Klimaschutz als Staatsziel: Hamburg setzt Maßstäbe

Auf Antrag der Grünen und SPD wird heute eine Verfassungsänderung auf den Weg gebracht, die den Klimaschutz als Staatsziel festschreiben wird. Zudem wird die Fortschreibung des Hamburger Klimaplans sowie der Neuerlass des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes debattiert. Hamburg wird das erste Bundesland sein, das den Klimaschutz wirkungsvoll und demokratisch an der höchstmöglichen Stelle verankert.

 

Dazu Anjes Tjarks, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Der heutige erste Schritt hin zu einer Verankerung des Klimaschutzes als Staatsziel in der Hamburgischen Verfassung ist für uns Grüne ein sehr emotionales Ereignis. Denn damit wird unser aller Verantwortung, unser aller Auftrag an demokratisch höchstmöglicher Stelle verankert. Wir haben in Hamburg in der vergangenen Zeit bereits viel bewegt und Deutschlands ambitioniertestes Kohleausstiegsgesetz vorgelegt sowie Maßstäbe mit unserem Klimaschutzplan gesetzt. Der Klimaplan und das Klimaschutzgesetz vereinigen technologischen Fortschritt, ordnungspolitische Regeln und eine sozial ausgewogene Verteilung der Lasten. Damit versetzen wir Hamburg nicht nur in die Lage, international Maßstäbe in Sachen Klimaschutz zu setzen, sondern auch an wirtschaftlicher Wetterfestigkeit für die Zukunft zu gewinnen. Mit dem neuen Klimaschutzgesetz legen wir auch die notwendigen ordnungspolitischen Regeln insbesondere im Gebäude- und im Wärmebereich fest. Denn nur so kann mehr Klimaschutz nicht nur aufgeschrieben, sondern auch umgesetzt werden. Damit werden der Klimaplan und das Klimaschutzgesetz zum Fundament für die Hamburger Klimaneutralität. Auf diesem Fundament muss in den nächsten Jahren kräftig gearbeitet werden, denn Klimaschutz ist ein dauerhafter Prozess. Und es kommt darauf an, dass die richtigen Weichen von den richtigen Akteuren gestellt werden, um die Klimaneutralität Hamburgs ernsthaft umzusetzen.“

Dazu Ulrike Sparr, umwelt- und energiepolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Mit der Aufnahme in die Verfassung wird der Klimaschutz dauerhaft und wirksam rechtlich verankert. Das ist dringend notwendig, denn die Erderwärmung zu bremsen, wird über die nächsten Jahrzehnte hinweg immer wieder unsere Kraft, unsere Kreativität und unsere Ausdauer fordern. Dabei werden immer wieder Abwägungen zu treffen sein, in der Politik ebenso wie von Gerichten. Mit der ausdrücklichen Aufnahme als Staatsziel in die Verfassung erhält der Klimaschutz ein besonderes Gewicht. Das ist gut so, denn ein stabiles Klima ist die Grundlage für unsere Zivilisation, von der Ernährung bis hin zur Freizeitgestaltung. Dass sich auch CDU und Linke diesem Antrag anschließen, ist besonders erfreulich, denn der Klimaschutz wird breite gesellschaftliche Bündnisse über bisherige Grenzen hinweg fordern. Ein Staatsziel alleine ist allerdings abstrakt. Konkrete Schritte haben wir mit dem Klimaschutzgesetz und dem Klimaplan festgelegt. Unter anderem wird Hamburg auf neuen Gebäuden Solaranlagen zum Standard machen, die Fernwärme bis 2030 kohlefrei erzeugen, die Radwege und den öffentlichen Nahverkehr massiv ausbauen. Damit der Klimaschutz in Hamburg gelingt, muss der Plan in der nächsten Legislatur konsequent umgesetzt und das Klimaschutzgesetz mit effektiven Verordnungen hinterlegt werden.“

Pressemitteilung GRÜNE Bürgerschaftsfraktion


Klimaplan, Klimagesetz und Verfassungsänderung: Hamburg ist bundesweit Vorbild beim Klimaschutz

Im Rahmen der heutigen Bürgerschaftssitzung werden der Hamburger Klimaplan sowie in erster Lesung das Klimaschutzgesetz und die Aufnahme des Klimaschutzes in die Hamburgische Verfassung behandelt. Damit kommt Hamburg seiner Verantwortung nach und bringt weitere Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg. Mit Fortschreibung des Klimaplans soll Hamburg bis zum Jahr 2030 55 Prozent weniger CO2-Emissionen ausstoßen als noch im Jahr 1990 und bis 2050 klimaneutral sein.

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion: “Für uns als SPD ist der Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Wenn wir eine Stadt der guten Perspektiven für alle Menschen bleiben wollen, dürfen wir Ökologie, Ökonomie und Soziales nicht gegeneinander ausspielen, sondern müssen alle drei Bereiche im Sinne des Klimaschutzes auf innovative Art und Weise miteinander verbinden und alle Menschen mitnehmen. So kann uns wirklich konsequenter und nachhaltiger Klimaschutz gelingen. Mit dem heutigen Bürgerschaftsbeschluss zur Verfassungsänderung und dem sehr anspruchsvollen Klimaschutzgesetz nimmt Hamburg seine Verantwortung für den Klimaschutz wahr und bringt weitere konkrete Maßnahmen auf den Weg.”

Dazu Monika Schaal, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: “Die ausführlichen Beratungen zu den verschiedenen Vorhaben zum Klimaschutz in Hamburg haben gezeigt: Wir sind auf dem richtigen Weg, weil wir den Klimaschutz in einer für ganz Deutschland beispielhaften Weise voranbringen. Mit unserem heutigen Zusatzantrag greifen wir weitere Hinweise von Fachleuten auf: So soll das Statistikamt Nord aktuellere Energie- und CO2-Verbrauchsdaten liefern, um das Monitoring der Maßnahmen des Klimaplans effektiv durchführen zu können. Wir wollen unsere Anstrengungen zur Behebung des Fachkräftemangels noch einmal verstärken, um beispielsweise das Ziel der vermehrten energetischen Sanierung von Gebäuden erreichen zu können. Das geht nur mit vielen qualifizierten Handwerkerinnen und Handwerkern. Und wir wollen, dass sich der Senat weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzt, dass Erneuerbare Energie wirtschaftlich, flexibel und netzdienlich eingesetzt werden kann. Dass wir am Ende wegen des anstehenden Notifizierungsverfahrens das Klimaschutzgesetz doch noch ändern mussten, ist ärgerlich, aber verkraftbar. Die nächste Bürgerschaft wird nach Abschluss des Verfahrens die Regelungen zum Verbot des Neuanschlusses und des Ersatzes von Ölheizungen, Klimanlagen und Stromdirektheizungen neu einfügen. Die Festschreibung des Klimaschutzes in der Hamburgischen Landesverfassung ist ein kraftvoller Motor für die Weiterentwicklung des Klimaschutzes. Denn die Verfassungsänderung bedeutet eine Selbstbindung der Politik, Klimaschutz umzusetzen und weiterzuentwickeln.”

Hintergrund:
Seit Vorstellung des Klimaplans durch den Senat Anfang Dezember haben eine öffentliche Anhörung, zwei Expertenanhörungen mit vier Ausschüssen, eine Senatsbefragung sowie eine Beratung der Verfassungsänderung im Verfassungsausschuss stattgefunden. Rot-Grün hat zudem Hinweise der Sachverständigen in einem heute eingebrachten Zusatzantrag aufgenommen (siehe Anlage).

Pressemitteilung SPD Bürgerschaftsfraktion

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