Hamburg erhält ein neues Denkmalgesetz, das sogenannte Ipsa-Lege-System. Es schützt ab sofort unbürokratisch „durch das Gesetz selbst“ alle Gebäude und Ensembles, die entsprechend den gesetzlichen Kriterien als Denkmäler erkannt sind. Die Denkmäler werden durch Ipsa Lege in einer nachrichtlichen Denkmalliste geführt und nicht wie bisher in geschützte und „erkannte“ unterteilt.
Das Gesetz bringt keine wesentlichen Veränderungen im Umgang mit dem einzelnen Denkmal, schafft aber eine größere Rechtssicherheit für alle Beteiligten und stellt alle Denkmaleigentümer gleich z. B. hinsichtlich ihrer steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Die Vorteile dieses Schutzsystems haben die meisten Bundesländer erkannt. Es ist daher bereits in zwölf Bundesländern Standard.
Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler: „Ziel von Ipsa Lege ist es, für Hamburg als wachsende Metropole ein modernes Denkmalschutzrecht zu schaffen, das den schützenswerten Bestand an historischen Gebäuden und Ensembles sichert und zugleich klare und transparente Regelungen für private Eigentümer und für Investoren schafft. Für die historische Baukultur dieser Stadt ist die Gesetzesnovelle ein großer Schritt nach vorne.“
Es gibt aktuell ca. 4.900 „erkannte Denkmäler” in Hamburg. Dies sind sowohl ganze Ensembles als auch Einzelobjekte, insgesamt ca. 18.000 Hausnummern. Von diesen 4.900 „erkannten Denkmälern“ sind bis heute 1.900 Objekte in die Denkmalliste eingetragen und dadurch geschützt. Durch Ipsa Lege werden auch „alle erkannten Denkmäler“ automatisch unter Schutz gestellt.
Die Denkmalfeststellung erfolgt unabhängig von privaten bzw. wirtschaftlichen oder anderen öffentlichen Belangen durch die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Denkmalschutzamtes. Für die Eigentümer entstehen keine Nachteile, denn auch als Eigentümer eines nur „erkannten“ Denkmals waren geplante Baumaßnahmen anzeigepflichtig. Die Interessen der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten oder andere öffentliche Belange werden im Rahmen von Genehmigungs- und Bebauungsplanverfahren in die Entscheidungen einbezogen und abgewogen.
Mitteilung der Senatspressestelle
„Besserer Schutz für Hamburgs Stadtbild“
Der Senat hat heute den Entwurf für ein neues Denkmalschutzgesetz präsentiert. Hamburg führt damit als eines der letzten Bundesländer das „ipsa-lege-Prinzip“ ein, wonach die bisherige Ungleichbehandlung von erkannten und eingetragenen Denkmälern aufgehoben wird. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt, dass der Senat damit eine grüne Forderung umsetzt.
Christa Goetsch, kulturpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion, sagt dazu: „Es ist gut, dass erkannte Denkmäler künftig in einem konstitutiven Verzeichnis geführt werden und vollen Schutz genießen. Wir haben die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes und die Einführung des ipsa-lege-Prinzips lange gefordert. Was in zwölf von 16 Bundesländern längst praktiziert wird, gilt jetzt auch in Hamburg. Damit werden die Bedingungen für den Schutz erhaltenswerter Denkmäler verbessert. Die Novellierung wird einen positiven Einfluss auf das Stadtbild Hamburgs haben und die Identität unserer Stadt prägen. Nicht zuletzt führt das neue Gesetz auch zu Bürokratieabbau und vereinfacht Zuständigkeiten.“
Pressemitteilung GRÜNE-Bürgerschaftsfraktion
Hamburg bekommt endlich ein modernes Denkmalschutzgesetz!
“Endlich bekommt Hamburg ein modernes Denkmalschutzgesetz! Die Entscheidung für das in den meisten Bundesländern bereits erfolgreich angewandte Ipsa-Lege-Prinzip war überfällig. Von den knapp 5.000 erkannten Denkmälern in Hamburg konnten aufgrund des aufwendigen Verwaltungsverfahrens bisher noch nicht einmal die Hälfte unter Schutz gestellt werden – ein völlig unbefriedigender Zustand, zumal der Unterschied zwischen ‘erkanntem’ und ‘eingetragenem’ Denkmal den Bürgern kaum zu vermitteln war”, so Gabi Dobusch, SPD-Fraktionsvize und Fachsprecherin Kultur. “Gerade im Zuge rasanter urbaner Entwicklungen wie sie die Metropole Hamburg derzeit erfährt, kommt dem Denkmalschutz entscheidende Bedeutung zu. Mit der Vorlage des Denkmalschutzgesetzes trägt der Senat dem Rechnung und setzt damit eine alte Forderung der SPD-Fraktion um”, betont Dobusch.
“Wir wollen über dieses wichtige Gesetzesvorhaben nun eine breite Beratung in den Ausschüssen der Bürgerschaft unter Einbeziehung von Sachverständigen ermöglichen. Neben den denkmalschutzrelevanten Zielsetzungen ist uns auch wichtig, dass der Wohnungsneubau, die Nachverdichtung, die energetische Sanierung und der barrierefreie Umbau von Gebäuden nicht erschwert werden dürfen”, so Dirk Kienscherf, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion und Fachsprecher Stadtentwicklung. “Wir werden in den Beratungen sicherstellen, dass der nötige Interessenausgleich auch bei der Umsetzung der Novelle gelingen wird.”
Zukünftig sind alle Denkmäler qua Gesetz geschützt, ohne aufwendiges Verfahren. Eine Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Eigentümer erfolgt weiterhin, aber erst im Zuge konkreter Genehmigungsverfahren. Dobusch: “Die Bürger haben längst erkannt, dass die Lebensqualität in unserer Stadt wesentlich von städtebaulichen Entwicklungen abhängt und engagieren sich für den Erhalt historischer Bauten und gewachsener Strukturen samt Grünanlagen, Zeugnissen von Industriekultur und die Nachbarschaft prägende Ensembles.”
Pressemitteilung SPD-Bürgerschaftsfraktion
Mehr Infos: www.hamburg.de/denkmalschutzamt/
WUZ-Info: Die Bürgerschaft muss dem Gesetz noch zustimmen. Vorher wird der Senatsentwurf noch in den Ausschüssen der Bürgerschaft beraten und höchstwahrscheinlich auch ergänzt (siehe unterstrichene Passagen)
Foto oben: Bekommt jetzt auch den vollen Denkmalschutz: Die gesamte Siedlung Berne der Wohnungsbaugenossenschaft Gartenstadt Hamburg
Foto Mitte: Auch das Volksdorfer Postgebäude wird jetzt geschützt