Infrastruktur-Zukunftsgesetz: „Angriff auf den Klimaschutz“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet den Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes als Angriff auf den Natur- und Umweltschutz. Der Entwurf soll heute im Bundeskabinett beschlossen werden.

Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer:

„Der Naturschutz und damit zentrale kohlenstoffspeichernde Ökosysteme dürfen beim beschleunigten Infrastrukturausbau nicht unter die Räder kommen. Die Bundesregierung möchte das zentrale Instrument, um Verursacher von Umweltschäden in die Pflicht zu nehmen und unvermeidliche Beeinträchtigungen auf ein Minimum zu reduzieren – die Eingriffsregelung im deutschen Naturschutzrecht – mit dieser Gesetzesvorlage de facto abschaffen. Die stattdessen vorgesehenen Kompensationszahlungen bieten keinen Ersatz für die Schädigung der Natur und den Verlust seltener Tier- und Pflanzenarten. Das von der Bundesregierung angekündigte Naturflächenbedarfsgesetz muss deshalb zeitgleich mit dem Infrastrukturpaket kommen und die Wiederherstellung von Lebensräumen als überragendes öffentliches Interesse festlegen.“

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer:

„Selbst neue Autobahnen, vierspurige Bundesstraßen und Lkw-Abstellplätze sollen zukünftig priorisiert werden und im überragenden öffentlichen Interesse stehen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Damit setzt diese Bundesregierung ihren von den Autokonzernen diktierten Anti-Klimaschutz-Kurs fort: Dieses ‚Straßenbau-Beschleunigungsgesetz‘ will Umweltbelange, behördliche Verfahren wie Umweltverträglichkeitsprüfungen und Bürgerbeteiligung aushebeln. Dabei haben gerade Umweltverbände bereits mehrfach aufgezeigt, wie Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt und gleichzeitig die Klimaziele mitgedacht werden können.“

Pressemitteilung DUH


Keine Zukunft: Infrastrukturbeschleunigungsgesetz bremst Klima- und Naturschutz aus und schwächt Beteiligungsrechte

Die Bundesregierung will heute den Entwurf eines sogenannten „Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ beschließen. Der ökologische Verkehrsclub VCD kritisiert, dass das Gesetz zahlreichen Infrastrukturprojekten – insbesondere im Straßenbau – Vorrang vor dem Schutz von Klima, Umwelt und Natur einräumt und Beteiligungsrechte einschränkt.

Christiane Rohleder, Bundesvorsitzende des ökologischen Verkehrsclubs VCD, erklärt: „Ich halte das geplante Gesetz klar für verfassungswidrig. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Wenn nun der Neubau diverser Autobahnen und Fernstraßen als ‚überragendes öffentliches Interesse‘ gegenüber dem Schutz von Klima, Umwelt und Natur definiert wird, verstößt das gegen diese Schutzpflicht.“

Auch die verkehrspolitischen Prioritäten des Gesetzesentwurfs sind aus Sicht des VCD nicht nachvollziehbar. „Während der Neubau von Straßen forciert wird, drohen bestehende Straßen und vor allem Brücken zu verrotten. Wenn man wegen einer gesperrten Brücke riesige Umwege fahren muss, hilft auch eine zusätzliche Spur auf der Autobahn nicht weiter“, so Rohleder.

Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher beim VCD, ergänzt: „Statt in immer kürzeren Abständen neue Gesetze mit ähnlicher Stoßrichtung zu beschließen und Beteiligungsrechte auszuhöhlen, sollte die Bundesregierung endlich die tatsächlichen Ursachen langsamer Planung angehen: verbessertes Planungsmanagement, mehr Personal in Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit Umweltprüfung.“

Pressemitteilung VCD


Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Gesetz von gestern statt für die Zukunft
NABU, BUND und DNR fordern umfangreiche Nachbesserungen

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen (17.12.) Sitzung den Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Das Gesetz ist aus Sicht des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR), des NABU (Naturschutzbund Deutschland) und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ein tiefgreifender Eingriff in zentrale Umweltschutzstandards und stellt eine Zäsur im Umgang mit Natur und Umweltverbänden dar.

„Mit dem Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes wird ein zentraler Grundsatz des Naturschutzes aufgegeben: Das Prinzip, dass diejenigen die Folgen tragen, die Lebensräume und Ökosysteme vor Ort beeinträchtigen, wird damit ausgehebelt. Außerdem werden erprobte Beteiligungsrechte ausgehöhlt“, so die Verbandsspitzen übereinstimmend.

Florian Schöne, Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR): „Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz wird der Eindruck erweckt, Umweltschutz würde Modernisierung hemmen und sogar die Demokratie gefährden. Aber der verfassungsrechtliche Schutz der Umwelt ist essenziell für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und damit für unsere Daseinsvorsorge. Infrastrukturprojekte dürfen nicht mit der Brechstange durchgesetzt werden, da sonst irreversible Schäden entstehen und Vertrauen verloren geht. Beteiligung der Zivilgesellschaft und partnerschaftliche Lösungen sind Voraussetzungen einer lebendigen Demokratie.“

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Geldzahlungen statt realer Flächenkompensation, so wie es im Infrastruktur-Zukunftsgesetz aktuell vorgesehen ist, sind ein massiver Paradigmenwechsel: Ohne echte Flächen beispielsweise für Schutzgebiete, einen Biotopverbund oder natürlichen Klimaschutz können wir unsere Natur nicht bewahren. Die Frage, wo Infrastruktur überhaupt entstehen kann, entscheidet sich bei der Flächenverfügbarkeit. Wer also das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ernst meint, darf es nicht losgelöst vom Naturflächenbedarfsgesetz betrachten, sondern muss Regelungen zur Eingriffsfrage dort verankern. Dadurch kann die Infrastruktur-Modernisierung zu einer Vernetzung starker Naturflächen in Deutschland führen – und so zum Erfolgsmodell werden.”

Verena Graichen, Geschäftsführerin Politik beim BUND: „Der Entwurf für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist ein massiver Angriff auf Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt. Jedes große Infrastrukturprojekt hat Wirkungen auf die Natur. Deswegen ist es richtig und wichtig, Alternativen zu prüfen, die Alternative mit dem geringsten Schaden zu wählen und für Ausgleich zu sorgen. Wenn Raumplanung und Umweltverträglichkeitsprüfungen wegfallen und die Öffentlichkeit kaum beteiligt wird, werden uninformierte und damit schlechtere Entscheidungen getroffen. Für den Verkehrsbereich gilt: Wer alles priorisiert, priorisiert nichts. Richtig wäre: Erhalt vor Neubau, Schiene vor Straße.”

Pressemitteilung BUND und NABU

Dieser Beitrag wurde unter Bauen / Verkehr / Mobilität, Klima / Energie / Umwelt veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.