Die Hummelsbüttler Müllberge, alte aufgefüllte Bodendeponien, sind ein markantes Landschaftsbild in der nordwestliche Ecke der einzigartigen Hummelsbüttler Feldmark. Sie werden seit einigen Jahren von vielen Anwohnern der umliegenden Stadtteile Poppenbüttel, Langenhorn und Hummelsbüttel zur Naherholung genutzt.
Seit 2002 gibt es von der Öffentlichkeit unbemerkt Pläne, die Bodendeponie Hummelsbüttel zu erweitern. Hierzu bedarf es einer Planfeststellung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfall-Gesetz. Zuständig ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU). Verschiedene Referenten, u.a. der Firma Eggers und der BSU haben die Pläne im Januar im Wandsbeker Umweltausschuss vorgestellt.
Danach sollen etwa 300.000 Kubikmeter mineralische Abfälle von Hamburger Baustellen (Bodenaushub der Schadstoffklasse I, der aufgrund seiner Belastung nicht recycelt werden kann und deponiert werden muss) innerhalb von elf Jahren auf einer Fläche von ca. vier Hektar und 40 Metern Höhe untergebracht werden. Die Anforderungen an die Absicherung der Deponie legt die Deponieverordnung fest. Bereits 2004 wurde die angedachte neue Deponiefläche an der Westseite der Müllberge aus dem Landschaftsschutz herausgenommen.
In Langenhorn, direkt gegenüber der neuen Deponiefläche haben sich Anwohner zusammengefunden, die den Plänen mit großer Sorge gegenüber stehen. Sie befürchten nicht nur Lärm, Staub und Dreck über viele Jahre. Sie halten auch angesichts der Altlasten der Müllberge das Vorhaben für die gesamte Umwelt in der Hummelsbüttler Feldmark für mehr als bedenklich: Für viele Anwohner unvergessen: Im Jahre 1986 ließ die Stadt Trinkwasserbrunnen in der Hummelsbüttler Feldmark schließen, weil im Trinkwasser erhebliche Schadstoffmengen gefunden wurden. Als Verursacher kamen damals auch die Altdeponien ins Gespräch. Außer der schnellen Anbindung ans Hamburgische Wassernetz gab es später offiziell keine Informationen mehr darüber, woher die Schadstoffe in den Brunnen kamen.
Parallel zu den Brunnenschließungen wurden im Frühjahr 1986 Pläne bekannt, westlich der Müllberge eine Hausmülldeponie einzurichten. Das Hausmülldeponie-Vorhaben wurde damals offiziell aufgrund von Anwohnerprotesten zurückgezogen (SPD-Senat Dohnanyi mit Senator Kuhbier). „Inoffiziell könnte jedoch ein internes Gutachten der damaligen Umweltbehörde ausschlaggebend gewesen sein“, sagten die Mitglieder der neugegründeten Interessengemeinschaft Grüne Zukunft für die Hummelsbüttler Müllberge. Im damaligen Gutachten heißt es u.a. „Aus den Planungsansätzen und Kriterien der Beurteilungsmöglichkeiten von Altlasten wird klar ersichtlich, daß jede weitere Deponieanlage egal mit welchen Stoffen und unter welchem Namen (Hausschutt, Baustellenabfälle…Industriemüll, Sperrmüll, Sondermüll, Klärschlamm, hausmüllähnliche Stoffe, Hausmüll, Gartenabfälle, Laub etc.) im Planungsraum Hummelsbütteler Feldmark nur abgelehnt werden kann.
Insbesondere ist aufgrund der leicht durchlässigen Sande in diesem Gebiet, selbst bei einer relativ „dichten“ Grundabdeckung, mit zusätzlichen Gefahren für Boden und Grundwasser und mit einer großräumigen Verbreitung von Schadstoffen zu rechnen. Es würde damit eine weitere potentielle Gefahrenquelle in der Hummelsbütteler Feldmark zugelassen, ohne die vielen anderen bereits bestehenden Verdachtsflächen vorher auf ihre Gefährlichkeit hin detailliert untersucht und wenn nötig saniert zu haben“.
Anfang der 1990er Jahre bekam die jetzt antragstellende Firma Eggers den Auftrag für die die Aufsattelung der Müllberge, allerdings ausdrücklich nur mit unbelastetem Bodenaushub. Die Verfüllung sollte 2004 beendet sein.
Jetzt beabsichtigt die Eggers Gruppe die Bodendeponie in Hummelsbüttel zu erweitern. Die Antragsunterlagen liegen der BSU zurzeit noch nicht vollständig vor. „Beim Planfeststellungsverfahren haben alle Betroffenen die Möglichkeit, sich am Verfahren zu beteiligen. Damit sich die Bürger über die geplante Deponie informieren können, werden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt: im Bezirksamt Wandsbek, in der BSU sowie in der Stadt Norderstedt“, so BSU-Pressesprecher Volker Dumann. Die Einwendungen der Betroffenen werden zusammen mit dem Antragsteller und den beteiligten Dienststellen erörtert. „Die BSU entscheidet als Planfeststellungsbehörde auf Grundlage der Antragsunterlagen, der Stellungnahmen der anderen Dienststellen sowie nach Anhörung der Öffentlichkeit über die Zulässigkeit der geplanten Deponie. Bei der Entscheidung der BSU werden darüber hinaus, alle schon vorhandenen Erkenntnisse zur Region (beispielsweise das Gutachten zum Landschaftsplan zum Achsenzwischenraum „Hummelsbüttler Feldmark“ von 1986) einbezogen. Ein Schwerpunkt des Verfahrens ist die Prüfung der Umweltverträglichkeit.“, so Dumann. (du)
Foto: Blick von den Müllbergen nach Westen, wo der neue Bauschutt abgeladen werden soll (c) WUZ
Artikel aus der aktuellen WUZ 77/Juni 2013