Der BUND Hamburg begrüßt die Entscheidung der von Senator Jens Kerstan geführten Umweltbehörde (BUKEA), keine Revision gegen das vom BUND im September 2020 erstrittene Urteil (1 E 26/18) zur Frage der Kraftwerkskühlung einzulegen. Die Frist für einen entsprechenden Antrag hat die Behörde in dieser Woche verstreichen lassen.
Das Hamburger Oberverwaltungs-gericht (OVG) hatte am 1. September die Erlaubnis für die von Vattenfall beantragte Entnahme von bis zu 64,4 m³ Wasser pro Sekunde für den Betrieb einer Durchlaufkühlung aufgehoben.
Damit hat die zuständige Fachbehörde offensichtlich die Notwendigkeit akzeptiert, dass das Kraftwerk zum Schutz der Elbe ganzjährig mit dem ohnehin bereits vorhandenen Kühlturm betrieben werden muss. Im Gegensatz zur BUKEA geht der im Verfahren als Beigeladene beteiligte Energiekonzern Vattenfall erneut in die Revision und will weiterhin eine Kühlung mit Elbwasser gerichtlich durchzusetzen. Die großvolumige Wasserentnahme ist für das Unternehmen kostengünstiger als der Betrieb des Kühlturms.
„Wir freuen uns, dass Umweltsenator Jens Kerstan endlich den Mut hat, im Verfahren um das Kohlekraftwerk von der Seite Vattenfalls zu weichen“, kommentiert Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg, die Entscheidung. Schließlich habe der schwedische Konzern die Bundesrepublik Deutschland und damit auch die Stadt Hamburg anfangs aufgrund der wasserrechtlichen Auflagen vor dem OVG Hamburg und zusätzlich vor dem Internationalen Schiedszentrum für Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington verklagt. Dabei ging es um Schadenersatzansprüche in Höhe von über einer Milliarde Euro, die erst durch einen Vergleich und eine damit verbundene Aufweichung der Umweltvorgaben abgewendet wurden.
„Es spricht Bände, dass Vattenfall nach zwei verlorenen OVG-Entscheidungen und einem EuGH-Urteil weiterhin an der massiv die Elbe schädigenden Kühloption festhalten will. Das Unternehmen offenbart einmal mehr, dass es ihm nicht um den Schutz der Umwelt, sondern um das reine Profitinteresse geht“, ergänzt Christiane Blömeke, Vorsitzende des BUND Hamburg.
Ob es überhaupt noch zu einer Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht kommt, hängt letztlich davon ab, ob die Bundesnetzagentur Anfang Dezember dem Antrag von Vattenfall stattgeben wird, das Kohlekraftwerk Moorburg nach den Vorgaben des Kohleausstiegsgesetz der Bundesregierung ganz vom Netz zu nehmen.
Der BUND Hamburg hofft in jedem Fall auf ein schnelles Aus von Norddeutschlands Klimakiller Nummer Eins. Das Steinkohlekraftwerk stehe nicht nur der Energiewende im Weg, Vattenfalls Umgang mit der Klage zeige deutlich, dass es nur unter Inkaufnahme enormer Umweltbelastungen wirtschaftlich zu betreiben sei.
Pressemitteilung BUND Hamburg