Immenhorstweg: Festsetzungen nicht vollständig umgesetzt?

Am 5. März 2013 ist dem Senat Immenhorst Okt.07eine rechtliche Stellungnahme der Initiative Immenhorstweg über die Anwaltskanzlei Dr. Seichter & Seichter zum Bebauungsplan Bergstedt 23 zugestellt worden.Die Initiative ist der Ansicht, dass die Festsetzungen und Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan nicht vollständig umgesetzt wurden.

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen über den Weg der Evokation durchgesetzten B-Plan. Dieser B-Plan wurde von der Bürgerschaft am 11. April 2006 (HmbGVBl, S. 154) beschlossen. Zusammen mit dem B-Plan Bergstedt 23 wurde durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg der B-Plan Bergstedt 14 (ebenfalls evoziert) für das nördlich und nordöstlich angrenzende Gebiet zwischen dem NSG Hainesch-Iland und dem weiter östlich gelegenen Naturdenkmal Timmermoor am 13. April 2004 aufgestellt. Dieser B-Plan Bergstedt 14 wurde am 13. Juni 2006 (HmbGVBl, S. 298) beschlossen. Beide B-Pläne sollen dazu dienen, die Biotopvernetzung zwischen dem Naturschutzgebiet Hainesch-Iland und dem Naturdenkmal Timmermoor zu sichern sowie Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen für die Eingriffe im Bereich des B-Plans Bergstedt 23 festzusetzen (Planbegründung, Bü-Drs. 18/4065, 2.1, Seite 5).

Beide B-Pläne stehen daher in einem untrennbaren Zusammenhang. Mitglieder der Interessengemeinschaft Immenhorst hatten nach Inkrafttreten des B-Plans Bergstedt 23 am 11. April 2006 am 12. Juni 2007 einen Antrag auf Normenkontrolle gestellt. Gleichzeitig wurde einstweiliger Rechtsschutz gegen den Vollzug des B-Plans Bergstedt 23 eingereicht. Dieser wurde vom Oberverwaltungsgericht Hamburg mit Beschluss vom 21. August 2007 (Az.: 4 Es 4/07.N) abgelehnt, und zwar mit der Begründung, dass kein Zweifel an der Umsetzung der festgelegten Minderungsmaßnahmen bestünde. Durch diese Minderungsmaßnahmen könnten auch erhebliche Beeinträchtigungen auf die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes Hainesch-Iland ausge-schlossen werden. Zugleich hat das OVG betont, dass – sofern auch nur einzelne Minderungsmaßnahmen nicht umgesetzt werden – eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele nicht mehr ausgeschlossen werden könne (vergleiche Beschluss des OVG Hamburg vom 21.8.2007).

Die Grünen in der Bürgerschaft haben dazu eine Schriftliche Kleine Antrage an den Senat gerichtet, die jetzt beantwortet wurde:
SKA7873Immenhorstweg

 

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