Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Luftreinhaltung hat keine Auswirkungen für die Freie und Hansestadt Hamburg. Zu dieser gemeinsamen Bewertung kamen heute die Behörde für Umwelt und Energie und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Gerade weil die örtlichen Verhältnisse entscheidend sind, seien auch die Problemlagen und Maßnahmen zur Luftreinhaltung regional verschieden.
Während in Stuttgart vor allem die Feinstaubbelastung im Vordergrund steht, geht es in Hamburg vorrangig um die Senkung der Stickoxidemissionen an vier verkehrsnahen Messstationen.
Als erste Großstadt hat Hamburg im Juni 2017 einen Luftreinhalteplan beschlossen, der den Weg zeigt, wie Hamburg schnellstmöglich die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxide einhalten wird. Er enthält zehn auf ihre Wirksamkeit umfassend berechnete Maßnahmenpakete für die gesamte Stadt und diverse Schritte, um die lokale Belastung zu senken. Generelle Durchfahrtverbote wurden ausgeschlossen. Geplant sind Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge auf Abschnitten der Max-Brauer-Allee und für ältere LKW auf Teilen der Stresemannstraße. Weil die Grenzwertüberschreitung in Hamburg, anders als in Stuttgart, aber kein flächendeckendes Problem ist, reichen hier verkehrsbeschränkende Maßnahmen in weitaus geringerem Ausmaß aus. Die punktuellen Durchfahrtbeschränkungen sollen hier allerdings unmittelbar und nicht wie in Stuttgart ab 2020 gelten. Damit erfüllt Hamburg eine wesentliche Anforderung des dortigen Urteils. Darüber hinaus sorgt die Stadt dafür, dass die Luftbelastung im Hafen durch externe Stromversorgungen verbessert wird.
Jens Kerstan, Senator für Umwelt und Energie: „Wir sehen uns durch das Urteil in unserer Entscheidung bestätigt. Unser Luftreinhalteplan zeigt, dass Hamburg schnellstmöglich die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid einhalten wird. Dort, wo eine Vielzahl anderer Maßnahmen nicht ausreichten, haben wir darüber hinaus auch Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge geprüft und als erste Großstadt in Deutschland beschlossen. So stellen wir sicher, dass zehntausende Hamburger absehbar aufatmen können. Fest steht für mich aber auch, dass wir ohne den Abgasskandal heute schon da stünden, wo wir jetzt erst in ferner Zukunft stehen werden.“
Frank Horch, Senator für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: „Das Stuttgarter Urteil zeigt, dass Hamburg auf dem richtigen Weg für eine sauberere Luft in der Stadt ist. Neben dem Ausbau des Radverkehrs und der U- und S-Bahnen schafft die Stadt über 200 saubere Busse an, baut über 1.000 Ladepunkte für E-Fahrzeuge und schafft für den eigenen Fuhrpark wo immer möglich nur Hybrid- und E-Mobile an. An der Max-Brauer-Allee wird es für Dieselfahrzeuge, die nicht die Abgasnorm Euro 6 erfüllen, Verkehrsbeschränkungen geben und an der Stresemannstraße Durchfahrtsbeschränkungen für LKW. Dem Durchfahrtsverkehr stehen in diesen Bereichen leistungsfähige Alternativrouten zur Verfügung, sodass dies im Interesse aller Hamburgerinnen und Hamburger eine angemessene Maßnahme ist.”
Pressemitteilung Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation