Kahlhieb an der Lemsahler Landstraße

Ende Juni wurde auf einer ca. 1,5 ha großen Waldfläche östlich der Lemsahler Landstraße ein umfassender Kahlhieb innerhalb der Nist- und Brutsaison vorgenommen. Viele Anwohner meldeten sich daraufhin bei den Fraktionen, der Umweltbehörde oder dem Bezirksamt. Auch die Grüne Fraktion Wandsbek hat sich vor Ort ein Bild vom Umfang der Fällungen gemacht und steht im engen Austausch mit der zuständigen Fachbehörde.

 

Nach bisherigem Stand liegt für die Fällungen weder ein Antrag noch eine Genehmigung vor. Da keine Genehmigung vorliegt, ist zu befürchten, dass auch keine Überprüfung der Nist- und Brutgegebenheiten stattgefunden hat.

Wir stimmen mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) als zuständige Behörde darin überein, dass in Abhängigkeit des vor Ort festgestellten Eingriffs die Waldflächen in jedem Falle wiederaufzuforsten sind und dazu auch rechtliche Schritte geprüft werden müssen. Hierzu wird zunächst von den Eigentümern eine Stellungnahme eingefordert.

Der Schutz, der Erhalt und die Pflege der Natur-Räume in unserer Stadt spielen für uns eine zentrale Rolle.

Der verantwortungsvolle Umgang und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Waldflächen ist essentiell für eine gutes Stadtklima und den Artenschutz in unserer Stadt. Wir erwarten daher von Eigentümern, dass Fällungen nur nach Genehmigung und unter Einhaltung der Waldgesetze und behördlicher Auflagen erfolgen.

Julia Chiandone, Fraktionsvorsitzende: „Das Ausmaß der Fällungen in Lemsahl ist erschreckend. Wir erwarten von den Eigentümern, dass sie konstruktiv mit der Fachbehörde zusammenarbeiten und schnellstmöglich mit der standortgerechten Wiederaufforstung beginnen.“

Jan-Hendrik Blumenthal, Fachsprecher Stadtplanung: „Wir erteilen möglichen Absichten, die Fläche durch die Baumfällungen für eine Bebauung nutzbar zu machen eine klare Absage. Es handelt sich um Außengebiet und eine ausgewiesene Waldfläche im Freiraumverbund. Eine Bebauung wird es mit uns nicht geben.“

Hintergrund:
Der Kahlhieb auf der Fläche an der Lemsahler Landstraße wurde ohne Antrag und Genehmigung und damit ohne Auflagen durchgeführt.

Neben der Ausweisung als Wald liegt die Fläche im Landschaftsschutzgebiet und ist Teil des Freiraumverbundes und dort als Landwirtschaftliche Naturlandschaft ausgewiesen.

Als Ergebnis der Rot-Grünen Koalitionsverhandlungen auf Landesebene, wird die Forstabteilung aus der Wirtschaftsbehörde jetzt Teil der Umweltbehörde mit ihrer Abteilung für Naturschutz.

Die Zusammenarbeit zwischen Waldbewirtschaftung und Naturschutz wird dadurch sehr viel enger sein. Dies schließt ungenehmigten Rodungen wie in Lemsahl nicht für alle Zeit aus. Die BUKEA wird die Vorgänge durch die fachliche Bündelung aber sehr viel besser überwachen können.

Pressemitteilung GRÜNE Fraktion Wandsbek

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