Kritik an Stellungnahme der IHK Nord zur EG-WRRL

Die IHK Nord fordert eine weitgehende Anpassung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) zum Wohle der norddeutschen Wirtschaft. Die Forderungen nach Abschwächungen der EG-Richtlinie gehen aus Sicht des NABU Hamburg in die völlig falsche Richtung.

 

Dazu Alexander Porschke, 1. Vorsitzender des NABU Hamburg: „Die IHK Nord outet sich mit dieser Stellungnahme als rückwärtsgewandter Lobbyverband. Mit der üblichen Rhetorik zu Kosten und Arbeitsplätzen versucht sie gesetzliche Auflagen auszuhebeln. Um unsere Gewässer in einen guten Zustand zu versetzen, braucht es deutlich höhere Anstrengungen der Länder zur Umsetzung der europäischen WRRL. Dafür müssen auch zwingend die Beeinträchtigungen aus der Industrie reduziert werden. Die IHK will sich aus ihrer Verantwortung für den Schutz unserer Gewässer entziehen.“

In der Analyse der von der IHK Nord selbstbeauftragten Expertise, werden die Probleme und Risiken übertrieben oder gar aus Sicht des NABU fälschlich der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zugewiesen. Dabei wird die Verantwortung der Industrie, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland bisher nur bei einem Bruchteil der Gewässer erreicht wurden, unter den Tisch gekehrt.
Ein wesentlicher Kritikpunkt aus der Expertise bezieht sich auf Verzögerungen bei Genehmigungsverfahren, die auch höhere Kosten für Vorhaben nach sich ziehen. Die Verzögerungen sind aber weniger der WWRL anzulasten, sondern viel mehr auf mangelhafte Gutachten bzw. auf lange Bearbeitungszeiten durch die zuständigen Behörden zurückzuführen – genau wie im in der Stellungnahme angeführten Beispiel der Elbvertiefung.

Die Forderung nach Ausnahmereglungen ist mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung nicht nachvollziehbar. Dazu Porschke: „Die Elbvertiefung als der größte vorstellbare Eingriff in das Ökosystem Tideelbe wurde nicht als Verstoß gegen die Vorgaben der Richtlinie gewertet – das Vorhaben musste nicht mal in die zusätzlich mögliche Ausnahmeprüfung gehen! Vor diesem Hintergrund eine Abschwächung der Vorgaben der Richtlinie zu fordern ist absurd.“
Aus Sicht des NABU Hamburg muss stattdessen viel mehr für die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie – den guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer – getan werden. Und hier geht der Trend gerade an der Tideelbe in die falsche Richtung.

„Dass die IHK-Nord die hohen Naturschutzauflagen für die Unterhaltungsbaggerungen als zu aufwendig und teuer kritisiert, kommt in einer Zeit, wo die Stintbestände einbrechen, die eine ganz wichtige Grundlage für das Ökosystem Tideelbe darstellen. Diese sind direkt von den auch derzeit laufenden Baggerarbeiten betroffen. Hier müssen die Auflagen verschärft und nicht abgeschwächt werden“, so Porschke.

Pressemitteilung NABU Hamburg

Foto: Alster in Höhe von Lemsahl-Mellingstedt © WUZ

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