in Deutschland

In Deutschland steht die Teilnahme von E-Tretrollern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr unmittelbar bevor. Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) rollen die ersten E-Tretroller-Sharing-Angebote auch in Hamburg aus. Da die Anbieter hierfür keine gesonderte Genehmigung benötigen, wird Hamburg auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung über die Regelungen der eKFV hinaus weitere Verabredungen mit den Sharing-Diensten treffen.

 

Ziel der Vereinbarung ist, dass die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gewährleistet sowie der Erhalt eines geordneten Stadtbildes sichergestellt werden. Ebenso sollen sich die Angebote sinnvoll in das bestehende Mobilitätsportfolio Hamburgs integrieren.

Senator Michael Westhagemann: „Umweltfreundliche und innovative Mobilitätskonzepte zur Personenbeförderung sind in Hamburg sehr willkommen. E-Tretroller können als Teil der Mikro- und Nahmobilität zukünftig ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der „ersten“ und „letzten Meile“ sein. Werden Sharing-Angebote gut angenommen, kann das eigene Auto häufiger stehen gelassen werden. Gleichwohl zeigt sich anhand der bisher gemachten Erfahrung aus anderen Städten Europas, dass die Umsetzung des

E-Tretroller-Sharings noch zu wünschen übrig lässt. Im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung werden wir daher mit den Anbietern, die nach Hamburg kommen werden, Verabredungen treffen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und ein geordnetes Stadtbild aufrechtzuerhalten.“

Die eKFV legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die künftige Nutzung von E-Tretrollern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen fest. So dürfen die Fahrzeuge nicht langsamer als 6 km/h und nicht schneller als 20 km/h fahren. Ebenso müssen sie über eine Lenk- oder Haltestange verfügen. Wie beim Fahrrad sind Vorder- und Hinterradbremse sowie Reflektoren vorgeschrieben. Hinzu kommen ein nach vorne gerichtetes Fahrt- und ein hinten platziertes Rücklicht. Das Mindestalter zur Nutzung beträgt 14 Jahre. Es bestehen keine Helm- und (Mofa-) Führerscheinpflicht, allerdings ist eine Versicherungsplakette erforderlich.

Mit Inkrafttreten der Zulassungsverordnung werden die ersten Sharing-Dienste ihre E-Tretroller zur Ausleihe in Hamburg zur Verfügung stellen. Bis Mitte Juli werden weitere Anbieter nachziehen. Dafür benötigen die Sharing-Dienste keine gesonderte Genehmigung Hamburgs. Das Befahren öffentlicher Wege und das Abstellen von E-Tretrollern und anderen

Elektrokleinstfahrzeugen ist – analog zu Fahrrädern – vom Gemeingebrauch umfasst.

Mit der freiwilligen Vereinbarung zwischen Hamburg und den Anbietern werden Regelungen zur Organisation der Angebote, zum Abstellen und Parken, zur Kontrolle und Überwachung, zur Verkehrssicherheit der E-Tretroller sowie zum Datenaustausch getroffen. Als ein Kernpunkt der Vereinbarung wird festgehalten, dass zunächst innerhalb des Ring 2 die Anzahl der für den Sharing-Betrieb täglich zur Verfügung gestellten E-Tretroller pro Anbieter zunächst auf 1.000 limitiert wird. Zudem wird Hamburg Zonen definieren, in denen das Abstellen der E-Tretroller untersagt wird. Dabei handelt es sich insbesondere um solche Bereiche, die durch ein hohes Fußverkehrsaufkommen gekennzeichnet sind (z.B. Jungfernstieg), Grünflächen und Flächen an Gewässern. Im Übrigen wird den Bezirken gestattet, E-Tretroller, die Geh- und Radwege blockieren oder gegen die Vorgaben der Vereinbarung verstoßen, einzusammeln.

Um die Vorgaben der Vereinbarung kontinuierlich zu überprüfen, beabsichtigt Hamburg den Einsatz einer Softwarelösung, mit der alle im Sharing-Einsatz befindlichen E-Tretroller auf einer Karte dargestellt werden können.

Pressemitteilung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation


Zulassung von Elektro-Tretrollern: Neue Mobilität für kurze Wege

Ab Samstag, den 15. Juni, sind Elektro-Tretroller in Deutschland offiziell zugelassen. Die neuen Roller können eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h erreichen und sollen den Verkehrsmix in Hamburg sinnvoll ergänzen. Dazu hat der Senat im Vorfeld eine Vereinbarung mit Anbietern von Sharing-Diensten abgeschlossen. Damit sollen unter anderem die Modalitäten zur Rückgabe entliehener Geräte klar geregelt werden. Dem war ein Antrag der Regierungsfraktionen in der Bürgerschaft vorausgegangen (siehe Anlage).

Dazu Dorothee Martin, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Bei der Zulassung der Elektro-Tretroller ist Deutschland im internationalen Vergleich spät dran. Doch das ist von Vorteil: Wir hatten in Hamburg die Gelegenheit von anderen Metropolen zu lernen. Gemeinsam haben Bürgerschaft und Senat dafür gesorgt, dass Unternehmen in Hamburg zusätzlich zum Bundesgesetz eine freiwillige Vereinbarung abschließen. Damit wollen wir erreichen, dass ausgeliehene Elektro-Tretroller nicht achtlos liegen gelassen und beim Fahren, Entleihen und auch beim Abstellen sinnvoll in den Straßenraum integriert werden. Ein Blick nach Paris, wo die Elektro-Roller schon zugelassen sind, zeigt, dass wir dafür klare Regeln brauchen. Als SPD setzen wir auf den Mobilitätsmix: Auto-, Bus-, U- und S-Bahn- sowie der Radverkehr müssen zusammengedacht werden, damit sie sich wirklich gut ergänzen können. Als Verkehrsmittel für kurze Wege können die neuen Elektro-Tretroller den Mobilitätsmix sinnvoll ergänzen und eine Chance für moderne Fortbewegung in Hamburg sein.“

Pressemitteilung SPD-Bürgerschaftsfraktion

Dieser Beitrag wurde unter Bauen / Verkehr / Mobilität veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.