Internationaler Tag gegen Nachtflüge

Nachtruhe von 22-06 Uhr schützen
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Nachtflüge am 13. September 2026 weist die Notgemeinschaft der Flughafen-Anlieger Hamburg e.V. auf das regelmäßige Ignorieren der Nachtruhe durch die Betreiber des Luftverkehrs hin und auf die Notwendigkeit die Nachtruhe in den besiedelten Stadtgebieten und in den Flugschneisen konsequenter zu schützen.


Zum dritten Mal findet am 13. September der Internationale Tag für ein Nachtflugverbot an Flughäfen statt. Bürgerinitiativen und Umweltverbände an zahlreichen Flughafenstandorten fordern gemeinsam einen wirksamen Schutz der Nachtruhe, so auch die Notgemeinschaft der Flughafen-Anlieger Hamburg e.V.

Die Forderung nach einer geschützten Nacht von 22 bis 6 Uhr ist gesundheitlich umfassend begründet. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt, die durchschnittliche Fluglärmbelastung nachts auf weniger als 40 dB Lnight zu reduzieren. Der Grund ist eindeutig: Fluglärm oberhalb dieses Wertes beeinträchtigt den Schlaf. Wer Menschen dauerhaft höheren nächtlichen Belastungen aussetzt, nimmt damit gesundheitlich relevante Schlafstörungen in Kauf.

Gebhard Kraft, 1. Vorsitzender der Notgemeinschaft: „Am innerstädtischen Flughafen Hamburg ist die Situation besonders prekär. Alle Einflugschneisen führen im Tiefflug über dicht besiedelte Stadtgebiete. Bis 24 Uhr wird der Schlaf teilweise im 2 Minuten-Takt mit bis zu 90 dB gestört. Um die vom Senat versprochene Stadtverträglichkeit des Flughafens zu realisieren, ist ein klares Nachtflugverbot ab 22 Uhr unerlässlich.“

Besonders belastet sind auch Tausende von Kindern in den Wohngebieten. Ihnen werden teilweise 6 Stunden Schlaf pro Tag durch den innerstädtischen Flugverkehr geraubt.

Das Umweltbundesamt fordert, an stadtnahen Flughäfen zwischen 22 und 6 Uhr keinen regulären Flugbetrieb mehr durchzuführen. Eine lediglich sechsstündige Kernnacht von 23 bis 5 Uhr oder 24 bis 6 Uhr reicht nicht aus. Auch die Nachtrandstunden gehören zur notwendigen Schlaf- und Erholungszeit.

Die Notgemeinschaft fordert deshalb:

Kein Flugbetrieb zwischen 22 und 06 Uhr

Zum Schutz der Kinder und der notwendigen Erholungszeiten zwischen 19 und 07 Uhr ausschließlich wirklich lärmarme Flugzeuge mit Maximalpegeln unter 70 dB außerhalb des Flughafens

Ausnahmegenehmigung nur für nachgewiesen tatsächlich unvermeidbare zwingende Einzelfälle.

Die Notgemeinschaft der Flughafen-Anlieger setzt sich seit 65 Jahren für den Schutz der Bevölkerung in Hamburg und Schleswig-Holstein ein. Gebhard Kraft: „Wir haben zumindest erreicht, dass zwischen 0 und 6 Uhr weit gehend Ruhe ist. Vor 65 Jahren gab es noch keine Nachtflugbeschränkungen, da gab es noch Starts und Landungen um 2 Uhr. Auch unsere Forderung nach höheren Flughafenentgelten für Nachtflüge wurde ansatzweise erfüllt. Aber leider ist es mit dem Flugverkehr wie mit der Hydra in der griechischen Mythologie: Kaum ist ein Kopf weg, wachsen zwei neue nach. Waren es in den 70er Jahren noch 5 bis 10 Nachtflüge, so sind es heute oft mehr als 30. Ab 22 Uhr bricht für viele Menschen die Lärmhölle aus. Im letzten Jahr waren es 4800 Nachtflüge pro Halbjahr und damit 300 mehr als im Vor-Corona-Jahr 2019. Die Belastung der Menschen und die volkswirtschaftlichen Kosten der Nachtflüge sind viel zu hoch. Ein konsequentes Nachtflugverbot ist Vorbedingung für einen innerstädtischen Flughafen – der Senat ist gefordert, sein Versprechen der Stadtverträglichkeit endlich zu erfüllen.“

Pressemitteilung Notgemeinschaft der Flughafen-Anlieger Hamburg e.V.


Internationaler Tag gegen Nachtflüge: BVF fordert geschützte Nacht von 22 bis 6 Uhr

Zum dritten Mal findet am Sonntag, 13. September, der Internationale Tag für ein Nachtflugverbot an Flughäfen statt. Bürgerinitiativen und Umweltverbände machen an zahlreichen Flughafenstandorten auf die gesundheitlichen Folgen nächtlichen Fluglärms aufmerksam. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) fordert aus diesem Anlass einen konsequenten Schutz der Nacht: An stadtnahen Flughäfen darf zwischen 22 und 6 Uhr kein regulärer Flugbetrieb stattfinden.

„Die Nacht ist keine Reserve für zusätzliche Flugbewegungen. Sie ist Erholungszeit der Menschen. Wer Gesundheitsschutz ernst nimmt, muss die gesamte Nacht schützen und darf sich nicht mit einer sechs- oder siebenstündigen Kernnacht zufriedengeben“, erklärt Werner Kindsmüller, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF).

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen nächtlichen Fluglärms sind umfassend. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt für Fluglärm eine durchschnittliche nächtliche Belastung von weniger als 40 dB Lnight. Forschungsergebnisse reichen von Schlafstörungen und Stressreaktionen über Beeinträchtigungen der Gefäßfunktion bis zu erhöhten Herz-Kreislauf-Risiken.

„Wir reden nicht über eine bloße Belästigung. Nächtlicher Fluglärm ist ein relevantes Gesundheitsrisiko. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen endlich Konsequenzen für Genehmigungen und den Betrieb von Flughäfen haben“, so Kindsmüller.

Unterschiedliche Regeln – gleiche Gesundheit

Von einem einheitlichen Schutz der Nacht ist Deutschland weit entfernt. In Frankfurt besteht zwar eine Kernruhe zwischen 23 und 5 Uhr. Dennoch wurden 2025 innerhalb dieser Zeit 899 Starts und Landungen registriert, im ersten Halbjahr 2026 waren es bereits 440. An vielen aktiven Frankfurter Messstationen wird nach Angaben der Stadt der WHO-Wert von 40 dB nachts überschritten.

Besonders ausgeprägt ist der Nachtflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle: Von 49.634 Frachtflugbewegungen im Jahr 2025 fanden 36.289 zwischen 22 und 6 Uhr statt – mehr als 73 Prozent.

In Hamburg wurden 2025 trotz eines deutlichen Rückgangs noch 756 verspätete Flüge zwischen 23 und 24 Uhr sowie 26 Flüge nach Mitternacht registriert.

„Die Gesundheit eines Menschen darf nicht davon abhängen, neben welchem Flughafen er wohnt. Deutschland braucht einen am Gesundheitsschutz orientierten Maßstab für die Nacht“, fordert Kindsmüller.

Das Umweltbundesamt spricht sich dafür aus, auf stadtnahen Flughäfen zwischen 22 und 6 Uhr keinen regulären Flugbetrieb mehr durchzuführen. Eine Verlagerung von Flügen aus der Nacht in den Tag entlaste, weil Lärm Menschen nachts im Regelfall deutlich stärker beeinträchtige.

Acht Stunden Ruhe

Die BVF fordert deshalb regulären Flugbetrieb von 22 bis 6 Uhr zu beenden, Ausnahmen nur für tatsächlich unvermeidbare und zwingende Fälle, eine konsequente Kontrolle und transparente Veröffentlichung von Verspätungsflügen und Ausnahmegenehmigungen sowie wirksame lärmabhängige Start- und Landeentgelte. Gleichzeitig müssen vermeidbare Flugbewegungen reduziert werden.

„Nachtruhe ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für Gesundheit und Lebensqualität. Die Nacht von 22 bis 6 Uhr muss als zusammenhängender Schutzzeitraum verstanden werden – und nicht als wirtschaftlich verfügbare Betriebszeit“, erklärt BVF-Präsident Kindsmüller.

Pressemitteilung Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF)

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