… Klimaschutz überfällig
Heute läuft die offizielle Frist ab, bis zu der die Bundesregierung, zahlreiche Ministerien, der Bundestag und einige weitere Fachgremien ihre Stellungnahmen zu den drei, im September 2024 eingereichten Klimaklagen beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einreichen konnten. Das BVerfG hatte die Regierung vor einigen Wochen aufgefordert, zu den Argumenten der Klagenden Stellung zu beziehen.
Damit leitete das Gericht einen wichtigen Schritt im Verfahren zur Prüfung der Verfassungsbeschwerden ein. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sehen hierin ein Indiz, dass die Richterinnen und Richter sich auf eine erneute Prüfung des Klimaschutzgesetzes vorbereiten.
Verena Graichen, Geschäftsführerin Politik beim BUND: „Die Bundesregierung lässt bisher jeglichen Ehrgeiz vermissen, auch nur die geltenden Klimaziele einzuhalten. Rechtlich ist klar, dass es eine Verschlechterung von Klimaschutz nicht geben darf, im Gegenteil braucht es deutlich mehr Anstrengungen. Die Regierung Merz muss jetzt im ersten Schritt mit ihrem Klimaschutzprogramm beweisen, dass sie rechtstreu und im Sinne der kommenden Generationen handelt. Klimamaßnahmen abzuschwächen, wie es die Regierung bei den Vorgaben zu Verbrenner-Autos oder zum Heizen plant, passt nicht zu diesen Grundsätzen.”
BUND und SFV nutzen ihrerseits die Frist, um dem Bundesverfassungsgericht neueste klimawissenschaftliche und rechtliche Entwicklungen vorzutragen. Der entsprechende Schriftsatz wurde heute eingereicht.
„Die Aufforderung zur Abgabe der Stellungnahmen ist ein erster Teilerfolg. Nun bleibt abzuwarten, wie Bundesregierung und Ministerien ihre rückwärtsgewandte Position verteidigen. Während die Regierung ihre Klimaziele immer wieder infrage stellt, warnen Forschende eindringlich: Für klimaschädliche Aktivitäten bleibt kein Spielraum mehr. Wissenschaftlich belegt ist, dass das Restbudget für CO2-Emissionen praktisch erschöpft ist”, so Susanne Jung, Geschäftsführerin des SFV.
Argumentative Unterstützung erhielten SFV und BUND jüngst vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Dieser hob in einem Gutachten die völkerrechtliche Bedeutung des Klimaschutzes im Zusammenhang mit den Menschenrechten hervor. Der IGH betont unter anderem, dass die Erderhitzung auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden muss. Er konkretisiert die Bindung der Staaten an diese Zielsetzung und die Verantwortung von Industriestaaten, was den klimapolitischen Handlungsspielraum deutlich verengt. Neue klimawissenschaftliche Studien zeigen zudem, dass global nur noch etwa 80 Gigatonnen CO2 ausgestoßen werden dürfen, wenn die 1,5-Grad-Grenze mit hoher Wahrscheinlichkeit gehalten werden soll. Das ist etwa eine Halbierung gegenüber früheren Berechnungen. Gerade für ein Industrieland wie Deutschland ist demnach kein Spielraum, Klimaschutz zu verzögern.
Hinweis: Die seit ca. einem Jahr eingereichte Verfassungsbeschwerde ist eine von dreien, die fünf deutsche Umweltverbände gemeinsam mit Kläger*innen aus allen Teilen der Gesellschaft gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie insbesondere die Entkernung des Klimaschutzgesetzes (KSG) erheben. Neben dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) führen die Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie auch Greenpeace und Germanwatch jeweils eine Beschwerde.
Pressemitteilung BUND
SRU-Gutachten stützt Verfassungsbeschwerde der Deutschen Umwelthilfe: „Klimaschutzgesetz der Bundesregierung gefährdet Erreichung der deutschen Klimaziele“
Das neue Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) bestätigt zentrale Kritikpunkte der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am Klimaschutzgesetz und gibt ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung weiteren Rückenwind. Die Expertinnen und Experten kommen zu dem Schluss, dass die Abschwächung des Gesetzes – insbesondere die Abschaffung der verbindlichen Sektorziele – das Erreichen der deutschen Klimaziele deutlich gefährdet. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung, die Länder sowie mehrere Fachinstitutionen aufgefordert, zu den Verfassungsbeschwerden der DUH und weiterer Umweltverbände bis zum heutigen 15. Oktober 2025 Stellung zu beziehen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Durch das Gutachten des SRU bekommt unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz noch einmal deutlichen Rückenwind. Der SRU schließt sich unserer Einschätzung an, dass durch die Änderung des Klimaschutzgesetzes das Erreichen der Klimaschutzziele deutlich unwahrscheinlicher wird. Statt die Abschaffung der Sektorziele zu verteidigen und Verantwortung weiterhin zu verwässern, braucht es endlich eine Politik, die das Pariser Abkommen ernst nimmt und das CO2-Budget als verbindliche Grenze begreift. Wir fordern von der Bundesregierung sofort zu handeln: Nur mit einer Rückkehr zu klarer Sektorverantwortung, dem Beschluss eines Paris-kompatiblen CO2-Budgets und der umgehenden Verabschiedung eines Klimanotfallprogramms kann der Rückstand beim Klimaschutz aufgeholt und eine lebenswerte Zukunft für die künftige Generationen bewahrt werden.“
Remo Klinger, Rechtsanwalt, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Das Gutachten des SRU hat erhebliches Gewicht. Bereits 2021 hat das Bundesverfassungsgericht maßgeblich auf den SRU abgestellt. Wenn seine Budgetberechnungen jetzt darauf hinweisen, dass selbst ein großzügiges CO2-Budget schon 2033 aufgebraucht sein wird, ist das eine sehr ernstzunehmende Warnung: Es zeigt wissenschaftlich fundiert, dass die Bundesregierung ihren verfassungsrechtlichen Pflichten zum Schutz künftiger Generationen nicht nachkommt. Das ist deutliches Signal für die Verfassungswidrigkeit des aktuellen Klimaschutzgesetzes.“
Pressemitteilung DUH