Senat bringt CO2-neutralen Umbau der Stadt weiter voran
Der Senat hat heute die Novellierung des Klimaschutzgesetzes und die zweite Fortschreibung des Klimaplans beschlossen. Darin enthalten ist auch die Festschreibung der neuen Klimaziele Hamburgs: Bis 2030 soll der CO2 Ausstoß im Vergleich zu 1990 um 70 Prozent sinken, bis 2045 soll Hamburg CO2 neutral werden.
Mit den neuen gesetzlich verankerten Zielen und Maßnahmen werden entscheidende Weichen gestellt, um den klimafreundlichen Umbau der Stadt und die notwendige Dekarbonisierung in Wirtschaft und Gesellschaft voranzubringen: Durch höhere Klimaschutzziele, durch die Nutzung und den Ausbau von Erneuerbaren Energien sowie durch ambitionierte Vorgaben für Wärmenetze, für öffentliche Gebäude und für eine nachhaltige Mobilität.
Mit diesem Paket legt der Senat nicht nur die zweite Fortschreibung des Klimaplans und die Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes vor, sondern auch Änderungen zugunsten von Klimaschutzmaßnahmen in der Hamburgischen Bauordnung sowie im Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung. Um diese Maßnahmen zusammenzubinden, wurde das Klimaschutzstärkungsgesetz beschlossen.
Die Fortschreibung des Klimaplans enthält eine Vielzahl konkreter Maßnahmen und beschreibt die Verantwortung und die jeweiligen CO2-Minderungsziele in den Sektoren „Verkehr“, „Private Haushalte“, „Gewerbe, Handel, Dienstleistungen“ und „Industrie“. Die Novellierung des Klimaschutzgesetzes gießt die neuen Ziele und Maßnahmen in einen gesetzlichen Rahmen. Wesentliche Neuerungen sind u. a. die Einführung einer Solargründach-Pflicht, einer vorgezogenen Photovoltaik-Pflicht für Bestandsgebäude, einer PV-Pflicht für offene Stellplatzanlagen sowie eine Stärkung des Ausbaus der Infrastruktur für Strom, Wärme, Wasserstoff und öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge.
Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Hamburg hat in den letzten Jahren im Klimaschutz einiges erreicht. Wir setzen auf den schnellen Ausbau der Photovoltaik (PV) auf Dächern und Fassaden, auf emissionsfreien öffentlichen Nahverkehr, steigen bei der Fernwärme voll-ständig aus der Kohle aus, setzen mit unseren öffentlichen Unternehmen konsequent auf die Dekarbonisierung, investieren in den Landstrom im Hafen – der klimafreundliche Umbau der Stadt nimmt weiter zügig an Fahrt auf. Hamburg leistet damit als moderne Metropole und großer Industriestandort in Deutschland einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und unterstützt die Ziele der Bundesregierung. Ein besonderes Augenmerk legt der Senat dabei auch auf den zügigen Aufbau einer umfangreichen Hamburger Wasserstoffwirtschaft inklusive Import über den Hafen.
Wir haben uns in Hamburg sehr ambitionierte Ziele gesetzt, bis spätestens 2045 und damit fünf Jahre schneller als bislang vorgesehen, wollen wir unsere Stadt CO2 neutral aufstellen. Auch das Etappenziel bis 2030 haben wir verschärft und wollen den CO2-Ausstoß im Vergleich zu 1990 um 70 Prozent senken; damit sind wir noch etwas ehrgeiziger als der Bund. Die Gesetzesvorlage schafft zudem wichtige notwendige Grundlagen, um den Ausbau von Erneuerbaren Energien in Hamburg weiter voranzubringen und unsere Stadt und unseren Planeten für uns und nachfolgende Generationen weiterhin lebenswert zu halten.
Mit dem fortgeschriebenen Klimaplan zeigen wir Wege auf, wie Hamburg diese Ziele konkret erreichen und seiner Verantwortung gerecht werden kann. Dabei ist mir wichtig, dass wir alle – Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Bürger:innen – gemeinsam mit aller Kraft am gleichen Strang ziehen. Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif, aber wir werden auf eine gerechte und sozial ausgewogene Verteilung der Lasten achten und die Chancen auch für unsere Wirtschaft nutzen. Und dabei ist es auch wichtig, dass die Bundesregierung ambitionierte Rahmenbedingungen setzt.
Mit der vorgelegten Novellierung des Klimaschutzgesetzes setzen wir den rechtlichen Rahmen, sie ist ausgewogen und technologieoffen. Nachdem wir als erstes Bundesland die Solardachpflicht festgeschrieben haben sowie den Kohleausstieg, schreiben wir nun erneut ein Stück Rechtsgeschichte mit der bundesweit erstmaligen Einführung einer kombinierten Solargründachpflicht. Auch werden wir die PV-Pflicht für Bestandsgebäude vorziehen, eine PV-Pflicht für Stellplatzanlagen und eine Erleichterung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie der Infrastruktur für Strom, Wasserstoff und öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge einführen. Bei anderen Maßnahmen wie der Anhebung des Anteils Erneuerbarer Energien beim Heizungstausch müssen wir die Vorgaben des Bundes im noch vom Bundestag zu beschließenden Gebäudeenergiegesetz abwarten.“
Neuerungen durch das Klimaschutzstärkungsgesetz
Das Klimaschutzstärkungsgesetz ist eine umfassende Änderung zugleich von mehreren Gesetzen. Wesentlicher Bestandteil ist die Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) von 2020. Daneben werden weitere Änderungen unter anderem der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) vorgenommen. Die Beratung und finale Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch die Bürgerschaft kann jetzt erfolgen. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Januar 2024 geplant.
Wichtige Neuerungen:
– Vorrang für den Ausbau der erneuerbaren Energien: Mit der Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes wird ein gesetzlicher Abwägungsvorrang für den Ausbau der erneuerbaren Energien eingeführt, insbesondere für den Ausbau der Netzinfrastruktur für Strom, Wärme und Elektromobilität sowie für den Ausbau der Wasserstoffnetzinfrastruktur. Dadurch sollen Infrastrukturprojekte in diesen Bereichen erleichtert und beschleunigt werden.
– Vorgezogene PV-Pflicht bei Bestandsgebäuden: Der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen soll durch die Vorgabe einer Mindestbelegungsfläche gestärkt und wirtschaftlich sinnvoll gestaltet werden. Auch auf Dächern von Bestandsgebäuden sollen Photovoltaik-Anlagen früher, bereits ab 2024 verpflichtend werden, wenn ein wesentlicher Umbau des Daches ansteht. Reparaturmaßnahmen von sturm- oder unwetterbedingten Elementarschäden sollen die Pflicht je-doch nicht auslösen.
– Einführung einer kombinierten Solargründachpflicht: Ab 2027 werden Neubauten und Bestandsgebäude im Fall eines wesentlichen Umbaus des Daches zur Errichtung eines Solargründachs verpflichtet. Das Solargründach verbindet effektiv die Erzeugung erneuerbarer Energie mit Aspekten der Hitzevorsorge, Regenwasserbewirtschaftung und Luftreinhaltung. Die Nutzung von Dachflächen sowohl zur Erzeugung erneuerbarer Energien als auch für die Klimaanpassung und Förderung der biologischen Vielfalt ist ein multifunktionaler, schnell umsetzbarer und zeitnah wirksamer Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Um etwaige zusätzliche Errichtungs- und Unterhaltungskosten sowie den Kompetenzbedarf bei der Planung und Ausführung von Solargründächern zu unterstützen, fördert die Freie und Hansestadt Hamburg die kombinierte Errichtung von Solargründächern mit zusätzlichen 3,5 Mio. Euro in der „Hamburger Gründachförderung“ bis Ende 2026, um weitere Anreize für frühzeitiges Tätigwerden zu setzen.
– PV-Pflicht für Stellplatzanlagen: Für den Fall der Neuerrichtung oder Erweiterung größerer Stellplatzanlagen für Fahrzeuge soll eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen oberhalb der Stellplätze eingeführt werden, wenn mehr als 35 Stellplätze neu entstehen. Dadurch können versiegelte Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energie nutzbar gemacht und Potentiale solcher Flächen ausgeschöpft werden. Zugleich wird in Kombination mit Anpflanzungen ein wirksamer Sonnenschutz ermöglicht.
– Gelockerte Abstandsregelungen: Mit der Änderung der Hamburgischen Bauordnung werden bauordnungsrechtliche Abstandsregelungen für das Errichten von Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen gelockert, um Flächen möglichst ausschöpfend für die Erzeugung Erneuerbarer Energien nutzen zu können.
– Beschleunigung der Errichtung von Windenergieanlagen: Mit der Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung soll das Widerspruchsverfahren in Verwaltungsverfahren abgeschafft werden, um die Errichtung von Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Die zweite Fortschreibung des Klimaplans
Der Klimaplan 2023 baut auf den Vorgängerplänen von 2015 und 2019 auf und legt, wie schon 2019, Reduktionsziele bezogen auf die offizielle Verursacherbilanz des Statistikamtes Nord für einzelne Sektoren fest. Bis 2030 muss der CO2-Ausstoß um insgesamt rund 7,7 Mio. Tonnen reduziert werden. Für die Sektoren bedeutet dies im Einzelnen: Im Sektor Private Haushalte (PHH) ist der Ausstoß bis 2030 um weitere 1,8 Mio. Tonnen CO2 zu senken, im Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD) um 1,9 Mio. Tonnen, in der Industrie um 2,4 Mio. Tonnen und im Verkehr um ca. eine Mio. Tonnen (jeweils ausgehend von 2021). Weitere 600.000 Tonnen CO2-Einsparung sollen bis 2030 als Gemeinschaftsleistung erbracht werden.
Damit Hamburg seine Reduktionsziele erreichen kann, bedarf es aber auch Tempo und weiterer Anstrengungen auf der Bundesebene. Das 80 %-Ausbauziel für erneuerbare Energien ist elementar für das Erreichen der Hamburger Klimaschutzziele. Die größten in Hamburger Zuständigkeit liegenden Stellschrauben sind eine möglichst vollständige Dekarbonisierung der Fernwärme, die energetische Sanierung von Gebäuden und ein hoher Anteil des Umweltverbundes, d. h. ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, an der Verkehrsleistung.
Die Koordinierung für den Klimaplan liegt in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). Die Verantwortung für das Erreichen der ambitionierten Klimaziele tragen die zuständigen Behörden für die jeweiligen Sektoren. Alle zwei Jahre wird der Bürgerschaft ein Zwischenstand berichtet und alle vier Jahre der Klimaplan fortgeschrieben.
Viele Maßnahmen für mehr Klimaschutz
Die wichtigsten Kennzahlen des fortgeschriebenen Klimaplans für das Jahr 2030: Hamburg steigert die Sanierungsrate um 50 %, der Umweltverbund soll 80 % der Verkehrswege in Hamburg übernehmen und der Kohleausstieg in der Fernwärme kommt zu 100 %.
Die dahinter liegenden Maßnahmen sind im Vergleich zum Klimaplan 2019 stärker gebündelt, als Portfolio gestrafft und einzelnen Sektoren zugeordnet worden. Im Klimaplan finden sich sowohl neue Maßnahmen als auch Erweiterungen von bestehenden Maßnahmen, die zur ambitionierteren Zielerreichung beitragen. Zu den Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündeln, die am meisten CO2 bis 2030 einsparen, gehören weiterhin die Dekarbonisierung der städtischen Fernwärme, die energetische Sanierung von Gebäuden auf Grundlage der Machbarkeitsstudie sowie die Stärkung von Umweltverbund und Elektromobilität. Deutlich konkreter als noch im Klimaplan vor vier Jahren sind die Ansatzpunkte für eine Hamburger Wasserstoffwirtschaft dargestellt. Dazu gehört u. a. der Aufbau von Erzeugungskapazitäten und ein neues Verteilnetz für Wasserstoffanwendungen in der Industrie.
Zentral ist auch die im Klimaplan verankerte Wärmeplanung. Mit dem Projekt Wärmeversorgungsplan schafft Hamburg schon jetzt grundlegende Voraussetzungen, um die von der Bundesebene zukünftig vorgeschriebene kommunale Wärmeplanung zügig umzusetzen, beispielsweise Eignungsgebiete für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung aufzuzeigen. Dies schafft Klarheit und Planungssicherheit für Hausbesitzer:innen, Unternehmen und Investor:innen. Der damit verbundene Wärmenetzausbau ist eine wesentliche Maßnahme, um Hamburgs Klimaschutzziele im Gebäudebereich zu erreichen.
Hamburg geht bei der Energiewende weiter voran. Mit der geplanten Errichtung Europas größter Flusswasserwärmepumpe für den Energiepark Tiefstack, einer konsequenten Photovoltaik-Pflicht im Neubau und im Bestand, der Nutzung von Industrie- und Gewerbegebieten, insbesondere im Hafen, für Windenergieanlagen setzt Hamburg auch bundesweit beachtete Maßstäbe.
Neben schon laufenden und neuen Sektor-Maßnahmen enthält der fortgeschriebene Klimaplan auch sektorübergreifende Wirkungsfelder. Hier werden die Themen Klimakommunikation und Beteiligung sowie Bildung zusammengefasst. Damit will der Senat möglichst viele Menschen in der Stadt erreichen und bei der klimafreundlichen Umgestaltung der Stadt mitnehmen. Die Stadt versteht sich zudem als Vorbild. Dazu soll das Ziel einer bis 2030 CO2- neutralen Verwaltung weiterverfolgt und der Klimaschutz in den öffentlichen Unternehmen gestärkt werden. Zusammen mit den Bezirken setzt der Senat auf eine klimagerechte Stadtwicklung schon bei den Quartiers- und Fachplanungen.
Flankiert werden die Maßnahmen des Klimaplans durch eine Reihe von Förderprogrammen, etwa für leitungsgebundene Wärme, für erneuerbare Wärme und für mehr Energieeffizienz. Die vielfältigen Hamburger Förderprogramme werden laufend nachjustiert bzw. ergänzt und an die laufenden und noch zu erwartenden Förderprogramme des Bundes angepasst.
Finanzierung und Chancen des Klimaschutzes
Hamburg wird gemeinsam mit privaten und öffentlichen Partnern in den nächsten Jahren hohe Summen in den Klimaschutz und in den Ausbau des klimafreundlichen ÖPNV investieren. Dazu gehören ca. zwei Mrd. Euro private und öffentliche Mittel für die Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft, rund 1,5 Mrd. Euro für den Ausbau des ÖPNV und 1,9 Mrd. Euro für den Kohleausstieg sowie den Umbau der Wärmeversorgung. Außerdem sollen bis 2026 die Fördermittel für die Modernisierungsförderung von privaten Wohngebäuden um zusätzliche 210 Mio. Euro aufgestockt werden.
Klimaschutz, Energiewende und grüne Technologie bieten große Chancen für die Wirtschaftsmetropole Hamburg. Die konkrete Wärmewende und die nötige Modernisierung von Gebäuden, Kraftwerken und Industrie kann zum Jobmotor und Innovationstreiber für Hamburg werden.
Die Drucksachen zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes und zur Zweiten Fortschreibung des Klimaplans werden im Laufe der LPK unter diesen Links online gestellt:
Mehr Infos: https://www.hamburg.de/klimaschutzgesetz/
und https://www.hamburg.de/klimaplan/
Pressemitteilung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
NABU-Kommentierung zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes (LPK)
Siegert: „Jedes Gramm CO2 muss auf die Goldwaage“
Umweltsenator Jens Kerstan hat heute auf der Landespressekonferenz die Zweite Fortschreibung des Hamburger Klimaplans sowie das Klimaschutzstärkungsgesetz vorgestellt. Die gesetzliche Verankerung neuer Ziele (-70% bis 2030, klimaneutral 2045) ist grundsätzlich begrüßenswert. Daran wird sich der Senat auch messen lassen müssen. Allerdings bezweifelt der NABU, dass die hinterlegten Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, um diese ambitionierten Ziele erreichen zu können.
Dazu Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg:
„Ehrgeizige Ziele sind gut, aber die geplanten Maßnahmen sind in Teilen eine Wette auf die Zukunft und scheinen in der Summe kaum geeignet, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern. Die ganz großen Stellschrauben bleiben unangetastet. Dazu gehört unter anderem eine Festschreibung bei Infrastruktur- und Bauvorhaben, welche die graue Energie beziehungsweise den CO2-Fußabdruck der Maßnahme ermittelt und entsprechend in die Klimabilanz Hamburgs einspeist. Gerade das wäre angesichts der dramatischen Lage wirklich notwendig. Jedes Gramm CO2 muss auf die Goldwaage, um das an sich positive Ziel überhaupt erreichen zu können.
Anstatt überhaupt noch neue KFZ-Parkmöglichkeiten zu schaffen, sollten vor allem bestehende Parkplätze von zum Beispiel Supermärkten oder schlecht genutzte Hafenflächen mit einer PV-Pflicht versehen werden. Wirkungsvolle Maßnahmen liegen schon lange auf dem Tisch, aber sie werden nicht konsequent verfolgt: Wir brauchen eine zeitnahe, wirksame und deutliche Reduktion der Verkehrsemissionen. Der Ausstieg aus fossilen Kraft- und Rohstoffen muss schneller gehen. Für jedes noch geplante Infrastrukturprojekt muss hinterfragt werden, ob es in einer klimaneutralen Zukunft noch einen sinnvollen Platz hat und wie die baubedingten Emissionen kompensiert werden können. Dabei darf der Umbau zur klimaneutralen Großstadt an keiner Stelle zu Lasten der Natur gehen, denn wir können nur mit der Natur klimaneutral sein und nicht gegen sie.
Der natürliche Klimaschutz, im Sinne einer Renaturierung von Gewässern, Wäldern und Mooren, kommt im Klimaschutzgesetz nach wie vor viel zu kurz. Das bedauern wir wirklich sehr, denn diese Maßnahmen helfen nicht nur dem Klima, sondern fördern auch die Biodiversität. Der Verlust von Arten und Lebensräumen ist neben dem Klimawandel die zweite große Naturkrise unserer Zeit.
Dass der Ausbau erneuerbarer Energien überragendes öffentliches Interesse sein soll, ist zwar grundsätzlich begrüßenswert, darf aber kein Freifahrtschein für ökologisch schädliche Planung werden. Denn: Leider wird aktuell zu oft vergessen, dass es eben nicht nur um Klimaschutz, sondern auch um den Erhalt der Biodiversität gehen muss. Deswegen sehen wir die Einschränkung der Beteiligungsrechte der Verbände kritisch. Denn das Widerspruchsverfahren, welches jetzt gestrichen werden soll, war bislang die einzige Möglichkeit, überhaupt Verfahrensbeteiligte zu werden. Denn nur das garantiert Einsicht in entsprechende Unterlagen. Das Widerspruchsverfahren ist also die inhaltliche Grundlage, um unter Umständen vor das Verwaltungsgericht zu gehen.“
Pressemitteilung NABU Hamburg
BUND zur Fortschreibung des Hamburger Klimaplans: Ehrgeizige Ziele, mangelhafte Umsetzung
BUND kritisiert fehlende Paragrafen und schlägt Klimabudget für Hamburg vor
In der heute von Umweltsenator Jens Kerstan vorgestellten zweiten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans sowie der Novellierung des Klimaschutzgesetzes (Klimaschutzstärkungsgesetz) herrscht aus Sicht des BUND Hamburg eine gewaltige Kluft zwischen den ehrgeizigen Klimazielen des Hamburger Senats und der tatsächlichen Anstrengung, diese auch zu erreichen. Mit den derzeitigen Maßnahmen sei eine CO2-Reduktion von 70 % bis 2030 und eine Netto-CO2-Neutralität bis 2045 utopisch.
Dazu Sabine Sommer, Landesvorsitzende des BUND in Hamburg:
„Wenn Bürgermeister Tschentscher wirklich vorhat, Hamburg europaweit zur ersten klimaneutralen Industriegroßstadt zu machen, sollte er in Sachen Klima-Budgetansatz die Vorreiterrolle einnehmen. Das wäre ambitionierter Klimaschutz!“
Das Klimabudget gibt die Menge CO2 an, die weltweit noch freigesetzt werden darf, um die globale Erderhitzung auf über 1,5 Grad zu verhindern. Aus Sicht des BUND müsste das Klimabudget auf lokale Ebene gebracht werden, um so den tatsächlichen benötigten Beitrag Hamburgs zu den Klimazielen zu ermitteln. Stattdessen auch heute wieder: Ehrgeizige Ziele bei mangelhafter Umsetzung. Der BUND kritisiert am neuen Entwurf drei entscheidende Punkte:
Ungenügendes Monitoring
„Alle zwei Jahre zu schauen, ob wir unsere Ziele erreicht haben, ist zu wenig“, kritisiert Sommer. Aus Sicht des BUND sollte der Bericht zum Monitoring der Maßnahmen unter Einbindung des Klimabeirates regelmäßig einmal jährlich veröffentlicht werden. Die Festlegung von Zwischenzielen und deren regelmäßige Kontrolle sei dringend notwendig. Auch eine verbindliche Nachsteuerung bei Zielverfehlung müsse unbedingt im Klimaschutzgesetz festgelegt werden, so der BUND.
Fehlende Klagemöglichkeit
Schon im Februar 2023 hatte der BUND gefordert, dass im neuen Klimaschutzgesetz auf Landesebene die Befugnis einer Klagemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger und Umweltverbände verankert werden sollte. Sommer dazu: „Darauf zu bestehen, dass die Stadt Hamburg wirksamen Klimaschutz betreibt und so zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens beiträgt, sollte notfalls auch vor Gericht möglich sein.“
Mangel an Transparenz
„Der Klimaplan müsste für alle Bürgerinnen und Bürger viel transparenter sein“, sagt Sommer. „Es sollte allen Hamburgerinnen und Hamburgern klar sein: Das sind die Ziele, das sind die Maßnahmen, um diese zu erreichen und da stehen wir gerade.“ Die Einbeziehung der Bevölkerung sei elementar für die erfolgreiche Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen. Der BUND begrüßt deshalb das Vorhaben, die öffentliche Debatte anzustoßen. „Wir brauchen das Verständnis der Bevölkerung für Veränderungsprozesse und die Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger zur Mitgestaltung der Transformation“, schließt Sommer. Auch die Option zu klagen setze diese Transparenz voraus.
Pressemitteilung BUND Hamburg
Klimaschutzgesetz und Klimaplan: Warum legt der Senat beim Luftverkehr sämtliche Hebel aus der Hand
Der Hamburger Umweltsenator Jens Kerstan hat heute auf der Landespressekonferenz das neue Klimaschutzgesetz und die Fortschreibung des Klimaplans präsentiert.
Dazu Martin Mosel, Vorsitzender des BIG | Dachverband der Bürgerinitiativen und Vereine für Fluglärm-, Klima- und Umweltschutz e.V. (BIG-Fluglärm Hamburg):
„Völlig ohne Not legt der Hamburger Umweltsenator sämtliche Hebel für den Klimaschutz im Luftverkehr aus der Hand. Im neuen Klimaschutzgesetz und im fortgeschriebenen Klimaplan sucht man vergeblich nach irgendwelchen Maßnahmen, die Klimalast durch den Luftverkehr zu reduzieren. Hamburg ist als Industriestandort für den Luftverkehr und mit seinem Flughafen wesentlich an den Emissionen durch den nationalen und internationalen Luftverkehr beteiligt. Der Hamburger Flughafen stand im Referenzjahr 2019 vor Corona direkt und indirekt verantwortlich für Emissionen aus seiner Verkehrsleistung von rund 2,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Mit dem vollständigen Herausstreichen des internationalen Luftverkehrs und dem Überstülpen einer viel zu kleinen Käseglocke über den verbleibenden nationalen Luftverkehr, bekräftigt der Senat jetzt das Märchen vom „CO2-neutralen“ Flughafen in Hamburg. Der Senat betreibt damit an dieser Stelle eine scheinheilige Pseudo-Klimapolitik und trickst mit seiner Klimabilanz.“
Vor dem Hintergrund der jüngsten Stellungnahme des Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung fordert Mosel den Hamburger Senat auf, die erforderlichen Steuerungsinstrumente zurück in die Hand zu nehmen und beim Luftverkehr seine Hebel anzusetzen. Mosel fordert: „Mit seiner Mehrheitsbeteiligung von 51 Prozent am Hamburger Flughafen kann der Senat eine Transformation des Luftverkehrs in Richtung Klimaneutralität in Gang setzen. Der Senat muss sich aber von der Gutgläubigkeit, der von der Luftverkehrsbranche bisher vorgelegten Scheinlösungen verabschieden. Nur mit einer drastischen Reduzierung des Luftverkehrs um 20 Prozent bis zum Jahr 2030 ist dieses am Hamburger Flughafen zu erreichen.“
Mosel schlägt eine bei der Umweltbehörde angesiedelten weisungsunabhängigen Stabsstelle für Luftverkehr in Hamburg vor, wo der Fluglärmschutz und der Klimaschutz im Luftverkehr gebündelt wird und die Transformation mit klaren Maßnahmen und Zielstellungen vorangetrieben wird.
Pressemitteilung BIG | Dachverband der Bürgerinitiativen und Vereine für Fluglärm-, Klima- und Umweltschutz e.V. (BIG-Fluglärm Hamburg)
Hamburger Klimaschutzgesetz und Klimaplan
Domm: „Es ist wichtig, dass Hamburg beim Klimaschutz als Vorbild vorangeht“
Im Rahmen der Landespressekonferenz hat Umweltsenator Jens Kerstan heute die vom Senat beschlossenen Änderungen des Hamburger Klimaschutzgesetzes sowie die Fortschreibung des Hamburger Klimaplans vorgestellt. Der Senat schlägt mit dem Gesetz die Anhebung des Hamburger Klimaziels auf eine CO2-Reduktion von 70 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 und Netto-CO2-Neutralität bis 2045 vor. Die Grüne Fraktion begrüßt die Festschreibung der Ziele und die verbundenen Maßnahmen, die im nächsten Schritt in den Ausschüssen der Bürgerschaft beraten und am Ende im Parlament beschlossen werden.
Dazu Rosa Domm, Sprecherin für Klimapolitik der Grünen Fraktion Hamburg: „Klimaschutz sichert Freiheit, soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Stabilität für Hamburg – deshalb freuen wir uns über die ambitionierten Klimaziele des Senats. Die bundesweit einmalige kombinierte Solargründachpflicht, die Privilegierung des Ausbaus erneuerbarer Energien und die verschärfte Solarpflicht zeigen, dass die rot-grüne Regierung ambitioniert vorangeht und ihre Verantwortung wahrnehmen will. Die neuen Regelungen betten sich ein in die Ziele der Klimawende: 100 Prozent erneuerbare Fernwärme bis 2030, außerdem soll der Umweltverbund 80 Prozent der Verkehrswege übernehmen. Mit dem weiteren Ausbau der Energiewende leistet Hamburg darüber hinaus einen wertvollen Beitrag für das bundesweite Ziel von 80 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030. Zugleich ist auch klar: Die Klimakrise macht weitere Maßnahmen erforderlich. Wir Grüne wollen, dass die Stadt bei allem, was wir uns von den Menschen in Hamburg wünschen, selbst vorangeht. Das bedeutet beispielsweise auch, dass möglichst alle neuen städtischen Fahrzeuge emissionsfrei fahren und auf allen nutzbaren öffentlichen Gebäudeflächen Solaranlagen montiert sind. Dafür wollen wir uns im weiteren parlamentarischen Prozess einsetzen.“
Pressemitteilung Grüne Bürgerschaftsfraktion
Zweite Fortschreibung des Hamburger Klimaplans: Klimaschutz mit durchdachten und pragmatischen Maßnahmen
Heute hat der Senat die zweite Fortschreibung des Hamburger Klimaplans sowie den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Klimaschutzes und des Ausbaus der erneuerbaren Energien beschlossen. Darin sind wesentliche Forderungen der SPD-Fraktion zu einem wirksamen, nachhaltigen und transparenten Klimaschutz umgesetzt worden.
Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Es ist gut, dass die zweite Fortschreibung des Hamburger Klimaplans und der Entwurf des neuen Klimaschutzstärkungsgesetzes jetzt vorliegen. Es ist auch gut, dass der Senat eine umfassende Verbändeanhörung durchgeführt und gemeinsam daraufhin das Gesetz und den Klimaplan fortentwickelt hat. Wir haben als SPD-Fraktion immer bekräftigt, dass neben einer zügigen Fortschreibung auch eine Koppelung an konkrete Maßnahmen wichtig ist. Anders als der Bund legt der Senat jetzt ein Gesetz vor, das auf wirksamen Klimaschutz setzt und dabei das Erreichen der Klimaziele und die soziale Verantwortung fest im Blick hat. Effektiver Klimaschutz gelingt nur mit durchdachten und pragmatischen Maßnahmen. Für uns ist dabei klar: Niemand darf zurückgelassen werden. Als SPD-Fraktion haben wir zudem bereits 33 Eckpunkte für mehr Tempo, Transparenz und Transformation in der kommunalen Wärmeplanung formuliert. Denn für uns als SPD ist klar, dass Klimaschutz nur gemeinsam mit allen Hamburger:innen gelingt.“
Dazu Alexander Mohrenberg, klima- und energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Wichtig ist jetzt, dass auch bei den Förderprogrammen und den zu erlassenen Rechtsverordnungen zügig Klarheit und Transparenz hergestellt wird. Für uns ist dabei entscheidend, dass die Verordnungen die Mietnebenkosten nicht erhöhen und die Wohnungswirtschaft verbindliche und leistbare Rahmenbedingungen für die nächste Dekade hat. Mit dem heutigen Senatsbeschluss ist der Weg zu einem konkreten und sozial verantwortungsvollen Klimaschutz in Hamburg noch nicht zu Ende. Jetzt ist die Zeit des Parlaments. Mit der parlamentarischen Beratung und Expert:innenanhörungen in den Fachausschüssen der Bürgerschaft wollen wir die Basis für eine nachhaltige Zukunft legen. Dafür werden wir als SPD uns insbesondere die Expert:innen aus dem Handwerk, den Genossenschaften und der Industrie einladen, um den Klimaplan und das Klimaschutzstärkungsgesetz auf seine Umsetzbarkeit zu prüfen.“
Pressemitteilung SPD Bürgerschaftsfraktion
Die wuz meint: Tja, wer da wohl der Bremser beim Klimaschutz war? So wie ich den grünen Umweltsenator kenne, hatte er mit seiner Behörde wahrscheinlich einen ambitionierteren Klimaplan vorgelegt…
Präsentation auf der Landespressekonferenz: https://www.hamburg.de/landespressekonferenz/