Das Bundeskabinett hat Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen (NetzDG). Sie sehen mehr Rechte für Nutzerinnen und Nutzer vor. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dabei Vorschläge der Hamburger Justizbehörde aufgegriffen.
Dazu erklärt Justizsenator Dr. Till Steffen: „Ein Update des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes war überfällig. Das bisherige Gesetz war lückenhaft und in wesentlichen Bereichen wenig nutzerfreundlich. Ich freue mich vor allem, dass die Nutzerinnen und Nutzer von sozialen Netzwerken nun mehr Rechte erhalten sollen. Es kann nicht angehen, dass sie sich bei übelsten Beleidigungen und Bedrohungen erst umständlich zum Beschwerdeformular durchklicken müssen. Das kann und muss einfacher werden. Auch bei der Gefahr des Overblockings – dem unberechtigten Löschen von Äußerungen durch die Netzwerkbetreiber – haben wir auf Änderungen bestanden. Die sozialen Netzwerke leben vom Diskurs. Der kann auch zugespitzt sein, muss aber immer fair bleiben. Deshalb ist es wichtig, dass sich Nutzerinnen und Nutzer wehren können, wenn ihre Einträge von den Netzwerken unrechtmäßig gelöscht oder Löschungen zu Unrecht unterlassen wurden. Schön, dass das Bundesjustizministerium die Ideen aus Hamburg zum NetzDG berücksichtig hat. Noch besser wäre es gewesen, wenn das Gesetz zuerst umfassend evaluiert worden und es zu einem transparenten Verfahren gekommen wäre.“
Pressemitteilung der Justizbehörde