Marktcheck deckt Regelungslücken und Mängel bei Kennzeichnung von Insekten-Produkten auf
Ob als Zutat in Nudeln, Proteinriegeln, Müslis oder als gewürzte Snacks: Heuschrecken, Mehlwürmer und Co. tauchen zunehmend im Sortiment des Lebensmittelhandels auf. Sie sind neuartige Lebensmittel, deren Zulassung in Europa noch aussteht. Es gelten Übergangsregelungen.
Die Verbraucherzentralen überprüften in einem Marktcheck 32 insektenhaltige Lebensmittel aus dem stationären Handel hinsichtlich Nährwerten, Kennzeichnung und Werbeaussagen. Das Ergebnis: Die Allergenkennzeichnung ist lückenhaft. Es fehlen Hinweise, ob die Produkte bei der Herstellung erhitzt wurden. Teils wird mit unzulässigen nährwertbezogenen Angaben geworben. Einige Produkte sind stark zucker- oder salzhaltig und allesamt sind sie sehr teuer.
Sicherheitsbedenken bei fehlenden Verwendungshinweisen
Insektenhaltige Lebensmittel können krankmachende Keime enthalten. Die eingesetzten Speiseinsekten sollten daher entweder erhitzt oder einem anderen Verfahren, wie beispielsweise einer Hochdruckbehandlung, unterzogen werden. Gesetzliche Vorgaben dafür gibt es bislang noch nicht. Bei fast 60 Prozent der im Marktcheck überprüften Produkte war nicht ersichtlich, ob die Speiseinsekten bei der Herstellung erhitzt oder anderweitig zur Keimabtötung behandelt wurden. Die Verbraucherzentralen fordern daher von den Herstellern, das Keimabtötungsverfahren zu kennzeichnen und gegebenenfalls auf ein notwendiges Erhitzen vor dem Verzehr hinzuweisen.
Kennzeichnung möglicher Allergene lückenhaft
Bei Allergikern gegen Schalen- und Krustentiere, Hausstaubmilben und Weichtiere kann der Verzehr von Speiseinsekten eine allergische Reaktion auslösen. Derzeit ist eine Allergenkennzeichnung nicht verpflichtend. Bei allen im Marktcheck untersuchten Lebensmitteln wurde auf eine mögliche allergische Reaktion bei bestehender Schalen- und Krustentierallergie hingewiesen. Dagegen fand sich lediglich bei 72 Prozent der Produkte ein entsprechender Hinweis für Hausstaubmilbenallergiker und nur knapp bei der Hälfte ein Hinweis für Weichtierallergiker. Bei einigen Insektensnacks waren Gluten und Soja als Allergene gekennzeichnet, was vermutlich auf die Fütterung der Insekten zurückzuführen ist, da der Darm üblicherweise mitverzehrt wird.
Werbeangaben zum Teil fehlerhaft
Zwölf der überprüften Insekten-Produkte trugen insgesamt 20 eindeutig unzulässige nährwertbezogene Angaben. So wurden beispielsweise zahlreiche Produkte als “reich an Protein” beworben, obwohl der gesetzlich vorgeschriebene Mindestgehalt an Eiweiß für eine solche Aussage nicht enthalten war. Die Auslobung von Vitaminen und Mineralstoffen, deren tatsächlicher Gehalt dann nicht in der Nährwerttabelle aufgeführt wird, ist ebenso nicht erlaubt. Die Verbraucherzentralen fordern eine gesetzeskonforme Kennzeichnung. Zudem sollte die Lebensmittelüberwachung insektenhaltige Lebensmittel stärker auf unzulässige Angaben kontrollieren und Mängel ahnden.
Nutzen fraglich und teuer
Zahlreiche der im Rahmen des Marktchecks geprüften insektenhaltigen Lebensmittel enthalten einen sehr geringen Insektenanteil, aber teils viele süßende Zutaten oder viel Salz. Zudem sind Insekten-Produkte, allen voran die Snacks, viel zu teuer. Das teuerste Produkt im Marktcheck, ein Heuschrecken-Snack, schlug mit 278 Euro pro 100 Gramm zu Buche.
Hintergrundinformationen zum Thema sowie anschauliche Infografiken sind veröffentlicht auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg:
– www.vzhh.de/marktcheck-insekten
– www.vzhh.de/insekten
Der Marktcheck wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg e.V.