NABU empfiehlt mit umweltschonenden Alternativen zu streuen
Bei Schnee und Glätte kommt in Hamburg oft Streusalz zum Einsatz. Der NABU macht darauf aufmerksam, dass Streusalz die Umwelt schädigt und deswegen nach § 31 Abs. (2) Satz 2 des Hamburgischen Wegegesetzes auf Gehwegen nicht eingesetzt werden darf. Stattdessen sollten abstumpfende Streumittel wie Granulate, Split, Sand oder Kies verwendet werden.
Die Auswirkungen von Streusalz sind vielfältig. Das Salz schädigt zum einen den Nährstoffhaushalt von Bäumen und Gehölzen, die trotz ausreichender Niederschläge vertrocknen können oder anfällig für Schädlinge und Krankheiten werden. Besonders empfindlich sind mit ihren Haarwurzeln die oftmals an Straßen gepflanzten Linden sowie auch Ahorne, Rosskastanien, Roteichen und Fichten. Zum anderen werde das Salz über die Regensiele in die Stadtbäche gespült. Dort tötet oder schwächt es die auf Süßwasser angewiesenen Fische und Kleintiere. Darüber hinaus entzünden sich Wild- und Haustiere am Streusalz die Pfoten. Neben den ökologischen Folgen verursacht Streusalz auch ökonomische Schäden wie die Korrosion an Brücken und Kraftfahrzeugen.
Schnee und Glatteis auf den Gehwegen bedeuten Rutschgefahr und ein erhöhtes Haftungsrisiko für Grundstücksbesitzer*innen, die für die Sicherheit auf ihren Bürgersteigen verantwortlich sind. Räum- und Streupflichten für Anwohner*innen hat die Stadt Hamburg auf ihrer Website übersichtlich zusammengefasst: www.hamburg.de/winterdienst. Eine Verpflichtung zur Anwendung von Streusalz gibt es nicht. Der Winterdienst gilt als ordnungsgemäß erfüllt, wenn der Gehsteig geräumt und ein Streumittel gegen die Glätte ausgebracht wurde. Der NABU empfiehlt Privathaushalten die Verwendung von salzfreien, abstumpfenden Streumitteln wie Granulat, Split, Sand oder Kies. Eine umweltschonende Glättebekämpfung kann sogar die Geldbörse schonen: Das Streugut kann zusammengekehrt und für den nächsten Einsatz aufbewahrt werden.
Tipp: Im Handel gibt es vom Umweltbundesamt (UBA) getestete Streumittel. Das UBA hat für Produkte, die bestimmte ökologische Anforderungen erfüllen, das Umweltzeichen „Blauer Engel – weil salzfrei“ vergeben. Verantwortungsvolle Bürger*innen sollten beim Kauf von Streugut auf dieses Siegel achten. Die Produkte sowie die Kriterien für die Vergabe des Umweltzeichens können unter www.blauer-engel.de abgerufen werden.
Pressemitteilung NABU Hamburg