… auf die Weitergabe der Gasumlagen
Die Hamburger Energiewerke (HEnW) werden im Jahr 2022 auf eine Weitergabe der Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage an die Gaskunden der Unternehmensmarke Hamburg Energie verzichten. So sollen Hamburger Haushalte, Familien und Unternehmen angesichts steigender Lebenshaltungs- und Energiekosten zumindest punktuell entlastet werden.
Ein durchschnittlicher Hamburger Haushalt mit einer Wohnungsgröße von 80 Quadratmetern und einem Gas-Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden kommt so auf eine Ersparnis von 79 Euro.
Jens Kerstan, Aufsichtsratsvorsitzender der HEnW und Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Wir haben heute im Aufsichtsrat der Hamburger Energiewerke beschlossen, die Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage nicht auf die Verbraucherpreise aufzuschlagen. Die städtischen Hamburger Energiewerke stehen wirtschaftlich gut da. Diesen Gewinn werden wir an die Kundinnen und Kunden weitergeben, damit sie nicht zusätzlich belastet werden. Der Senat hat aber auch die Kundinnen und Kunden privater Gas-, Strom- und Wärmeanbieter im Blick und ist dabei, einen Härtefallfonds für Menschen aufzusetzen, die die hohen Energiepreise trotz anderer staatlicher Hilfen nicht mehr bezahlen können. Die aktuelle Energiekrise fordert unsere soziale Solidarität. Wir lassen niemanden im Stich.“
Michael Prinz, Geschäftsführer der Hamburger Energiewerke: „Wir wollen als städtischer Energieversorger unsere Gaskunden wenigstens punktuell etwas entlasten und verzichten für den Rest des Jahres 2022 auf die Weitergabe der Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage. Auch unseren Fernwärmekunden stellen wir die Gasumlagen in diesem Jahr nicht gesondert in Rechnung.“
Bei den Fernwärmeverträgen der Marke Wärme Hamburg kommen automatische Preisanpassungsformeln zum Einsatz, unter anderem wird der Haushaltsgaspreisindex des Statistischen Bundesamts herangezogen. Dieser beinhaltet z. B. zeitverzögert auch die Entwicklung von Abgaben und Umlagen. In welcher Höhe Umlagen in den Index Eingang finden, ist nicht bekannt. Daher verzichten die Hamburger Energiewerke in 2022 auf eine gesonderte Weitergabe der Gasumlagen, um eine mögliche Doppelabrechnung zu vermeiden.
Die Gasbeschaffungsumlage wurde von der Bundesregierung befristet eingeführt, um die Gasimporteure bei der Gasersatzbeschaffung finanziell zu stützen. Sie beträgt ab Oktober diesen Jahres 2,419 Cent pro Kilowattstunde und kann von Trading Hub Europe (THE) bei Bedarf nach drei Monaten angepasst werden. Die ebenfalls befristet eingeführte Gasspeicherumlage beträgt ab Oktober 0,059 Cent pro Kilowattstunde.
Hamburg Energie konnte im Geschäftsjahr 2021 die Zahl seiner Gastarifkunden auf knapp 30.000 Kunden steigern. Die Kunden erhalten ausschließlich Gas mit Biogas-Anteil, der je nach Tarif bis zu 15 Prozent beträgt und damit umweltschonenderes Heizen ermöglicht. Die Wahl eines Gastarifs mit hohem Biogas-Anteils kann für Eigentümerinnen und Eigentümer beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage von Vorteil sein. Denn nach dem Hamburger Klimaschutzgesetz sind sie verpflichtet, bei Gebäuden, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Im Ökostrombereich verzeichnet das Unternehmen gut 131.000 Kunden. Der Ökostrom stammt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen – zum Teil produziert in 90 eigenen oder durch Tochtergesellschaften betriebenen Erzeugungsanlagen in Hamburg und Umgebung.
Pressemitteilung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und der Hamburger Energiewerke GmbH