Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht Ergebnisse einer Stichprobe
Obwohl seit Sommer 2022 wieder ausreichend Sonnenblumenöl an den Märkten verfügbar ist, enthalten viele Chips, Cerealien, Pommes Frites, Kroketten und andere Kartoffelprodukte noch immer ersatzweise Palmöl. Das zeigt eine stichprobenartige Untersuchung im Handel durch die Verbraucherzentrale Hamburg im April 2023.
Teilweise wurden Produkte sogar weiterhin in alten Verpackungen mit falscher Kennzeichnung verkauft, auf denen Sonnenblumenöl als Zutat ausgewiesen war. Im Zuge des Krieges gegen die Ukraine kam es in den ersten Monaten des Jahres 2022 zu Lieferengpässen bei Sonnenblumenöl. Einige Lebensmittelhersteller stellten ihre Produktion daher auf Palmöl um.
Vorteil für Unternehmen, Nachteile für Verbraucherschaft
“Für die Unternehmen ist es lukrativ, noch länger das kostengünstigere Palmfett oder Palmöl zu verarbeiten”, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Doch für Verbraucherinnen und Verbraucher hätte der “Ölwechsel” vor allem Nachteile. Palmöl besteht zu einem größeren Teil aus weniger wünschenswerten gesättigten Fettsäuren. Zudem können bei der Verarbeitung des Öls Fettschadstoffe entstehen, die möglicherweise krebserregend sind. Im Vergleich zu anderen Speiseölen ist Palmfett oder -öl meist höher mit problematischen Fettsäureestern belastet.
Fast alle Produkte weiterhin mit Palmöl im Verkauf
Trotzdem sind 12 von insgesamt 13 Produkten der Stichprobe, bei denen im Sommer 2022 das Sonnenblumenöl durch Palmöl ersetzt wurde, noch immer mit dem Öl der Ölpalme im Handel erhältlich. Nur eine Sorte Chips ist im April 2023 wieder mit der Zutat Sonnenblumenöl im Verkauf. “Dass sich die Rückkehr zum Sonnenblumenöl trotz entspannter Marktlage so in die Länge zieht, ist mehr als ärgerlich. Unseres Erachtens nutzen die betroffenen Hersteller die Ausnahmesituation des letztem Jahres zu ihren Gunsten aus. Anderen Firmen ist es gelungen, ihre Produkte sogar während der Krise mit Sonnenblumenöl anzubieten”, so Valet.
Produkte in Verpackungen mit falscher Kennzeichnung
Zudem wurden manche Produkte mit Palm- statt Sonnenblumenöl noch in alten Verpackungen mit falscher Kennzeichnung verkauft. In deren Zutatenliste steht Sonnenblumenöl und nur ein unscheinbarer Aufdruck “enthält Palmöl statt Sonnenblumenöl” im Feld mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackungsrückseite gibt einen Hinweis auf das andere Speiseöl. “Zwar ist dies durch eine sogenannte Flexibilisierungsmaßnahme für die Lebensmittelkennzeichnung übergangsweise möglich, doch gedacht ist diese ursprünglich nur für außerordentliche Lieferengpässe”, erläutert Valet. “Lieferengpässe gibt es aber bekanntermaßen seit Monaten nicht mehr.” Immerhin fünf Produkte der Stichprobe waren im April noch mit falscher Kennzeichnung im Verkauf. Verbraucherschützer Valet sieht hier die zuständige Lebensmittelüberwachung in der Pflicht. “Diese ließ die verantwortlichen Unternehmen jedoch über Monate gewähren, ohne den Verbraucherschutz zu berücksichtigen”, meint Valet.
Sich informieren und auf Zutatenliste achten
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten, wenn sie Palmöl meiden möchten, beim Einkauf nach wie vor sehr genau auf die Zutatenliste achten und auf einen möglichen Aufdruck im Feld mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum, rät Ernährungsexperte Valet.
Auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg finden Interessierte eine Übersicht aller betroffenen Produkte mit entsprechenden Abbildungen: www.vzhh.de/palm-statt-sonnenblume
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Mehr Infos zu Palmöl: https://www.regenwald.org/themen/palmoel