Die Überprüfung der Verspätungsgründe kostet künftig eine Bearbeitungsgebühr von 500 Euro pro Flug
Unvermeidbar verspätete Passagierflüge dürfen in Hamburg nach der geltenden Verspätungsregelung auch ohne eine spezielle Genehmigung der Umweltbehörde bis Mitternacht starten und landen, obwohl die Nachtflugbeschränkung laut Betriebsgenehmigung ab 23 Uhr beginnen soll. Die Fluggesellschaften müssen allerdings im Nachhinein gegenüber der Fluglärmschutzbeauftragten eine stichhalte Begründung für die Unvermeidbarkeit der Verspätung abgeben.
Wegen der Verdoppelung der Verspätungen innerhalb weniger Jahre (Stand 2017: 1.038) bindet die Überprüfung immer mehr Arbeitskraft in der Behörde für Umwelt und Energie. Künftig soll daher die Überprüfung der Verspätungsgründe den Fluggesellschaften für jeden einzelnen verspäteten Flug mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 500 Euro in Rechnung gestellt werden.
Umweltsenator Jens Kerstan: „Die Überprüfung der Gründe für verspätete Flüge verursacht in meiner Behörde einen immer größeren Aufwand, auch weil die Anzahl der Verspätungen sich stark erhöht hat. Daher führen wir jetzt eine Bearbeitungsgebühr ein. Insgesamt ist die Zahl der verspäteten Flüge nach 23 Uhr unbefriedigend und hat sich in die falsche Richtung bewegt. Um diese Zahl spürbar zu senken, verhängen wir zunehmend Bußgelder und wenden auch das Mittel der Gewinnabschöpfung an.“
Pressemitteilung Behörde für Umwelt und Energie
Thering: Rot-grüne Untätigkeit beim Kampf gegen den Fluglärm hält an
Am gestrigen Donnerstag wurde der Senat zu den Ergebnissen der Expertenanhörung zum Thema Fluglärm befragt. Es zeigte sich erneut, dass SPD und Grüne versuchen, die steigende Belastung durch Fluglärm klein zu reden und nicht bereit sind, wirkungsvolle Maßnahmen umzusetzen. Eine aktuelle Senatsanfrage zeigt, dass die Belastungen der Anwohnerinnen und Anwohner ungebrochen hoch sind. Von Januar bis einschließlich April kam es zu 24.874 Beschwerden gegen Fluglärm und zu 220 verspäteten Starts und Landungen nach 23 Uhr. Auch wurde der CDU Antrag erneut vertagt, in dem gefordert wird, dass auch von Fluglärm betroffene Bürgerinnen und Bürger, die außerhalb der geltenden Fluglärmschutzzonen wohnen, Anspruch auf Zuschüsse für bauliche Lärmschutzmaßnahmen haben.
Dazu erklärt Dennis Thering, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Durch die rot-grüne Verweigerungshaltung im Kampf gegen den Fluglärm wird die Akzeptanz des innerstädtischen Großflughafens unnötigerweise weiter geschwächt. Die anhaltenden Rekordzahlen bei den Verspätungen nach 23 Uhr zeigen deutlich, dass es mit netten Worten nicht mehr getan ist. Jetzt müssen endlich wirksame und vor allem spürbare Maßnahmen vom Senat ergriffen werden. Der Hamburger Flughafen ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für unsere Stadt. Deshalb ist es wichtig, dass es endlich zu einem fairen Interessenausgleich zwischen dem Flughafen und den vom Fluglärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern kommt. Wir setzen uns seit Jahren dafür ein, dass die Akzeptanz für den innerstädtischen Großflughafen erhalten bleibt. Aus diesem Grund haben wir die Expertenanhörung durchgesetzt, die klären sollte, welche weiteren Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms ergriffen werden müssen. Die strikte Einhaltung aller Bahnbenutzungsregeln und Obergrenzen für Verspätungen waren nur zwei der zahlreichen Beispiele der Experten. Wir als CDU-Fraktion werden weiterhin mit Hochdruck gegen die steigende Fluglärmbelastung kämpfen und darauf drängen, dass SPD und Grüne jetzt endlich ihre Verweigerungshaltung ablegen und wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen. Eines haben die Experten auch sehr deutlich gemacht: Hätten SPD und Grüne den von der CDU initiierten und in der Bürgerschaft einstimmig beschlossenen 16-Punkte-Plan konsequent umgesetzt, wäre es beim Thema Fluglärm längst leiser!“
Pressemitteilung Dennis Thering (MdHB, CDU)