Hasskommentare: Hamburg für effektivere Strafverfolgung

Mit einer Bundesratsinitiative will Hamburg erreichen, dass die Ermittlungsbehörden wirksamer die Urheberinnen und Urheber strafbarer Inhalte im Internet ermitteln können. Die Anbieter sozialer Netzwerke sollen verpflichtet werden, Auskünfte zu erteilen, auch wenn die Daten im Ausland gespeichert sind.

 

Am Freitag stimmt der Bundesrat über die effektivere Strafverfolgung von Hasskommentaren im Internet ab. Hamburg will erreichen, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung ihres Maßnahmenpakets zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität das so genannte Marktortprinzip statuiert. Die Anbieter sozialer Netzwerke würden dann verpflichtet, den deutschen Strafverfolgungsbehörden Auskunft zu den Urheberinnen und Urhebern von Hasspostings zu erteilen, auch wenn die Anbieter ihren Sitz im Ausland haben bzw. die Daten auf ausländischen Servern liegen.

Damit setzt Hamburg an einem wichtigen Punkt an: Bisher war es für die Staatsanwaltschaften oft nicht möglich, die häufig unter Pseudonymen auftretenden Urheberinnen und Urheber strafrechtlich relevanter Inhalte zu ermitteln. Weil die größten Anbieter sozialer Netzwerke ihren Firmensitz im Ausland haben, meist in den USA, verweisen sie bei Auskunftsverlangen deutscher Behörden häufig auf den Rechtshilfeweg. Entsprechende Ersuchen über die jeweiligen landeseigenen Justizbehörden werden dann – wenn überhaupt – erst nach Monaten beantwortet. Beim Marktortprinzip zählt dagegen nicht der Speicherort der Daten, sondern der Ort, an dem die Dienste angeboten werden.

Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „In den sozialen Netzwerken werden die Debatten oft aggressiv, verletzend und hasserfüllt geführt. Straftaten wie Beleidigungen, Verleumdungen und Volksverhetzung sind keine Ausnahmen mehr. Oft stecken dahinter nur relativ wenige rechte Accounts. Diese Vergiftung des Diskurses bildet auch den Nährboden für Gewalttaten außerhalb des Netzes, wie wir mehrfach erleben mussten. Mit unserer Initiative wollen wir die Staatsanwaltschaften bei ihren Ermittlungen schlagkräftiger machen. Und wir lassen nicht zu, dass sich die großen sozialen Netzwerke weiterhin aus ihrer Verantwortung stehlen können.“

Hintergrund

Auf Initiative Hamburgs wird Hasskriminalität bereits seit 2018 bundesweit detaillierter von den Staatsanwaltschaften erfasst. Dazu zählt auch, ob die Taten über das Internet begangen wurden. In der Hamburger Staatsanwaltschaft werden alle Verfahren zu Hate Speech in einer Abteilung mit neun Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bearbeitet. In der Koordinierungsstelle „OHNe Hass“ will die Justizbehörde Medienunternehmen, Beratungsstellen und Staatsanwaltschaft in Hamburg vernetzen. Ziel ist es, mehr Strafanzeigen zu generieren und die Täterinnen und Täter effektiver zu verfolgen.

Pressemitteilung der Justizbehörde

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