Infrastrukturgesetz verdient den Zusatz ‘Zukunft‘ nicht

Anlässlich der morgigen ersten Lesung des Entwurfs für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz im Bundestag kommentiert Verena Graichen, Geschäftsführerin Politik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Das Infrastrukturgesetz verdient den Zusatz ‘Zukunft‘ im Namen nicht. Durch die Einordnung in ein überragendes öffentliches Interesse will die Bundesregierung Neubauprojekte bei Autobahnen, vierspurigen Bundesstraßen und Rastanlagen an Straßen von grundlegenden Umweltstandards ausnehmen. Dafür sollen unter anderem Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten der Menschen vor Ort eingeschränkt werden.

In Zeiten der Klimakrise und des Artensterbens führt das Gesetz nicht in die Zukunft, sondern in die Vergangenheit. Belange des Natur- und Klimaschutzes werden umfänglich und systematisch geschwächt. Alte Bäume zu fällen oder Moore zu zerstören, bevor die rechtlichen Grundlagen für ein Vorhaben abschließend geklärt sind und die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Beteiligung hatte, sind eindeutig der falsche Weg.

Wenn dieses Gesetz kommt, wird es für Umweltverbände wie den BUND immer schwieriger im Namen aller, unsere natürlichen Lebensräume vor Zerstörung zu schützen.“

Pressemitteilung BUND (25.2.) 


NABU warnt vor Folgen aktueller Gesetzesvorhaben
Krüger: Schaden für Natur und Umwelt – ohne Tempo bei Modernisierung
Heute (26.2.) werden im Deutschen Bundestag das Infrastruktur-Zukunftsgesetz und das Umweltrechtsbehelfsgesetz diskutiert. Der NABU warnt davor, dass die beiden Gesetzesvorhaben zentrale Umwelt- und Naturschutzstandards sowie grundlegende Beteiligungsrechte schwächen.

Besonders kritisch bewertet der NABU die Änderungen im Verbandsklagerecht, wie etwa veränderte Zulässigkeitskriterien durch die Ausweitung der Missbrauchsklausel in Kombination mit der Einführung einer Anerkennungsfrist. „Das Verbandsklagerecht als ein wichtiges Instrument der Zivilgesellschaft könnte durch die Summe vermeintlich kleiner, neuer Hürden ausgehöhlt werden. Diese Entwicklung betrachten wir mit Sorge“, sagt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Für die Natur besonders kritisch sei zudem der geplante Wegfall der aufschiebenden Wirkung für Verbandsklagen: „Während noch über die Rechtmäßigkeit diskutiert wird, sollen Tatsachen geschaffen werden. Dies wird dazu führen, dass Umweltverbände weniger wirksam Gesetzesverstöße verhindern können.“

Mit Blick auf das Infrastrukturzukunftsgesetz sagt Krüger: „Es ist völlig unstrittig, dass wir in Deutschland mehr Tempo, schnellere Verfahren und einen Abbau bürokratischer Hürden brauchen. Doch das Infrastrukturzukunftsgesetz liefert nicht die versprochene Beschleunigung. Statt Verfahren zu vereinfachen, wird Planung unsicherer und konfliktanfälliger werden.“ Gute Planung sei schnelle Planung, etwa durch frühzeitige Erörterungstermine. „Nur im Dialog lassen sich Projekte effizient umsetzen und gleichzeitig die Qualität sowie Natur, Landschaft und Klimaschutz sichern“, so Krüger.

Konkret kritisiert der NABU, dass das Gesetz zahlreiche Projekte automatisch als im „überragenden öffentlichen Interesse“ einstuft, wodurch Umweltbelange bei Abwägungen zurückstehen müssen. Zusätzlich wird eine weitreichende Öffnung für Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung geschaffen.

Eine Neuerung mit weitreichenden Auswirkungen, ist die Abkehr vom Verursacherprinzip: Aktuell besteht das Prinzip, dass derjenige, der die Natur durch ein Projekt schädigt, zum Ausgleich dieses Schadens verpflichtet ist. Geplant ist nun die Wahlfreiheit zwischen einer Ersatzzahlung und dieser so genannten Realkompensation. Der Gesetzesentwurf lässt offen, wie verlorene Flächen tatsächlich wiederhergestellt und entstandene ökologische Schäden ausgeglichen werden können. „Finanzielle Ausgleichsmechanismen können reale Naturschutzmaßnahmen nicht ersetzen“, betont Krüger. Der NABU appelliert daher an die Bundesregierung, rasch ein wirksames Naturflächengesetz zu verabschieden und den Ausbau von Infrastruktur konsequent an den Schutz und die Sicherung eines Flächennetzes für die Natur zu koppeln.

Der NABU fordert die Abgeordneten des Bundestages eindringlich auf, die Gesetzentwürfe nachzubessern. „Denn sonst gefährden die geplanten Maßnahmen den wirksamen Schutz von Natur und Umwelt und somit unserer natürlichen Lebensgrundlagen“, so Krüger.

Pressemitteilung NABU


Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: Mogelpackung zu Lasten der Umwelt, funktionierende Rechtsstaatlichkeit wird untergraben

Anlässlich der ersten Lesung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Professor Dr. Dr. Felix Ekardt, Nachhaltigkeitsforscher und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Die Reform des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist eine Mogelpackung: Sie wird als Beschleunigungsinstrument verkauft, bringt aber kaum Beschleunigung und untergräbt stattdessen die Einhaltung des Umweltrechts. Dabei ist die Datenlage eindeutig. Gerade einmal vier Gerichtsurteile pro Jahr zu Verbandsklagen gegen Straßenbauprojekte schlagen zu Buche. Das ist kein Hemmnis für Infrastruktur, das ist funktionierende Rechtsstaatlichkeit.

Verbandsklagen sind oft das letzte Mittel, um die Einhaltung der gültigen Gesetze zugunsten bedrohter Arten, Gewässer und Klimaziele überhaupt noch zu verteidigen. Sie greifen zum Schutz der Umwelt dort, wo Behörden überfordert sind oder wegschauen. Wer das untergräbt, nimmt in Kauf, dass Umweltrecht auf dem Papier steht, aber niemand mehr da ist, der seine Einhaltung durchsetzt. Das werden wir nicht akzeptieren.“

Pressemitteilung BUND (26.2.)

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