Noch ist die Hummelsbüttler Feldmark im Bezirk Wandsbek als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen – doch das soll sich schon bald ändern. Der Planungsausschuss der Wandsbeker Bezirksversammlung hat die Einleitung der Bebauungspläne Hummelsbüttel 28 (Rehagen) und Hummelsbüttel 29 (Wildes Moor) beschlossen. So sollen die zwei Flächen im Schutzgebiet in Bauland umgewandelt werden, um hier bis zu 1.000 Wohnungen zu errichten.
„Noch 2005 stufte die Stadt Hamburg die Hummelsbüttler Feldmark als schützenswert ein und wies sie auf 404 Hektar Fläche als Landschaftsschutzgebiet aus. Teile der Feldmark wurden 2008 sogar zum Naturschutzgebiet erklärt. Und auch der Koalitionsvertrag des rot-grünen Senats stuft sie als schützenswert ein“, empört sich Bernd Quellmalz, stellvertretender Geschäftsführer des NABU Hamburg. „Diese Schutzbemühungen werden nun mit den beiden Bebauungsplänen unterlaufen. Wir lehnen diese Bauvorhaben aus Naturschutzgründen auf jeden Fall ab. Denn die geplante Bebauung würde das Landschaftsschutzgebiet, die Landschaftsachse und den Biotopverbund stark beeinträchtigen.“
Das Landschaftsschutzgebiet erfüllt wichtige ökologische und stadtklimatische Funktionen, z.B. bildet sich hier eine wichtige Kaltluftleitbahn vom Hamburger Umland in die dichter besiedelte Stadt. Darüber hinaus kritisiert der NABU, dass die Verkehrserschließung der geplanten Wohngebiete noch nicht abschließend geklärt ist. „Hier rechnen wir mit zusätzlichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und weiteren Grünverlusten“, so Quellmalz. „Zusätzlich ist ein erhöhter Nutzungsdruck auf die Naturschutzgebiete (NSG) „Hummelsbüttler Moore“ und „Raakmoor“ zu erwarten. Das würde diese sensiblen Gebiete belasten.“ Der NABU fürchtet darüber hinaus, dass diese Baupläne erst der Anfang für weitere Baumaßnahmen der übrigen Feldmark sind. Er spricht sich daher entschieden gegen die Bebauung der Hummelsbüttler Feldmark aus und fordert stattdessen den Senat auf, die Feldmark mit ihrer typischen Knicklandschaft zu erhalten.
Der Naturhaushalt in der Feldmark muss unbedingt erhalten bleiben und gestärkt werden, so der NABU. Daher fordert der Umweltverband, im Falle fortschreitender Planungen für den Wohnungsbau dringend folgendes zu berücksichtigen:
•Selbstverständlich muss bei einer etwaigen Bebauung der naturschutzrechtlich gebotene Ausgleich ortsnah und zeitnah umgesetzt werden, um die Beeinträchtigung des Naturhaushalts zu kompensieren.
•Auf die Bebauung der Fläche „Wildes Moor“ im Nordwesten der Feldmark muss unbedingt verzichtet werden, da diese einen Riegel im LSG darstellen würde, der dann dessen ökologische Funktion, z.B. für den Biotopverbund, stark beeinträchtigt. Im direkten Vergleich würde die Bebauung der Fläche „Rehagen“ aus Naturschutzsicht weniger Schaden anrichten. Dort liegt nur ein kleiner Bereich im Biotopverbund, welcher jedoch von der Bebauung ausgeschlossen bleiben muss. Bestehende Knicks müssen unbedingt erhalten bleiben und gepflegt werden.
•Die südlich an das Plangebiet „Rehagen“ angrenzende Fläche direkt am Poppenbütteler Weg ist für den Wohnungsbau aus Sicht des Naturschutzes aber noch weniger schädlich, da sie am Rande des LSG liegt und direkt an die vorhandene Bebauung anschließt. Der NABU fordert, einen entsprechenden Flächentausch zwischen Stadt und dem Grundstückseigentümer dieser Fläche anzustreben.
•Für die Stärkung des Naturhaushaltes muss das NSG „Hummelsbüttler Moore“ vergrößert werden, indem die darin liegenden Moore Hüsermoor und Ohlkuhlenmoor miteinander verbunden werden. Dafür müssen Ackerflächen entsprechend ökologisch aufgewertet und gepflegt werden.
•Der Bach Susebek sowie das Gebiet um die alten Ziegeleiteiche müssen ökologisch aufgewertet werden.
Weitere Infos sowie die NABU-Grundsatzposition zum Thema zum Downlaod unter:
www.NABU-Hamburg.de/wohnungsbau
Pressemitteilung NABU HH