Hamburger Flughafen ein Coronavirus-Cluster! 

Nach den aktuell von der Hamburger Gesundheitsbehörde (BGV) veröffentlichen Corona-Zahlen ist der Hamburger Flughafen mit einem Anteil von mehr als 20 Prozent der Neuinfektionen, einer der Coronavirus-Cluster der Stadt. Von den dort bisher rund 5.300 getesteten Reiserückkehrern wurden ca. 42 Personen positiv auf das Covid-19-Virus getestet, hat der NDR berichtet. Noch nicht berücksichtigt sind die Testverweigerer, die vor der gestrigen Einführung der Testpflicht über den Hamburg Flughafen eingereist sind – eine vergleichsweise hohe Dunkelziffer.

 

Nach den Verlautbarungen des Hamburger Senats am Samstag sind in den letzten sieben Tagen insgesamt 201 positive Infektionen für Hamburg gemeldet worden – nicht eingerechnet die 42 Infektionen bei Blohm+Voss.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat mit seinen neusten Zahlen festgestellt, dass die Zahl der im Ausland mit dem Coronavirus Infizierten in Deutschland weiter ansteigt. Heute hat bereits jeder fünfte Infizierte das Virus von einer Reise mitgebracht.

„Es bestätigt sich erneut die hochinfektiöse Ausgestaltung des Luftverkehrs in der Corona-Pandemie. Flughafen und Fluggesellschaften sind personell, strukturell und logistisch mit den Anforderungen einer coronagerechten Durchführung der Passagierbeförderung überfordert“, stellt der Hamburger Luftfahrtkritiker Martin Mosel fest. Mosel führt weiter aus, dass immer wieder gravierende Mängel insbesondere beim Abstandsgebot und der Maskenpflicht festgestellt werden. Aus rein wirtschaftlichen Erwägungen stornieren die Airlines schwach gebuchte Flüge, um andere dagegen eng aufzufüllen. Ryanair und auch WizzAir wurden in anderen europäischen Ländern wegen dieser Mängel bereits Landeverbote ausgesprochen.

Mosel weist darauf hin, dass Deutschland nur noch wenige Tage von einem zweiten Lockdown entfernt ist. „Jetzt weiter Urlaubsreisen in die vom RKI gelisteten Risikogebiete zuzulassen, ist grob fahrlässig und provoziert in den nächsten 14 Tagen den erneuten Lockdown. Die Entwicklung des Corona-Hotspot am Hamburger Flughafen ist alarmierend. Wenn die Hygieneregeln und -gebote von der Luftverkehrsbranche nicht strikt umgesetzt werden und die festgestellten Fallzahlen weiter steigen, dann müssen auch in Hamburg Landeverbote ausgesprochen werden. Eine vertretbare Schutzmassnahme wäre auch, die betroffene Flüge auf wenig frequentierte Flughäfen umzuleiten, damit konsequent die Testpflicht und Quarantäne durchgesetzt werden kann. Wer meint in diesen Zeiten in Risikogebieten seinen Urlaub verbringen zu wollen, der darf sich über Unbequemlichkeiten und einen kühlen Empfang zu Hause nicht beschweren. Selbstverständlich haben diese Risiko-Urlauber auch umfassend die Kosten für ihr sinnbefreites Tun selber zu tragen“, fordert Mosel.

Martin Mosel (54) engagiert sich ehrenamtlich seit vielen Jahren für den Klima- und Lärmschutz im Luftverkehr in Initiativen und beim Naturschutzverband BUND. Als Mitglied in verschiedenen Gremien, Verbänden und Ausschüssen berät Mosel auch die Bundesregierung in Fragen zu Belastungen durch Lärm- und Luftemissionen im Luftverkehr.

Gemeinsame Pressemitteilung BAW (Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein) und BIG (BIG-Fluglärm | Dachverband der Bürger-Initiativen-Gegen Fluglärm Hamburg e.V.)


Corona-Tests– für wen und wo stehen sie in Hamburg zur Verfügung? Was ändert sich durch die Testpflicht?

Weiterhin gilt: Wer von Reisen in Risikoländer zurückkehrt, muss sich verpflichtend 14 Tage in Quarantäne begeben. Am Samstag, 8. August, gilt zudem: Rückkehrer müssen einen Corona-Test machen, der den Behörden auf Anforderung vorzulegen ist. Andernfalls wird ein Test verpflichtend angeordnet.

Alle Reisenden aus Risikogebieten müssen sich wie bisher beim Gesundheitsamt melden – wer beispielsweise per Bus, Schiff oder Flugzeug einreist, erfüllt die Meldepflicht, indem eine Aussteigekarte ausgefüllt wird, die an das Gesundheitsamt weitergegeben wird. Melden muss sich auch, wer Covid-19-Symptome zeigt und in den letzten 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist.

Wo der Test durchgeführt wird, können Reisende wählen: weiterhin steht dafür das Testzentrum am Flughafen zur Verfügung – jedoch nur für Flugreisende aus Risikogebieten, die unmittelbar zuvor am Hamburger Flughafen gelandet sind. Für alle anderen Personen hat die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg zwei Corona-Testzentren eingerichtet (https://www.kvhh.net/kvhh/pages/index/p/25). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, aber ein Nachweis über die zurückliegende Reise muss vorgewiesen werden.

Das Testergebnis muss zur Vorlage bei Behörden 14 Tage aufbewahrt werden.

Unabhängig von der Durchführung eines Tests müssen sich alle Personen, die aus Risikogebieten zurückkehren, nach wie vor unverzüglich und auf direktem Weg in häusliche Quarantäne begeben (§ 35 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO). Von der Quarantäne kann nur mit einem anerkannten, negativen Testergebnis abgesehen werden. Um zur Durchführung eines Tests zu gelangen, dürfen Rückkehrer die Quarantäne kurzzeitig verlassen – sie müssen dafür aber jederzeit einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten, jederzeit eine Maske tragen und dürfen den öffentlichen Personenverkehr dafür nicht nutzen. Nach der Testung muss die Quarantäne unverzüglich fortgesetzt werden. Das hat der Senat in einer heute erlassenen Änderung der Verordnung klargestellt (https://www.kvhh.net/kvhh/pages/index/p/25) klargestellt (§35 Absatz 3a).

Es wird dringend empfohlen, in jedem Fall eine Quarantäne von mindestens einer Woche einzuhalten. Maßgebend für die Einstufung als Risikogebiet ist die beim Zeitpunkt der Einreise gültige Definition gemäß Veröffentlichung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete. Derzeit zählt trotz zum Teil aufgehobener Reisewarnung des Auswärtigen Amtes auch die Türkei weiterhin vollständig zu den Risikogebieten.

Weitere Informationen für Bürgerinnen und Bürger werden unter www.hamburg.de/faq-corona fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Pressemitteilung der Sozialbehörde

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