Klimaschutzstärkungsgesetz: Senat beschließt Verordnung

… zur Umsetzung der novellierten Photovoltaik-Pflicht und des Heizungstausches
Der Senat hat heute die Klimaschutzstärkungsverordnung zur Umsetzung der novellierten Pflichten für Photovoltaik auf Dächern und Stellplatzanlagen sowie zu erneuerbaren Energien beim Heizungstausch beschlossen.

 

Mit dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz aus dem Jahre 2020 nahm Hamburg bereits seinerzeit eine Vorreiterrolle ein. Zum 1.1.2024 ist eine ambitionierte Novellierung des Gesetzes in Form des Klimaschutzstärkungsgesetzes in Kraft getreten. Wesentliche Neuerungen gibt es unter anderem bei der Photovoltaik-Pflicht. So wurde die Pflicht zu Installation und Betrieb von Photovoltaikanlagen bei wesentlichen Dachumbauten auf 2024 vorgezogen. Es gilt jetzt eine Mindestbelegungsfläche von 30 Prozent Bruttodachfläche bei Neubau bzw. der Nettodachfläche bei wesentlichen Umbauten des Daches. Neu eingeführt wurde die Photovoltaik-Pflicht für Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen. Durch diese Änderungen soll das Solarpotential Hamburgs stärker genutzt werden. Die Details sind in der heute erlassenen Verordnung zur Umsetzung der Pflichten geregelt.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Mit der Verordnung zur Umsetzung des Klimaschutzstärkungsgesetzes konkretisieren wir die Pflichten und die Ausnahmen zur Installation von Photovoltaikanlagen und zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung. Damit schaffen wir Planungssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger. Die Begrenzung des Klimawandels ist eine herausragende politische und gesellschaftliche Verantwortung. Der Klimawandel schreitet immer spürbarer voran und es ist dringend nötig, dass wir uns von fossilen Energieträgern unabhängig machen. Die Energiewende ist der zentrale Baustein, um unsere Klimaziele zu erreichen und unsere Lebensgrundlage zu sichern. Wirksamer Klimaschutz gelingt aber nur, wenn sich alle beteiligen.“

Verordnung Umsetzung Photovoltaik

Die Verordnung beschreibt die Pflichten und beinhaltet Regelungen zur Umsetzung der Pflichten zur Nutzung von Photovoltaik auf Dach- und Stellplatzflächen nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz (PVUmsVO).

Sie konkretisiert die Solardach- und Solarstellplatz-Pflichten, insbesondere die geeigneten Dachflächen (mindestens 50 qm), die Stellplatzflächen (geringfügig bis gar nicht verschattet) sowie die Ausnahmen für bestimmte Gebäudetypen, den Entfall dieser Pflichten (aufgrund technischer Unmöglichkeit, wirtschaftlicher Nichtvertretbarkeit oder unbilliger Härte im Einzelfall) und ihren Vollzug mitsamt Nachweisen.

Ziel des Senats war ein mit geringem Aufwand umsetzbares und verständliches Regelwerk. Mit der PVUmsVO wurde daher ein Vollzugsverfahren geschaffen, das auf eine pragmatische Umsetzung von Ausnahmen und Nachweisanforderungen setzt, gleichzeitig aber eine effektive Umsetzung der Pflichten ermöglicht und so den Photovoltaikausbau entscheidend vorantreiben kann.

Verordnung Umsetzung Heizungstausch

Die Verordnung beinhaltet ebenfalls Regelungen zur Umsetzung der Pflichten zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz (EEWärmeUmsVO). Diese ist aus der bisherigen Hamburgischen Klimaschutz-Umsetzungspflichtverordnung hervorgegangen.

Inhaltlich wurde sie an die geänderten Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes des Bundes angepasst. Um den Einbau von Wärmepumpen weitergehend zu unterstützen, wurde die Mindesteffizienz-Anforderung an einzubauende Wärmepumpen herabgesetzt. Das bedeutet, dass das vorgeschriebene Verhältnis von erzeugter Wärme durch eine Wärmepumpe im Vergleich zum dadurch verbrauchten Strom angepasst wurde.

Wärmepumpenhybridlösungen werden mit der Verordnung durch die neue Bewertungssystematik weitergehend ermöglicht. Der Einsatz von Wärmepumpen, als Vorzugslösung für die gebäudenahe Wärmeversorgung, wird mit der Verordnung weiter erleichtert, indem die Berechnung des Wärmepumpenanteils bei Hybridlösungen vereinfacht wurde. Für in Planung befindliche Projekte wurde eine flexible Übergangsregelung geschaffen, damit bereits begonnene Planungen ungehindert weitergeführt werden können.

Die Verordnung gibt es unter https://www.hamburg.de/klimaschutzgesetz/

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft hat unter https://www.hamburg.de/photovoltaik FAQs zu den aktuellen Solarpflichten sowie unter https://www.hamburg.de/energielotsen/beratung/14878584/faq-erneuerbare-energien-pflicht/ FAQs zum Heizungstausch veröffentlicht Dort werden auch Informationen zu Nachweis- und Antragverfahren zur Verfügung gestellt.

Pressemitteilung Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

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