Infos zum Stand COVID-19 in HH (18.-22.3.) und Verfügungen

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion
Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 119 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 887 angestiegen.

 

Der weiterhin deutliche Anstieg der Fallzahlen wird durch einen hohen Anteil durch Urlaubsrückkehrer verursacht, sowie durch Personen, die Kontakt zu den erkrankten Personen hatten. Bei vielen traten Erkrankungssymptome erst mit zeitlicher Verzögerung auf, so dass sie erst mit einigem Abstand zum eigentlichen Ferienende getestet wurden. In den kommenden Tagen wird bundesweit mit einem weiteren deutlichen Anstieg der positiv getesteten Fälle gerechnet. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 51 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden zehn Personen intensivmedizinisch betreut. Damit liegt Hamburg aktuell im Durchschnitt der bundesweit gemeldeten Spannweite der positiv getesteten Fälle mit intensivmedizinischer Betreuung.

Krankenhausfinanzierung

Die Hamburger Krankenhäuser bereiten sich zurzeit auf die Versorgung von vielen COVID-19-Erkrankten vor, indem sie planbare Behandlungen verschieben, Krankenhausbetten reservieren und Intensivbetten aufbauen. Sie erwerben, neben der Beschaffung durch den Bund, wo möglich selbst zusätzliche Beatmungsgeräte, deren Finanzierung ihnen die Gesundheitssenatorin zugesagt hat. Pflegekräfte, die bisher nicht intensivmedizinisch gearbeitet haben, werden bereits geschult.

Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Krankenhäuser sollen durch leerstehende Betten keinen finanziellen Nachteil haben. Deshalb haben die Länder gestern in einer Konferenz mit dem Bundesgesundheitsminister deutliche Verbesserungen an dem geplanten Gesetz des Bundes zur finanziellen Absicherung der Krankenhäuser in der Corona-Krise bewirkt. Die Krankenhäuser sollen nun deutlich mehr Geld für die Reservierung von Betten und Behandlungskapazitäten sowie zum Aufbau von Intensivbetten erhalten. Auch die erforderliche Schutzkleidung wird finanziert. Das geht einher mit einem Abbau von Bürokratie und Prüfaufwand. Ebenso wird die Finanzierung für die ambulante Versorgung deutlich verbessert. Ich bin froh, dass wir damit einen Corona-Schutzschirm für Einrichtungen der medizinischen Versorgung spannen können, die in der Krise extrem gefordert sind.“

Die Gesundheitsbehörde wird nun, wie mit der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft vereinbart, die Verschiebung planbarer Leistungen für die Krankenhäuser rechtssicher ausgestalten. Der Versorgungsauftrag der einzelnen Häuser wird so modifiziert, dass sie Behandlungen verschieben dürfen, wenn dies medizinisch vertretbar ist. Dabei ist in jedem Einzelfall von den verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten zu entscheiden und dabei zu berücksichtigen, dass der heute noch verschiebbare Fall nicht mitten in der Corona-Krise zum Notfall werden soll.

Freiwillige Helfer aus medizinischen oder pflegerischen Bereichen

Um die Corona-Krise gut zu bewältigen wird jeder und jede mit Erfahrung in Medizin und Pflege gebraucht. Deshalb hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Freiwillige mit beruflichem Hintergrund aus medizinischen oder pflegerischen Bereichen, die ihre Hilfe anbieten wollen, können sich per E-Mail an personal.corona@bgv.hamburg.de wenden. Angesprochen sind zum Beispiel freiwillige Helferinnen und Helfer mit medizinischen Kenntnissen oder Pflegeerfahrung, wie zum Beispiel medizinisches Personal in der Ausbildung, ehemalige Zivildienstleistende aus dem Gesundheitsbereich, Medizinstudierende oder Hamburgerinnen und Hamburger, die Erfahrungen im privaten Bereich in der Pflege gemacht haben.

Dazu sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Ich freue mich zu sehen, wie viele Hamburgerinnen und Hamburger in dieser schwierigen Zeit füreinander da sind und sich gegenseitig im Alltag helfen. Das Coronavirus zu stoppen und einzudämmen, ist eine der größten Herausforderungen, die wir nur gemeinsam schaffen können. Um im Bedarfsfall kurzfristig auf freiwillige Helferinnen und Helfer zurückgreifen zu können, suchen wir Menschen mit medizinischen Kenntnissen oder Pflegeerfahrung. Ich freue mich, wenn sich möglichst viele helfende Hände bei uns melden und möchte mich schon jetzt ganz herzlich bei allen Helfern und Freiwilligen für ihr Engagement in unserer Stadt bedanken.“

Informationen zu Risikogebieten des RKI

Neu hinzugefügt auf die Liste der internationalen Risikogebiete hat das Robert Koch-Institut (RKI) das ganze Land Ägypten.

Neben den US-Bundesstaaten Kalifornien, New York und Washington zählen auch die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert.

Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u. a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z. B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon geschehen, ob Symptome festgestellt werden oder nicht, um das Umfeld zu schützen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/. Alle unternehmensbezogenen Hotlines finden Sie zur Verbreitung auf dieser Webseite: https://www.hamburg.de/coronavirus/wirtschaft/#dreizehn.

Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird.

Mitteilung der Pressestelle des Senats (22.3.)

Allgemeinverfügung_Gaststättenschließung_und_Ansammlungsverbot


Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion
Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 104 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 768 angestiegen.

Der weiterhin deutliche Anstieg der Fallzahlen wird nach wie vor in einem hohen Anteil durch Urlaubsrückkehrer verursacht. Bei vielen traten Erkrankungssymptome erst mit zeitlicher Verzögerung auf, so dass sie erst mit einigem Abstand zum eigentlichen Ferienende getestet wurden. In den kommenden Tagen wird bundesweit mit einem weiteren deutlichen Anstieg der positiv getesteten Fälle gerechnet. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 32 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden sechs Personen intensivmedizinisch betreut. Damit liegt Hamburg aktuell im Durchschnitt der bundesweit gemeldeten Spannweite der positiv getesteten Fälle mit intensivmedizinischer Betreuung.

Allgemeinverfügung Ansammlungsverbot und Gaststättenschließung

Um die Verbreitung des hochinfektiösen Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz am Freitag, 20. März 2020 eine bis zum 16. April 2020 befristete Allgemeinverfügung zur Gaststättenschließung und zum Ansammlungsverbot erlassen.

Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Es ist ruhig geworden in der Stadt, ganz überwiegend folgt die Bevölkerung den Anordnungen. Machen Sie weiter so, vermeiden Sie Kontakte! Gemeinsam können wir es schaffen, den weiteren Anstieg der Fallzahlen zu verlangsamen und noch einschneidendere Maßnahmen für unsere Bewegungsfreiheit zu vermeiden. Ich bitte die Hamburgerinnen und Hamburger auch, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen ihre Arbeit für die tun zu lassen, die das dringend brauchen. Verlangen Sie keine unnötigen Tests.“

Ansammlungsverbot

Mit sofortiger Wirkung sind Ansammlungen von mehr als sechs Personen an öffentlichen Orten untersagt. Ausnahmen gibt es für die Wahrnehmung folgender Aufgaben:

  • für die Berufsausübung im Sinne des Art. 12 Absatz 1 Grundgesetz, soweitdiese nicht gesondert eingeschränkt ist,
  • des Dienstes als Mitglied der Bürgerschaft, des Senats, des Verfassungsgerichts, eines Verfassungsorgans des Bundes oder anderer Länder, als Beamter oder Richter, für die Wahrnehmung von anderen Aufgaben im Öffentlichen Dienst, im diplomatischen oder konsularischen Corps oder als Organ der Rechtspflege,
  • von Krankenhäusern, medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, ärztlichen Praxen, Praxen der Physiotherapie oder der Anschlussheilbehandlung, anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Apotheken und Sanitätshäusern,
  • in Gerichten und Behörden oder bei anderen Hoheitsträgern sowie in anderen Stellen oder Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt sind oder diese nicht für den Zutritt durch Nichtbedienstete gesperrt sind,
  • für die sonstige Mitwirkung bei der Bewältigung der aktuellen Infektionslage entsprechend der Mitwirkung beim Katastrophenschutz im Sinne von § 3 des Hamburgischen Katastrophenschutzgesetzes,
  • für die Berichterstattung durch Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien.

Darüber hinaus sind folgende Ansammlungen zulässig:

  • Wenn diese im Zusammenhang mit der Versorgung mit Lebensmitteln, Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs stehen (Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbaubedarfsmärkte, Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel). Wenn möglich, muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander eingehalten werden.
  • Wenn diese mit der Versorgung von anderen, hilfebedürftigen Personen mit Lebensmitteln, Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs stehen,
  • wenn diese im Zusammenhang mit der Betreuung von hilfebedürftigen Personen stehen, mit dem Besuch, der Begleitung und Abholung von Kindern in Schulen, Kindertagesstätten oder andere Betreuungseinrichtungen,
  • an öffentlichen Orten von mehr als sechs Personen, die in einer engen familiären Beziehung oder familiären Lebensgemeinschaft zueinander stehen,
  • für die Teilnahme an Bestattungen und Trauerfeiern im engen familiären Kreis.

Gaststättenschließung

Der Betrieb von Gaststätten wird untersagt. Das gilt auch für Speiselokale und Betriebe, in denen Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden, Personalrestaurants, Kantinen sowie Speiselokale im Beherbergungsgewerbe (z.B. Hotelrestaurants). Ausgenommen von der Untersagung bleibt die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist unter www.hamburg.de/coronavirus veröffentlicht.

Informationen zu Risikogebieten des RKI

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat nach aktuellem Stand folgende internationale Risikogebiete erklärt: Neben den US-Bundesstaaten Kalifornien, New York und Washington zählen auch die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert.

Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u. a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z. B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon geschehen, ob Symptome festgestellt werden oder nicht, um das Umfeld zu schützen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Hinweise für ältere Menschen und gefährdete Gruppen

In Hamburg leben rund 440.000 Menschen, die älter als 60 Jahre sind. Ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, dass bei ihnen eine COVID-19-Erkrankung zu einem schweren Krankheitsverlauf führt.

Besonders ältere Menschen sollten zum Schutz folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Meiden Sie soziale Kontakte soweit wie möglich.
  • Halten Sie Kontakt mit Ihren Freunden und Ihrer Familie über Telefon, Brief, soziale Netzwerke oder Skype.
  • Besuchen Sie keine Freizeitveranstaltungen.
  • Meiden Sie den öffentlichen Personennahverkehr.
  • Auch wenn es schwerfällt: Meiden Sie unbedingt den Kontakt zu Enkelkindern. Großeltern sollten nicht in die Betreuung der Kinder einbezogen werden.
  • Halten Sie persönlichen Abstand von mindestens zwei Metern. Geben Sie niemandem die Hand und umarmen Sie niemanden.
  • Gehen Sie nicht in eine Arztpraxis, sondern rufen Sie bei Bedarf dort an und besprechen das weitere Vorgehen.
  • Wenn möglich, gehen Sie nicht in Apotheken, sondern lassen Sie sich benötigte Medikamente nach Hause liefern.
  • Nutzen Sie Lieferdienste von Supermärkten.
  • Nehmen Sie gerne Hilfe oder das Angebot von Botengängen aus der Nachbarschaft und Familie an.
  • Gehen Sie gerne eine Runde spazieren. Bewegung und frische Luft stärken Ihre Abwehrkräfte. Wenn Sie dabei Bekannte treffen: Denken Sie daran, Abstand von zwei Metern zu halten.
  • Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.

Die Gesundheitsbehörde appelliert an die Solidarität jedes Einzelnen, da vorerkrankte, ältere und im weitesten Sinne pflegebedürftige Menschen ganz besonders auf Unterstützung im Alltag und vor allem Schutz angewiesen ist.

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/. Alle unternehmensbezogenen Hotlines finden Sie zur Verbreitung auf dieser Webseite: https://www.hamburg.de/coronavirus/wirtschaft/#dreizehn.

Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird.

Mitteilung der Pressestelle des Senats (21.3.)


Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion
Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 158 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 664 angestiegen.

Der weiterhin deutliche Anstieg der Fallzahlen wird nach wie vor in einem hohen Anteil durch Urlaubsrückkehrer verursacht. Bei vielen traten Erkrankungssymptome erst mit zeitlicher Verzögerung auf, so dass sie erst mit einigem Abstand zum eigentlichen Ferienende getestet wurden. In den kommenden Tagen wird bundesweit mit einem weiteren deutlichen Anstieg der positiv getesteten Fälle gerechnet. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 26 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden sechs Personen intensivmedizinisch betreut.

Dazu sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Die Zahlen derjenigen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, steigen sowohl in Hamburg als auch bundesweit deutlich. Ich appelliere deshalb eindringlich an alle Hamburgerinnen und Hamburger, sich an die Regeln und Einschränkungen des Senats zu halten. Unser oberstes Ziel ist es, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und damit Zeit zu gewinnen. Dafür ist jeder Einzelne von uns gefragt.“

Allgemeinverfügung Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen/ Arbeitszeit

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus erlässt die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz durch eine Allgemeinverfügung eine bis zum 30. April befristete Ausnahme vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes.

Folgende Tätigkeiten werden bewilligt:

  • Produktion, Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen:
  • von Waren des täglichen bzw. periodischen Bedarfs (z. B. Hygieneartikel, Lebensmittel),
  • von Medizinprodukten, Medikamenten sowie weiteren apothekenüblichen Artikeln,
  • von Produkten, die zur Eingrenzung, Bekämpfung und Bewältigung des Infektionsgeschehens durch Coronavirus (SARS-CoV-2) eingesetzt werden.
  • Medizinische Behandlung und Versorgung von Patientinnen und Patienten einschließlich Assistenz- und Hilfstätigkeiten.

Darüber hinaus darf bei bestimmten Berufsgruppen die zulässige tägliche Arbeitszeit auf maximal zwölf Stunden pro Tag verlängert werden:

  • Not- und Rettungsdiensten sowie bei Werksfeuerwehren,
  • zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden und für Zwecke der Verteidigung,
  • in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,
  • beim Rundfunk, bei Nachrichtenagenturen sowie bei den der Tagesaktualität dienenden Tätigkeiten für andere Presseerzeugnisse, bei tagesaktuellen Aufnahmen auf Ton- und Bildträger,
  • in Verkehrsbetrieben,
  • in den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben,
  • in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung sowie in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren,
  • im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen,
  • bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist unter www.hamburg.de/coronavirus veröffentlicht.

Blutspenden

Um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit lebensrettenden Blutkonserven weiter sicherzustellen, appelliert die Gesundheitsbehörde an alle gesunden Menschen ab 18 Jahren, Blutspendetermine auch weiter wahrzunehmen.

Informationen zu Risikogebieten des RKI

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat nach aktuellem Stand folgende internationale Risikogebiete erklärt: Neben den US-Bundesstaaten Kalifornien, New York und Washington zählen auch die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert.

Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u. a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z. B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon geschehen, ob Symptome festgestellt werden oder nicht, um das Umfeld zu schützen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/.

Seit Montag, 16. März 2020, hat die Wirtschaftsbehörde zudem zwei Telefon-Hotlines geschaltet, an die sich Unternehmerinnen und Unternehmer wenden können. Dieses Info-Angebot bezieht sich ausschließlich auf Fragen über mögliche staatliche Hilfsangebote und nicht zum Inhalt der oben genannten sowie der bereits erlassenen Allgemeinverfügungen. Die Hotlines sind von 9 -17 Uhr unter 040 42841 1497 und 040 428 41 1648 erreichbar.

Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/coronavirus über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird.

Pressemitteilung des Hamburgischen Senats (20.3.)



Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 92 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 506 angestiegen.

Der deutliche Anstieg der Fallzahlen in den letzten Tagen ist bedingt durch das Ende der Skiferien und viele Rückkehrer aus Norditalien, Schweiz und Österreich, die in großer Zahl Testungen wahrnehmen. Zudem bieten zunehmend auch private Labore die Testung auf COVID-19 für medizinische Versorgungseinrichtungen an. Daher ist auch in den kommenden Tagen mit einem weiteren deutlichen Anstieg der positiv getesteten Fälle zu rechnen.

Bei den allermeisten positiv getesteten Personen besteht nach wie vor ein Zusammenhang mit Reisen in Risikogebiete, besonders betroffene Regionen oder Kontakt zu Personen, die infiziert sind. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen, die Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolation.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 18 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden vier Personen intensivmedizinisch betreut.

Empfehlungen zur Hygiene für Supermärkte und auf Wochenmärkten in Hamburg

Um die Übertragung des Coronavirus in Supermärkten oder auf Wochenmärkten zu minimieren, sollten dort bestimmte zusätzliche Hygiene- und Verhaltensregeln beachtet werden. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz empfiehlt neben der konsequenten Beachtung der lebensmittelhygienischen Vorschriften sowie der lebensmittelhygienischen Empfehlungen für Lebensmittelverkaufsstätten den Betreibern, Beschäftigten, Lieferanten und Kunden konkrete Maßnahmen, wie beispielsweise:

  • Kontakt möglichst reduzieren: Verkaufsflächen sollen möglichst großflächig verteilt werden, Schlangenbildung soll durch einen Abstand von circa 1,5 Meter beispielsweise durch Distanzmarken an der Frischetheke eingehalten werden, im Kassenbereich sollte ggf. nur jede zweite Kasse öffnen, Stopplinien an der Frischetheke, ggf. Erweiterung der Öffnungszeiten.
  • Umgebungshygiene: Kein Angebot von Genussmittelproben (z. B. Käsehäppchen), unverpackten Lebensmitteln, Kosmetika und Testern für die Kunden sowie häufigere Reinigung beispielsweise auch der Bedienflächen an Kassen oder Kartenzahlgeräten.
  • Tipps für Mitarbeiter/Dienstleister/Lieferanten/Kunden: Nutzung von verkaufsärmeren Zeitkorridoren, Einhaltung der Hust- und Niesetikette, Einhaltung der Allgemeinhygiene, anderen Personen nicht die Hand geben. Das dauerhafte Tragen von Einmalhandschuhen hat keine Vorteile gegenüber häufigem Händewaschen.

Das Merkblatt wird in Kürze unter www.hamburg.de/coronavirus veröffentlicht.

Medizinstudierende unterstützen die Gesundheitsämter

Bereits 18 Medizinstudierende unterstützen die sieben bezirklichen Gesundheitsämter der Stadt Hamburg bei den behördlichen Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Infektion. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise das Identifizieren und Kontaktieren von Kontaktpersonen und die Information, Betreuung und die medizinischen Kontrollen bei heimischer Isolation. Das Programm wird ausgebaut. Es gibt bereits über 100 weitere Bewerber.

Informationen zu Risikogebieten des RKI

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat nach aktuellem Stand folgende internationale Risikogebiete erklärt: Neben den US-Bundesstaaten Kalifornien, New York und Washington zählen auch die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert.

Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u. a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z. B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon geschehen, ob Symptome festgestellt werden oder nicht, um das Umfeld zu schützen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/.

Seit Montag, 16. März 2020, hat die Wirtschaftsbehörde zudem zwei Telefon-Hotlines geschaltet, an die sich Unternehmerinnen und Unternehmer wenden können. Dieses Info-Angebot bezieht sich ausschließlich auf Fragen über mögliche staatliche Hilfsangebote und nicht zum Inhalt der oben genannten sowie der bereits erlassenen Allgemeinverfügungen. Die Hotlines sind von 9 -17 Uhr unter 040 42841 1497 und 040 428 41 1648 erreichbar.

Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/coronavirus über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird.

Mitteilung der Pressestelle des Senats (19.3.)



Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion

Seit gestern wurden in Hamburg 102 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 414 angestiegen.

Derzeitig werden viele Rückkehrer aus Risikogebieten sowie aus der Schweiz und Österreich getestet. Zudem bieten immer mehr auch private Labore die Testung auf COVID-19 für medizinische Versorgungseinrichtungen an. Daher ist in den kommenden Tagen mit einem weiteren deutlichen Anstieg der positiv getesteten Fallzahlen zu rechnen.

Bei den allermeisten positiv getesteten Personen besteht nach wie vor ein Zusammenhang mit Reisen in Risikogebiete, besonders betroffene Regionen oder Kontakt zu Personen, die infiziert sind. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen, die Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolation, die Kontaktpersonen werden ermittelt.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit elf Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden zwei Personen intensivmedizinisch betreut.

Informationen zu Risikogebieten des RKI

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat nach aktuellem Stand folgende internationale Risikogebiete erklärt: Neben den US-Bundesstaaten Kalifornien, New York und Washington zählen auch die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert.

Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u. a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z. B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon geschehen, ob Symptome festgestellt werden oder nicht, um das Umfeld zu schützen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/.

Seit Montag, 16. März 2020, hat die Wirtschaftsbehörde zudem zwei Telefon-Hotlines geschaltet, an die sich Unternehmerinnen und Unternehmer wenden können. Dieses Info-Angebot bezieht sich ausschließlich auf Fragen über mögliche staatliche Hilfsangebote und nicht zum Inhalt der oben genannten sowie der bereits erlassenen Allgemeinverfügungen. Die Hotlines sind von 9 -17 Uhr unter 040 42841 1497 und 040 428 41 1648 erreichbar.

Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/coronavirus über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird.

Pressemitteilung des Hamburgischen Senats (18.3.)

Allgemeinverfügung 2020.03.16

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