Klare Regelungen für E-Scooter- und E-Bike-Sharing

Die Bereitstellung von E-Scooter und E-Bikes im öffentlichen Raum wird straßenrechtlich ab sofort als Sondernutzung und nicht mehr wie bisher unter Gemeingebrauch eingestuft. In Gesprächen mit den Anbietern für Sharing-E-Bikes und E-Scootern sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wurde dafür nun eine gemeinsame Vertragsgrundlage geschaffen. Darin enthalten sind klare Regeln, um die öffentliche Sicherheit zu stärken.

Pro Sharing-E-Scooter und -E-Bike wird ab sofort eine Sondernutzungsgebühr erhoben. Mit den Einnahmen wird auch der Ausbau der Abstellflächen weiter vorangetrieben. Die Verkehrssicherheit wird gesteigert und ein Verfahren für falsch abgestellte Sharing-Fahrzeugen geregelt. Gerade auf Fußwegen, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personengruppen, soll durch die neuen Verträge die Sicherheit weiter erhöht werden.

Mit der Unterzeichnung des neuen Rahmenvertrages, der eine Laufzeit bis 31. Dezember 2027 hat, wird die Bedeutung der geteilten Mikromobilität als Baustein eines vielfältigen Mobilitätsangebots mit eindeutigen Regelungen zur Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unterstrichen.

Die vereinbarten Maßnahmen:

Ab sofort wird eine Sondernutzungsgebühr je angebotenem Sharing-E-Scooter und -E-Bike in Höhe von zwei Euro pro Monat erhoben. Auf dem Ring 2 werden zusätzlich 4,50 EUR pro Monat und Fahrzeug erhoben.
Klare Regeln für falsch abgestellte E-Scooter: Wenn die Polizei oder der Landesbetrieb Verkehr (LBV) falsch abgestellte Scooter auffinden, werden die Anbieter kontaktiert, die die falsch abgestellten E-Scooter ordnungsgemäß umstellen bzw. einsammeln müssen.
Die Stadt kann falsch abgestellte Scooter jederzeit selbst umstellen bzw. auch einsammeln und an einen Verwahrort bringen. Ein Abschleppen der Sharing-Fahrzeuge erfolgt, wenn zum Beispiel kein Platz zum Umstellen vorhanden ist, wenn eine Verkehrsgefährdung bzw. -behinderung droht oder wenn es sich um große Ansammlungen von E-Scooter handelt.
Nutzerinnen und Nutzer müssen bei eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Polizei und den Landesbetrieb Verkehr die Verwarnungsgelder für verkehrswidrig abgestellte E-Scooter und E-Bikes voll selber zahlen. Zusätzlich zum Verwarnungsgeld wird gegenüber den Anbietern eine Gebühr von 30 Euro je E-Scooter beim Umstellen und 100 Euro beim Abschleppen erhoben, um den Verwaltungsaufwand der Stadt Rechnung zu tragen.
Feedback und schnelle Reaktion: Anbieter sind verpflichtet, ein digitales Meldesystem bereitzustellen, über das falsch abgestellte Fahrzeuge unkompliziert gemeldet werden können. Mit dem Scooter-Melder der Plattform Shared Mobility www.scooter-melder.de existiert bereits eine zentrale Meldeplattform.
Sensibilisierung und Sicherheit: Zu besonderen Anlässen, wie z. B. Großveranstaltungen werden Maßnahmen wie Reaktionstests in den Apps durchgeführt, um das Bewusstsein für sicheres Verhalten im Straßenverkehr zu stärken, insbesondere im Hinblick auf Alkoholkonsum. Die bereits vorher vereinbarten Regeln wie das After-Ride-Picture, anbieterorganisierte Fußpatrouillen an hochfrequentierten Abstellorten (u. a. im Umfeld des Hauptbahnhofs) oder die Begrenzung der E-Scooter im Ring 2 bleiben weiterhin bestehen.

Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende: „E-Scooter und E-Bikes sind ein ergänzender Mobilitätsfaktor und gehören inzwischen zum Straßenbild dazu. Falsch abgestellte Sharing-Fahrzeuge sind allerdings nicht nur ein Ärgernis, sondern können auch ein gefährliches Hindernis sein. Wir haben daher nun die Bereitstellung von E-Scootern und E-Bikes im öffentlichen Raum als Sondernutzung eingestuft und mit den Anbietern einen detaillierten Vertrag über Rechte und Pflichten geschlossen. Die Anbieter verpflichten sich im Rahmen der Sondernutzung, Verwarnungsgelder für falsch abgestellte E-Scooter und E-Bikes an den tatsächlichen Verursacher weiterzureichen. Neben dem Ziel, den Verursacher direkt zu belangen, sorgt diese Maßnahme ebenso für mehr Verkehrssicherheit. Die eingenommenen Gebühren sollen für die Schaffung weiterer Abstellplätze an den Hot Spots wie Schnellbahnhaltestellen, Bus- und Bahnhöfe oder Veranstaltungsorten genutzt werden. Ziel ist es, die Abstellflächen für diese Sharing-Fahrzeuge durch die Sondernutzungsgebühren zu refinanzieren.“

Die in Hamburg aktiven vier Mikromobilitätsanbieter Bolt, Dott, Lime und Voi äußern sich gemeinsam zum neuen Rahmenvertrag: „Hamburg zeigt mit diesem Rahmenvertrag, wie eine enge Zusammenarbeit zwischen Stadt und Anbietern zu fairen und nachhaltigen Lösungen führen kann. E-Scooter und E-Bikes sind längst fester Bestandteil des Hamburger Mobilitätsmixes. Jährlich werden Millionen Fahrten absolviert – viele Tausende Hamburgerinnen und Hamburger nutzen Mikromobilitätsdienste täglich, oft in Kombination mit Bus und Bahn. Damit setzt Hamburg Maßstäbe für die erfolgreiche Integration von Mikromobilität in den öffentlichen Nahverkehr. Wir schätzen die partnerschaftliche Zusammenarbeit der vergangenen Jahre und freuen uns, dass der neue Vertrag langfristige Planungssicherheit schafft. Wichtig ist nun, dass die erhobenen Sondernutzungsgebühren gezielt in den Ausbau der Infrastruktur fließen, um sichere Abstellflächen und eine noch bessere Vernetzung mit dem ÖPNV zu ermöglichen. So bleibt geteilte Mikromobilität ein starker Baustein für eine moderne, nachhaltige Stadtentwicklung.“

Mithilfe von Geofencing stellen die Sharing-Anbieter bereits seit Markteintritt im Jahr 2019 in Kooperation mit der Stadt sicher, dass der Leihvorgang für Sharing-Fahrzeuge in bestimmten Gebieten technisch nicht beendet werden kann. Diese Gebiete sind als Parkverbotszonen entsprechend in den Verleih-Apps gekennzeichnet.

Die Einrichtung von Parkverbotszonen, insbesondere in Verbindung mit festen Abstellflächen für E-Scooter, soll zu einer Entlastung der Gehwege beitragen, das Stadtbild verbessern und die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger erhöhen.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende prüft daher fortlaufend in enger Abstimmung mit beteiligten Dienststellen wie den Bezirken und der Polizei die Einrichtung weiterer Abstellflächen und No-Parking-Zones für E-Scooter. Wesentliche Kriterien sind die Nachfrage nach E-Scootern, das Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmenden und Flächennutzungen sowie die Platzverfügbarkeit.

Überprüft wird die Einhaltung der städtischen Vorgaben u.a. durch ein Dashboard der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), das in Kooperation mit dem Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung (LGV) bereits seit Markteintritt der E-Scooter aufgebaut wurde und fortlaufend weiterentwickelt wird. Mithilfe des Dashboards kann in Echtzeit abgelesen werden, ob beispielsweise die maximale Anzahl von E-Scootern im Ring 2 eingehalten wird.

Pressemitteilung Behörde für Verkehr und Mobilitätswende


Kurswechsel der Verkehrsbehörde bei E-Scootern: „Mehr Ordnung und Sicherheit, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger“

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat heute mitgeteilt, die Bereitstellung von E-Scootern und E-Bikes im öffentlichen Raum künftig nicht mehr als erlaubnisfreien Gemeingebrauch, sondern als erlaubnispflichtige Sondernutzung zu behandeln. Damit wird unter anderem ab sofort eine Sondernutzungsgebühr erhoben, mit deren Einnahmen der Ausbau der Abstellflächen weiter vorangebracht werden soll. Zudem soll die Verkehrssicherheit mit einem Verfahren für falsch abgestellte E-Scooter insbesondere auf Fußwegen weiter erhöht werden. Die SPD-Fraktion hatte lange auf eine Neuregelung nach dem Beispiel anderer Bundesländer wie Bremen und Nordrhein-Westfalen gedrungen und begrüßt den Kurswechsel der Behörde.

Dazu Ole Thorben Buschhüter, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „E-Scooter, die falsch abgestellt werden und anderen, insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen, den Weg versperren, sind ein großes Ärgernis. Dem sagt die Stadt jetzt den Kampf an. Die Behandlung als Sondernutzung ermöglich es, Anbieter und Nutzer für falsch abgestellte E-Scooter in die Pflicht zu nehmen und Einnahmen aus der Sondernutzungsgebühr in die Schaffung von mehr Abstellflächen zu investieren. Das sorgt für mehr Ordnung und Sicherheit auf den Gehwegen. Die SPD-Fraktion Hamburg hat seit langem bei der Verkehrsbehörde auf eine Einstufung von E-Scooter- und E-Bike-Sharing als erlaubnispflichtige Sondernutzung gedrungen. Es ist eine gute Nachricht, dass die Verkehrsbehörde nun ihren Kurs ändert und dem pragmatischen Beispiel anderer Bundesländer folgt. Die Zukunft wird zeigen, ob eine solche Regelung ausreichend ist oder ob ein Konzessionsmodell, wie es etwa in Berlin genutzt wird, ein möglicher nächster Schritt wäre. Wir begrüßen es, dass die Anbieter so kooperativ an dem neuen Rahmenvertrag mitgearbeitet haben. Hamburgs Bürgerinnen und Bürger profitieren jetzt von einer besseren Steuerung und damit von einer Stadt, die mobil, sicher und lebenswert bleibt und sich gleichzeitig neuen Mobilitätsangeboten nicht verschließt.“

Pressemitteilung SPD Bürgerschaftsfraktion

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