Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute (13.6.) entschieden, dass das Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig ist. Weil sich die Aufzucht der männlichen Küken nicht lohnt, werden jährlich bundesweit direkt nach dem Schlüpfen Jungtiere millionenfach getötet. Brütereien hatten gegen das Verbot in Nordrhein-Westfalen geklagt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Tötung der Küken mit dem Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar ist.
Es kommentiert Greenpeace-Landwirtschaftsexperte Dirk Zimmermann:
„Millionen von Eintagsküken sind viel zu lange Opfer eines Systems geworden, dass ausschließlich auf eine möglichst billige Massenproduktion von Eiern und Fleisch ausgerichtet ist. Es ist Aufgabe von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, das Kükentöten bundesweit so schnell wie möglich zu beenden. Tierschutz muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben.
Dazu muss Klöckner jetzt klare Fristen setzen. Jahrelange Verzögerungen wie bei der betäubungslosen Kastration von Ferkeln darf es hier nicht geben. Das Leipziger Urteil ist eine erneute Mahnung an die Ministerin, endlich zu handeln: Sie muss dafür sorgen, dass der im Grundgesetz verankerte Tierschutz alle Tiere in der Landwirtschaft umfasst.“
Hintergrund:
Dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge werden in der Bundesrepublik etwa 45 Millionen männlicher Küken getötet. Aufgezogen werden die weiblichen Küken, die als Legehennen später Eier produzieren. Die “Bruderküken” der Hennen setzen nur langsam Fleisch an, ihre Mast ist daher unwirtschaftlich.
Bereits 2017 hatte Greenpeace in einem Rechtsgutachten nachgewiesen, dass die Haltung von Mastschweinen gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Den Tieren werden routinemäßig die Schwänze gekürzt, männliche Ferkel werden betäubungslos kastriert. Auf Bestreben des Landes Berlin prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Tierschutznutztierhaltungsverordnung festgelegten Vorgaben für die Haltung von Schweinen mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind.
Pressemitteilung Greenpeace