Klimaschutz: Sofortprogramme sind kein Selbstzweck

Die Regierungskoalition hatte sich auf eine Reform des Klimaschutzgesetzes geeinigt, nach der keine verbindlichen Reduktionsziele für die einzelnen Sektoren mehr gelten, sondern nur noch Ziele für die jährlichen Gesamtemissionen. Bis die Neufassung beschlossen ist, gilt die ursprüngliche Regelung, nach der ein Sofortprogramm durch das zuständige Ministerium zu erarbeiten ist, wenn die Sektorziele des Vorjahres nicht erreicht werden. In 2022 waren dies Verkehr und Gebäude.

 

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: “Ich erwarte, dass sich Verkehrsminister Volker Wissing und Bauministerin Klara Geywitz an geltendes Recht halten und wirksame Maßnahmen vorlegen. Es wäre sonst ein verheerendes Signal: Vertrauen in Politik kann nicht gestärkt werden, wenn sie sich nicht an Gesetze hält. Sie untergräbt damit auch ihre Glaubwürdigkeit beim Klimaschutz. Die Einhaltung der Klimaziele ist kein Selbstzweck und jeder Sektor muss hier seinen Beitrag leisten. Die Auswirkungen der Klimakrise zeigen immer verheerendere Extremwetterereignisse. Uns läuft die Zeit davon. Je länger wir warten, desto schwerer und teurer wird es, gegenzusteuern.”

Hintergrund:

Am heutigen Montag läuft die Frist für ein nach dem Klimaschutzgesetz verpflichtendes Sofortprogramm ab. Konkret fordert der NABU von beiden Sektoren Klimaschutzmaßnahmen, die in den nächsten Jahren nachweislich die entsprechenden Tonnen CO2 einsparen. Für den Gebäudesektor sind dies rund 14 Millionen Tonnen CO2. Dafür ist unter anderem eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes notwendig, die Sanierung, Effizienz und energetische Mindeststandards adressiert und nicht die Maßnahmen der aktuellen GEG-Novelle zur erneuerbaren Wärme schönredet. Im Verkehrsbereich geht es mindestens um eine Ziellücke von rund 12 Millionen Tonnen CO2 in den kommenden Jahren. Die Klimaschutzmaßnahmen sollten mindestens diese Menge abdecken. Umgesetzt werden könnte dies unter anderem durch eine Anpassung der Dienstwagenregelung, eine weitere Spreizung der Kfz-Steuer nach CO2 und die Einführung eines Tempolimits, merkt der NABU an.

Pressemitteilung NABU

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