Karlsruhe-Urteil zur NPD-Finanzierung

Zagst: „Die Schutzmechanismen der wehrhaften Demokratie funktionieren“
Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Ausschluss der NPD, die sich inzwischen „Die Heimat“ nennt, aus der staatlichen Teilfinanzierung bestätigt. Die Grüne Fraktion Hamburg begrüßt die wegweisende Entscheidung aus Karlsruhe. Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf die staatliche Teilfinanzierung der rechtsextremen Partei. Es führt auch dazu, dass steuerliche Begünstigungen wegfallen, etwa bei Schenkungen und Spenden an die Partei.

 

Das nun erfolgreich abgeschlossene Verfahren folgte auf die beiden gescheiterten NPD-Verbotsverfahren in den Jahren 2001 und 2013.

Dazu Lena Zagst, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Verfassung der Grünen Fraktion Hamburg: „Ich begrüße das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss der NPD, die sich mittlerweile ‚Die Heimat‘ nennt, aus der staatlichen Teilfinanzierung ausdrücklich. Mindestens sechs Jahre lang soll die Partei keine öffentlichen Gelder mehr erhalten. Auch der Wegfall von steuerlichen Vergünstigungen, beispielsweise bei Spenden und Erbschaften, ist ein wichtiger Schritt, um dem Treiben einer rechtsextremen Partei Einhalt zu bieten, die nachweislich darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Die Entscheidung zeigt, dass die in der Verfassung verankerten Schutzmechanismen unserer wehrhaften Demokratie funktionieren. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist eben nicht wehrlos, sondern in der Lage, fundamentale Angriffe juristisch abzuwehren. Karlsruhe hat heute final festgestellt: Keine Partei darf demokratische Mittel nutzen, um die Demokratie ins Wanken zu bringen. Es gilt nun, das Urteil und seine Begründung, sobald sie vorliegt, gründlich auszuwerten und zu prüfen, ob diese Rechtsprechung auf die AfD zu übertragen ist.“

Pressemitteilung Grüne Bürgerschaftsfraktion

NPD-Ausschluss von Parteienfinanzierung: „Die Demokratie weiß sich zu wehren“

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, die Partei „Die Heimat“, vormals NPD, von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Grund hierfür sind die verfassungsfeindlichen Ziele der Partei.

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Wer den Rechtsstaat bekämpft, darf nicht von ihm profitieren. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt heute, dass es in einer wehrhaften Demokratie Mittel und Wege gibt, sich nicht auf der Nase herumtanzen zu lassen. Auch wenn die ehemalige NPD aufgrund von Wahlniederlagen bereits seit längerem keine direkten Zahlungen mehr vom Staat erhalten hat, so konnte sie bisher doch auf wichtige Steuervergünstigungen zurückgreifen. Diese Quelle ist nun versiegt. Auch die AfD ist heute in vielen Landesverbänden gesichert rechtsextremistisch. Eine Partei darf nicht vom Rechtsstaat profitieren, wenn sie der Demokratie schaden will. In Reaktion auf die Demonstrationen in Deutschland und das Geheimtreffen von Potsdam haben AfD-Politiker ihre Deportationspläne offen bestätigt. So sagten etwa der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer und der AfD-Fraktionsvorsitzende im Brandenburger Landtag, Hans-Christoph Berndt: ‚Remigration ist kein Geheimplan, sondern ein Versprechen‘ und stellten sich damit hinter die in Potsdam besprochenen Pläne. Das heutige Urteil macht Mut und zeigt den Rechtsextremen und ihren Parteien, dass die Demokratie sich zu wehren weiß.“

Hintergrund

Die NPD wurde trotz mehrerer Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht verboten. Das Gericht nannte als Begründung, dass die Partei zu unbedeutend sei, um die Demokratie zu gefährden. Dennoch befand das Gericht, dass zwischen der NPD und dem Nationalsozialismus eine „Wesensverwandtschaft“ bestehe und ihre Ziele verfassungsfeindlich seien. In Reaktion auf das Urteil wurde die Möglichkeit zur Streichung öffentlicher Mittel für verfassungsfeindliche Parteien eingeführt. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten 2019 den Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung beantragt.

Pressemitteilung SPD Bürgerschaftsfraktion

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