Monatelang ließ die SPD-Mehrheitsfraktion die Einführung von Online-Petitionen prüfen. Gestern Abend im Verfassungsausschuss wurde der Grüne Vorschlag faktisch beerdigt. Der Antrag wird bis zur Wahl nicht mehr aufgerufen und verfällt damit. Im Ergebnis kommt dies einer Ablehnung gleich. Vorausgegangen waren viele Bedenken, mal war es die Machbarkeit, mal waren es finanziellen Gründe. Am Ende wurde aber deutlich: Die SPD will keine an die Bürgerschaft angebundene Online-Petition. Das ist ein ignorantes Signal an die Generation digital.
Farid Müller, verfassungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion, sagt dazu: „Die SPD will keine an die Bürgerschaft angebundene Online-Petition. Das ist ein ignorantes Signal an die Generation digital. Als Instrument der Bürgerbeteiligung haben sich Online-Petitionen in anderen Bundesländern bewährt. In vier Landtagen und im Bundestag gibt es bereits die Möglichkeit, für ein öffentliches Anliegen eine Online-Petition zu starten. Da inzwischen 80 Prozent der Hamburgerinnen und Hamburger einen Internetanschluss haben, ist es sinnvoll, eine Online-Zeichnung für eine Volkspetition auch in Hamburg zu ermöglichen. Hinzu kommt, dass viele gesellschaftspolitische Diskussionen und Aktionen im Internet ihren Anfang nehmen. Neben der Beteiligung im Internet sollten sich Bürgerinnen und Bürgern auf einer Diskussionsplattform über ihre Anliegen austauschen können. Die Möglichkeit der handschriftlichen Zeichnung einer Petition sollte weiter bestehen bleiben. Die Kosten für dieses neue Instrument der Bürgerbeteiligung halten sich in vertretbaren Grenzen.“
Hintergrund
Die Hamburger Volkspetition gibt es bisher nur mit handschriftlich gesammelten Unterschriften. Erfolgreich ist eine Petition, wenn 10.000 gültige Unterschriften erreicht werden. In diesem Fall muss sich die Bürgerschaft mit dem Anliegen befassen. Eine Volkspetition löst im Unterschied zur Volksinitiative (ebenfalls 10.000 nötige Unterschriften) kein Volksbegehren bzw. einen Volksentscheid aus. Bisher in Hamburg gestartete Online-Petitionen finden auf privat betriebenen Plattformen statt und haben keinerlei direkte Folgen. Erst heute wurde wieder über eine Online Petition zur Betreuung in Ganztagsschulen mit mehr als 4.700 Unterschriften berichtet. An der Verbindlichkeit würde sich erst etwas ändern, wenn diese Petitionen mit der bestehenden Volkspetition verknüpft werden.
Neben dem Deutschen Bundestag ist es auch in Bremen (seit Januar 2010), Schleswig-Holstein (seit März 2013), Rheinland-Pfalz (seit März 2011) und Thüringen (seit Juni 2013) möglich, öffentliche Petitionen online einzureichen und zu zeichnen. Darüber hinaus bieten die Landesparlamente von Bremen, Thüringen und Rheinland-Pfalz auch Diskussionsforen zu den Online-Petitionen an, die rege genutzt werden. Die kombinierte Abgabe von elektronischer Mitzeichnung und handschriftlich gesammelten Unterschriften ist in Bremen und Schleswig-Holstein möglich. Die Kosten für die technische Einrichtung von Online-Petitionsplattformen liegen nach Auskunft aus den anderen Bundeländern zwischen 8.000 und 30.000 Euro.
Pressemitteilung GRÜNE Bürgerschaftsfraktion