Kircheneigene Grundstücke für den Wohnungsneubau

Heute haben Propst Hans-Jürgen Buhl und Propst Dr. Johann Hinrich Claussen vom Kirchenkreis Hamburg-Ost der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Propst Thomas Drope und Siegfried Duvigneau (stellvertretender Vorsitzender des Kirchenkreisrates) vom Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein der Nordkirche sowie Willi Rickert, Leiter des Amtes für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung, und Andreas Kellner, Leiter des Denkmalschutzamtes, eine Vereinbarung auf Verwaltungsebene unterzeichnet, die die Voraussetzungen dafür verbessert, kircheneigene Grundstücke oder Gebäude für den Wohnungsneubau zu entwickeln.

 

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Wir gehen den erfolgreichen Weg der kooperativen Wohnungspolitik weiter. Die Kirchenkreise sind weitere starken Partner, mit dem wir weitere innerstädtische Grundstücke für den Wohnungsneubau erschließen und dabei unser gemeinsames Anliegen voranbringen, preisgünstigen Wohnraum für Menschen zu schaffen, die es auf dem Hamburger Wohnungsmarkt schwer haben.“

Kirchliche Körperschaften der Nordkirche und hier im Regelfall die Kirchengemeinden sind Eigentümer zahlreicher Grundstücke und Gebäude in Hamburg. Infolge der demographischen Entwicklung und des damit verbundenen Mitgliederrückgangs ist es wahrscheinlich, dass einige dieser Grundstücke und Gebäude in den kommenden Jahren für ihre ursprüngliche Nutzung nicht mehr gebraucht werden und daher für den Wohnungsneubau gewonnen werden können.

Mit der heute geschlossenen Vereinbarung wollen die Kirchenkreise und der Senat gemeinsam die Voraussetzungen dafür zu schaffen, insbesondere die Kirchengemeinden zu ermutigen, von ihnen nicht mehr für kirchliche Zwecke benötigte Grundstücke oder Gebäude für den Wohnungsbau weiter zu entwickeln bzw. umzunutzen. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf der Schaffung von Wohnraum für Menschen liegen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt am Wohnungsmarkt benachteiligt sind.

Zu diesem Zweck haben die Kirchenkreise der Nordkirche und Senat vereinbart, eine „Arbeitsgemeinschaft Kirchenflächen“ einzurichten, deren Aufgabe es ist, auf Arbeitsebene einzelfallbezogene Vorschläge für die Entwicklung insbesondere von komplexen Bauvorhaben zu erarbeiten. Hier sollen unter anderem Fragen zu Nutzungskonzepten der Kirche, zu Bodenordnung, Planrechtsänderungen oder Befreiungen nach Baurecht, Fragen des Denkmalschutzes einschließlich des Umgebungsschutzes sowie Fördermöglichkeiten erarbeitet werden. Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaft werden dann in die regelhaften Verfahren und Gremien eingespeist. Dadurch sollen diese Wohnungsbauvorhaben schnell und effizient realisiert werden können.

Weitere Infos unter www.hamburg.de/wohnungsbau
Pressemitteilung Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

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