Kritik an Erschließung von Anwohnerstraßen

Heute sind die Senats-Pläne zum massenweisen Erschließung von kleineren Straßen in der Bürgerschaft. Auf tausende Anwohner kämen damit Kosten in oft fünfstelliger Höhe zu. Ein Bericht zeigt deutlich, dass hiermit – anders als zunächst gedacht – keine zusätzlichen Einnahmen erzielt werden. Die Grünen fordern deshalb in einem Antrag, den Plan der flächendeckenden Erschließung fallenzulassen und allein den Bezirken die Entscheidung zu überlassen.

Dr. Till Steffen, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion, erklärt: „Mit dem Projekt der massenweisen Straßenerschließung ist der Senat auf dem Holzweg. Der Senat verliert, da die Maßnahme mehr Geld kostet, als sie einbringt. Die Bezirke verlieren, weil das Programm viel Personal bindet, das bei der Straßensanierung dringender gebraucht würde. Die Umwelt verliert, weil jetzt Fläche versiegelt wird, wo vorher Wasser im Boden sehr gut versickern konnte. Und die Anwohnerinnen und Anwohner verlieren, weil sie für eine Umgestaltung ihres Lebensraums zahlen müssen, den sie selbst nicht eingefordert haben und meist nicht wünschen.

Der Senat sollte daher von dem Projekt der umfassenden Straßenerschließung, Abstand nehmen und die Bezirken eigenmächtig entscheiden lassen, wann dies nötig ist.“

Die Grüne Bürgerschaftsfraktion legt deshalb zum Senatsbericht morgen in der Plenarsitzung, einen Zusatzantrag vor. Darin wird der Senat aufgefordert, den Bezirken selbst zu überlassen, wann eine Straße erschlossen werden soll und von dem Vorhaben der umfassenden erstmaligen endgültigen Herstellung von Schließungsstraßen Abstand zu nehmen.

Hintergrund
Die Durchführung eines solchen Programms geht ursprünglich auf den Rechnungshof zurück. Dieser hat die Stadt aufgefordert, die noch nicht endgültigen hergestellten Straßen zu erschließen. Damit hat er die Annahme verknüpft, dass die Stadt Einnahmen, die ihr zustehen, generiert. Die SPD-Fraktion hat diese Aufforderung aufgenommen und mittels Bürgerschaftsbeschluss den Senat dazu verpflichtet. Die vorliegende Drucksache über die vom Senat verfolgten Maßnahmen zur erstmaligen endgültigen Herstellung von Erschließungsstraßen zeigt nun sehr deutlich, dass sich die Annahme des Rechnungshofs nicht bestätigt. Eher ist das Gegenteil der Fall: Anstelle Einsparungen zu erzielen, wird der Haushalt mit zusätzlichen Ausgaben belastet.

Hintergrund ist die Berechnungsgrundlage des Rechnungshofes, die von 1.300 Straßen ausging. In der Drucksache wird konkretisiert, dass es sich um 1.465 Straßen handelt, wobei lediglich bei 847 Straßen Beiträge erhoben werden können. Zudem gibt es keine Straße, die soweit bereits hergestellt ist, dass die noch ausstehenden Kosten niedriger wären als die dann zu erwartenden Einnahmen durch Anliegerbeiträge. Von den 847 Straßen sind 201 unfertige Straßen identifiziert worden, bei denen auf eine endgültige Herstellung aus fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen zunächst verzichtet werden sollte. Für die 646 verbliebenen unfertigen Straßen vermerkte der Senat, dass „die Dringlichkeit einer endgültigen Herstellung unterschiedlich eingeschätzt“ werde. Trotzdem werden die Bezirke verpflichtet, sämtliche dieser Straßen im Rahmen eines systematischen Prozesses endgültig herzustellen.
Pressemitteilung Grüne Bürgerschaftsfraktion

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