Hochwasser-Risiken an Binnengewässern vorbeugen

Der Hamburger Senat hat heute die Verordnungen zur Festsetzung der zehn bislang vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete beschlossen. Damit ist die vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete Ammersbek, Brookwetterung, Este, Gose-Elbe, Osterbek, Berner Au, Dove-Elbe, Falkengraben, Kollau und Tarpenbek beendet.

 

Mit der Festsetzung sind Erleichterungen für die Anwohnerinnen und Anwohner verbunden, weil viele bisherige strenge Schutzbestimmungen aus der „vorläufigen Sicherung“ wegfallen. So sind beispielsweise zahlreiche wassererrechtliche Ausnahmegenehmigungen nicht mehr notwendig. Viele Vorhaben müssen der Behörde lediglich angezeigt werden. Dadurch fallen Gebühren weg und Behördengänge bleiben aus.

Damit sich in Gebieten mit bestehendem Hochwasserrisiko eine Gefahr durch starke Niederschläge nicht weiter erhöht, fordert der Gesetzgeber, dass diese als Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Dadurch gelten hier bestimmte Schutzbestimmungen.

Zwischen Juli 2015 und November 2016 hat der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Auftrag der Umweltbehörde nacheinander die Überprüfungen für die zehn Überschwemmungsgebiete abgeschlossen. Durch die neuen Gebietsgrenzen, die sich aus dem genaueren Rechenmodell (2-D-Methode) ergeben haben, sind die meisten Gebiete in ihrer Ausdehnung kleiner geworden und weniger Häuser betroffen als zuvor. Lediglich das Überschwemmungsgebiet Falkengraben ist durch die genauere Berechnung in seiner Ausdehnung größer geworden. Das Überschwemmungsgebiet Lottbek wurde ganz aufgehoben.

Nach Abschluss jeder Überprüfung wurden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Überschwemmungsgebietes in einer öffentlichen Veranstaltung über die Ergebnisse und deren Folgen informiert.

Alle Informationen unter: www.hamburg.de/ueberschwemmungsgebiete/

Pressemitteilung der Behörde für Umwelt und Energie

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