Klageabweisung: Kein guter Tag für die Tideelbe

BUND, NABU und WWF bedauern die Abweisung der Klagen der Gemeinden und Fischer / Prognoseunsicherheiten wachsen / Weltkulturerbe Speicherstadt betroffen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat heute die Klagen der Fischer sowie der Gemeinden Otterndorf und Cuxhaven abgewiesen und festgestellt, dass die Belange der Kläger nur „eingeschränkt schutzwürdig“ sind. Die heutige Entscheidung des Gerichts führt aus Sicht der Umweltverbände dazu, dass eine grundlegende Überprüfung der umstrittenen Prognosen der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) unterbleibt. Trotz neuer Erkenntnisse und einer deutlichen Veränderung an der Tideelbe in den letzten Jahren basiert die gerichtliche Überprüfung somit weiter auf veralteten Unterlagen.
„Man stelle sich vor, es soll eine Tiefgarage gebaut werden und bei der Genehmigung wird ignoriert, dass sich der Grundwasserspiegel seit Beginn der Planung gravierend erhöht hat. So in etwas verhält es sich derzeit bei der Elbvertiefung, deren Planunterlagen über 12 Jahre alt sind“, so die Umweltverbände BUND, NABU und WWF.

Die Umweltverbände gehen davon aus, dass sich Wasserstände zwei bis dreimal stärker erhöhen werden, als die veralteten Modellierungen der Bundesanstalt für Wasserbau im Verfahren prognostizieren. Dies hätte nicht nur ökologische Auswirkungen, sondern beträfe auch das Weltkulturerbe Hamburger Speicherstadt. So sind die aktuellen Probleme in der Speicherstadt auf die starken Änderungen des Tidehubs in Folge der Flussvertiefungen in den letzten 120 Jahren zurückzuführen. Allein in den letzten fünf Jahren sind nochmals 14 Zentimeter Tidehuberhöhung dazu gekommen – ein Trend, der durch die nächste Elbvertiefung nochmals verstärkt wird.
Des Weiteren sind die extremen Aufsedimentationen beispielsweise in den Sportboothäfen an der Elbe sowie die kontinuierliche Steigerung der Unterhaltungsbaggermengen im Hamburger Hafen heute schon Ausdruck für ein Flusssystem, welches außer Kontrolle geraten ist.
„Wir machen uns großen Sorgen um die Entwicklung an der Tideelbe, insbesondere über die Folgen einer weiteren Vertiefung. Es ist Zeit, dass die politischen Entscheidungsträger den Problemen an der Elbe ins Auge sehen und Verantwortung übernehmen. Sollte nicht von der Planung in Gänze Abschied genommen werden, sollte man statt veralteter Unterlagen zumindest eine aktuelle Prognose der Auswirkungen der geplanten Elbvertiefung zur Grundlage machen. Dafür sind Berechnungen mit einem 3D-Modell mit beweglicher Flusssohle über einen mehrjährigen Zeitraum notwendig. Wir fragen uns, welche Erkenntnisse einer zeitgemäßen Prognose die Bundesanstalt für Wasserbau fürchtet“, so die Verbände BUND, NABU und WWF.

Pressemitteilung BUND HH


Fahrrinnenanpassung erreicht weiteres Etappenziel

Bundesverwaltungsgericht weist Klagen der Gemeinden Cuxhaven, Otterndorf und der Berufsfischer ab

Wirtschaftssenator Frank Horch sagt zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: „Mit dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind wir der Umsetzung der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe einen weiteren Schritt näher gekommen. Ich bin weiterhin sehr zuversichtlich, dass wir das Projekt in naher Zukunft umsetzen können. Wir arbeiten seit Februar daran, die letzten Bedenken des Gerichts auszuräumen. Die Überarbeitungen fließen in das dritte Planergänzungsverfahren ein. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass bereits im Januar 2018 ein Antrag auf Planergänzung bei den Planfeststellungsbehörden gestellt werden kann und damit ein entsprechendes Planergänzungsverfahren gestartet werden kann.“

Am 13. Dezember wird das Bundesverwaltungsgericht die noch verbliebenen Klagen von vier Privatpersonen und von Wasser- und Bodenverbänden verhandeln. Während die privaten Eigentümer erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärm, Erschütterungen, Uferabbrüche und ein ca. 70 m hohes Oberfeuer rügen, geht es den Verbänden um ergänzende Regelungen zu den Planfeststellungsbeschlüssen im Hinblick auf die Sicherstellung der Ent- und Bewässerung ihrer Verbandsgebiete und die Gewährleistung des Hochwasserschutzes. Mit Abschluss auch dieser Gerichtsverfahren sind dann alle anhängigen Klagverfahren gegen die Fahrrinnenanpassung abgeschlossen.

Pressemitteilung Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation


Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen Fahrrinnenanpassung ab
Seeler: „Eine weitere Hürde erfolgreich genommen“

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem heutigen Urteil die Klagen der Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf sowie von Berufsfischern gegen die Fahrrinnenanpassung abgewiesen.

Dazu Joachim Seeler, hafenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit der heutigen Entscheidung ist eine weitere wichtige Hürde genommen. Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Nachbesserungen an der Planung nun zügig abgeschlossen werden können, nachdem bereits eine Ausgleichsfläche für den Schierlings-Wasserfenchel gefunden wurde. Die Planungsbehörden leisten weiter sehr gute Arbeit, um die Vorgaben aus dem Urteil vom Februar in die Tat umzusetzen. Der heutige Urteilsspruch aus Leipzig ist ein weiteres deutliches Signal: die Fahrrinnenanpassung kommt!“

Pressemitteilung SPD-Bürgerschaftsfraktion

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